(30.11.2023, 11:58)TrentGibson2 schrieb: Fällst du auch als Daytrader unter die Abgeltungssteuer
oder wird das als als persönliches Einkommen mit progressiven Steuersatz behandelt ?
Ich bin zwar nicht Wolkenmann, aber man fällt als Privatanleger bei einem inländischen Broker immer unter die Abgeltungsteuer, kann aber beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine so genannte Günstigerprüfung beantragen. Liegt der persönliche Steuersatz unter dem Satz der Abgeltungsteuer, erhält man die gezahlte Differenz erstattet.
Noch besser: man handelt bei einem Auslandsbroker, da zahlt man gar keine Abgeltungsteuer. Man muss dann nur nach Jahresende die GuV im Rahmen der Einkommensteuer versteuern.