(06.01.2020, 11:18)jf2 schrieb: Was meinst Du damit? Das Stillhalterprämien direkt bei Vereinnahmung steuerpflichtig sind? Zumindest IB hat meines Wissens keinen Report der das berücksichtigt (die haben ja auch kein deutsches Steuerreporting) d.h. man müßte das bei offenen Short-Optionen über den Jahreswechsel selbst berücksichtigen. Ich habe das bisher nicht gemacht und denke auch das es da bei mir aktuell nur um sehr kleine Beträge ginge. Wie das mein Steuerberater beim demnächst fälligen Abschluß für 2018 machen wird werd ich dann sehen.
Bei Optionsprämien laufen bisher die Einnahmen gegen die Schließungskosten abgerechnet pro Steuerjahr,
Ist das Konto bei Cortal werden die +25% gleich abgezogen
Ist für mich auch logisch: Einnahmen werden besteuert in dem Jahr wo diese anfallen. Jetzt kommt es halt darauf an, in welchem Jahr glattgestellt wird.
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Alles ist Zahl - die Vollkommenen --> 6; 28; 496; 8128; 33550336; 8589869056
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