(16.02.2023, 13:56)Wolkenmann schrieb: gerade mit FA gesprochen. Ich muss schriftlich Einspruch einlegen, sowohl gegen die Nicht-Anerkennung der Verluste als auch gegen die Vorauszahlung.
Tja, die liebe Bürokratie.
Ich habe gerade meine Steuererklärung für 2022 elektronisch eingereicht und sofort eine provisorische Steuerrechnung bekommen. Aber wichtiger ist das Abkommen zur Doppelbesteuerung mit den USA. Da der grösste Teil meines Einkommens aus US Dividenden besteht wurden mir dort ja 15% abgezogen. Die Steuer in der Schweiz ist tiefer und wird dank Abkommen bis Ende Jahr Null betragen (ich muss es zuerst bezahlen und bekomme es dann wieder zurück, Bürokratie halt).
Die Steuer für 2022 wird im Oktober 2023 fällig, kann aber erst eingefordert werden wenn das Steueramt einen definitiven Bescheid abgibt. Das wiederum kann Jahre dauern und eigentlich ist die Steuer so lange noch nicht geschuldet, muss aber verzinst werden. Ich zahle immer erst nach dem definitiven Bescheid. Es gibt nur zwei Dinge denen man nicht ausweichen kann: dem Tod und der Steuer. Vielleicht habe ich ja Glück bei der Steuer und sterbe vor der definitiven Einschätzung. Ansonsten ist es ein günstiger ungesicherter Kredit. Das Steueramt hat allerdings auch dazugelernt, sie machen unterdessen ziemlich vorwärts mit den definitiven Einschätzungen. Ich hatte früher auch schon mal 7 Jahre darauf warten dürfen.
Deutschland scheint eine Steuerhölle zu sein. Aber tröste Dich, Spanien ist glaube ich noch viel schlimmer...
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