(19.02.2021, 00:28)boersenkater schrieb: Ach ja?
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Aufsichtliche Einordnung
Die BaFin hat BTC rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert. Dies sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind und nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Hierunter fallen Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird. Auf einen zentralen Emittenten kommt es hierbei nicht an.
BTC sind kein E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), da es keinen Emittenten gibt, der BTC unter Begründung einer Forderung gegen sich ausgibt. Dies ist bei den digitalen Währungen anders, hinter denen eine zentrale Stelle steht (zum Beispiel Liberty Reserve). BTC sind auch kein gesetzliches Zahlungsmittel und daher weder Devisen noch Sorten.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffe...coins.html
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§ 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG)
Finanzinstrumente im Sinne der Absätze 1 bis 3 und 17 sowie im Sinne des § 2 Absatz 1 und 6 sind
1. Aktien und andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehmen, soweit sie Aktien vergleichbar sind, sowie Hinterlegungsscheine, die Aktien oder Aktien vergleichbare Anteile vertreten,
2. Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes mit Ausnahme von Anteilen an einer Genossenschaft im Sinne des § 1 des Genossenschaftsgesetzes,
3. Schuldtitel, insbesondere Genussscheine, Inhaberschuldverschreibungen, Orderschuldverschreibungen und diesen Schuldtiteln vergleichbare Rechte, die ihrer Art nach auf den Kapitalmärkten handelbar sind, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, sowie Hinterlegungsscheine, die diese Schuldtitel vertreten,
4. sonstige Rechte, die zum Erwerb oder zur Veräußerung von Rechten nach den Nummern 1 und 3 berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die in Abhängigkeit von solchen Rechten, von Währungen, Zinssätzen oder anderen Erträgen, von Waren, Indices oder Messgrößen bestimmt wird,
5. Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs,
6. Geldmarktinstrumente,
7. Devisen oder Rechnungseinheiten,
8. Derivate,
9. Berechtigungen nach § 3 Nummer 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, Emissionsreduktionseinheiten nach § 2 Nummer 20 des Projekt- Mechanismen-Gesetzes und zertifizierte Emissionsreduktionen nach § 2 Nummer 21 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes, soweit diese jeweils im Emissionshandelsregister gehalten werden dürfen (Emissionszertifikate) sowie
10. Kryptowerte.
....Kryptowerte im Sinne dieses Gesetzes sind digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html
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Devisen sind ausländische Währungen - sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel im Inland.
Wenn sich zwei Vertragspartner einig sind wie eine Bezahlung abgewickelt wird ist das deren Sache.
Ob sie jetzt Vietnamesische Dong, Schweinehälften, Hühnereier, Aktien, Gold, Bitcoin (die als Finanzinstrument wie auch
eine Devise als Finanzinstrument eingestuft ist aber dann doch keine Devise ist) oder sonstwas nehmen ist egal.
Der Verkäufer muss die Einnahme trotzdem in Euro verbuchen und versteuern.
Im Grunde geht es darum zu definieren was Kryptowährungen sind. Weiter geht es darum das ganze auf eine gewisse Weise
zu regulieren damit es für Recht, Gesetz und das Finanzamt "greifbar" wird....
was für ein Konstrukt
alles sind Finanzinstrument von 1.....10....
Devisen sind ausländische Währungen
Kryptos sind keine Währung (gesetzliche Status) --> kann doch nur Dland gelten!!!!
Kanton Zug akzeptiert seit dieser Woche Steuerzahlungen in BTC, ist also ein Äquivalent zu Geld=Devise=Währung
da ist es völlig unerheblich wie die Bafin dieses einordnet - ich baue da auf eine Lernkurve
da wir sowieso in einer Zeit der Umdeutungen leben, wird da noch einiges auf uns zukommen
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Alles ist Zahl - die Vollkommenen --> 6; 28; 496; 8128; 33550336; 8589869056
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