(05.05.2019, 10:24)EMEUV schrieb: Ist eine vermögensverwaltende GmbH für den kurzfristigen Aktienhandel (in Deutschland und dt. Aktien) geeignet bzw. sinnvoll?
Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen.
Da man als Privatmann (oder Privatfrau) lediglich die 801 Euro Freibetrag hat, aber sonst überhaupt nichts absetzen kann, würde sich eine GmbH doch ab einer gewissen Summe rentieren.
Wenn man (selbst klein) gehebelt unterwegs ist und wie bei IB Zinsen für die Finanzierung zahlt, macht das allein schon wesentlich mehr aus als die 801 Euro. Zudem werden angeblich Kursgewinne (aus Aktien, evtl auch andere Geschäfte wie Optionen?) nur zu 5% mit 30% (15% Gewerbesteuer, 15% Körperschaftssteuer) versteuert, 95% sind frei. Dvidenden werden zu 100% mit den 30 Prozent versteuert.
Jetzt wäre die Frage, da ich mich mit den Erträgen in Regionen bewege die dann eine Kapitalgesellschaft sinnvoll machen würden, da ich allein durch das Absetzen der Zinsen für Finanzierung schon meine Gewinne reduziere und durch die vorteilhaftere Besteuerung nochmal Steuern spare, welche Konstruktion ist sinnvoll?
Im Netz kursieren ja diverse Methoden, mit einer vermögensverwaltenden GmbH bzw. GmbH & Co. KG, mit einer (nochmal vorgeschalteten) Holding, dann die Möglichkeiten einer internationalen Limited, einer amerikanischen Incorporated usw.
Die Kosten einer Gründung solch einer Gesellschaft wird in den meisten Quellen mit 1000-2000 Euro angegeben (plus der 25.000 für die GmbH, die aber nicht weg sind sondern dann nach Abschluß der Gründung verwendet werden können), die laufenden Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro für Buchhaltung und Bilanz etc.
Rechne ich jetzt aber dagegen, dass bei mir mit meinem Minidepot
die Finanzierungskosten schon etwa 3500 bis 4000 Euro ausmachen, ich also einen Vorteil allein dadurch hätte dass ich diese absetzen kann anstatt der nur 801 Euro Freibetrag, und meine Gewinne wesentlich niedriger besteuert würden, dann rentierte sich doch so eine GmbH?
Interessant wäre es jetzt noch, wenn man nur sein eigenes Vermögen dort pflegt und vermehrt, macht einem da das Finanzamt keinen Strich durch die Rechnung? Gewinnerziehlungsabsicht ist schließlich vorhanden, aber man könnte viele Dinge die man sonst privat aus schon versteuertem Geld bezahlt über die Firma laufen lassen, die Firma mietet ein Bürozimmer im Privathaus als Geschäftsadresse, Firmenwagen...
Was auch wissenswert wäre, ob man dann irgendwelche Hürden in Form von Gewerbeerlaubnis, Sachkundenachweis etc. hat? Man macht es ja nur für sich selbst, nicht für andere?
Sind hier FACHLEUTE anwesend, die entweder schon mal damit zu tun hatten, selbst irgend eine oder mehrere dieser Konstruktion besitzen oder beruflich mit der Gründung und Verwaltung sich beschäftigen? Steuerfachleute, Consulting, Firmenberater...
Boy Plunger meinte im alten Forum wäre da schon mal diskutiert worden, ich bin mir nicht mehr sicher.
Bitte keine "ich habe mal (irgendwo) gehört/gelesen" oder sonstige Vermutungen, sondern Fakten.