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Vermögensverwaltende GmbH
#21
Notiz 

RE: Vermögensverwaltende GmbH

Ist es für den kurzfristigen Handel an der Börse nicht eher sinnvoll, der sofortigen Versteuerung aus dem Weg zu gehen, als irgendwelche minimalen Kosten an zu melden.

Oder bin ich da nicht mehr auf der Höhe der Zeit... Wonder

__________________
Hackfleisch kneten ist wie Tiere streicheln.
Nur später...  ;-)
Wer Frauen versteht, kann auch Holz schweißen.
#22
Notiz 

RE: Vermögensverwaltende GmbH

(07.05.2019, 23:48)gelbfuss schrieb: Ist es für den kurzfristigen Handel an der Börse nicht eher sinnvoll, der sofortigen Versteuerung aus dem Weg zu gehen, als irgendwelche minimalen Kosten an zu melden.

Oder bin ich da nicht mehr auf der Höhe der Zeit... Wonder

... und das erreichst Du einfach indem Du einen Broker benutzt der diese Steuer nicht abzieht, also vermutlich auch seinen Sitz nicht in Deutschland hat.
#23
Notiz 

RE: Vermögensverwaltende GmbH

(08.05.2019, 07:56)cubanpete schrieb:
(07.05.2019, 23:48)gelbfuss schrieb: Ist es für den kurzfristigen Handel an der Börse nicht eher sinnvoll, der sofortigen Versteuerung aus dem Weg zu gehen, als irgendwelche minimalen Kosten an zu melden.

Oder bin ich da nicht mehr auf der Höhe der Zeit... Wonder

... und das erreichst Du einfach indem Du einen Broker benutzt der diese Steuer nicht abzieht, also vermutlich auch seinen Sitz nicht in Deutschland hat.

... das geht aber nur gut bis zur Steuererklärung, dann bekommst Du für die Zukunft Vorauszahlungsveranlagungen.
#24
Notiz 

RE: Vermögensverwaltende GmbH

(07.05.2019, 23:29)EMEUV schrieb: @Guhu
wSt
Sehr gute Aufstellung, fehlt m.E. nur noch die Mehrwerterstattung von 240€ und die Gewinnoptimierung auf 1€. Den Rest der Erträge, ca. 740€ sollte man schon im privaten Bereich belassen, zumal die Pauschale von 801€ noch genutzt werden kann.

Ja, wenn die GmbH umsatzsteuerpflichtige Erträge macht, kannst Du natürlich noch Vorsteuer ziehen.

Also Alternativ: Kosten in die GmbH, Erträge privat:

1500 € Kosten brutto = 1.260 € netto + 240 € USt

=> 240 € Vorsteuererstattung
=> 1.260 € Kosten, macht ca. 40% Steuerreduktion (Köst+SolZschl+GewSt)
= 504 €, also Gesamt 744 € Steuerersparnis.
2000 € abzgl 25% Zast + Solzschl. 1.475 €

Zur Vergleichbarkeit Freibetrag nicht berücksichtigt ... sieht schon anders aus Wink
#25
Notiz 

RE: Vermögensverwaltende GmbH

(05.05.2019, 10:24)EMEUV schrieb: Ist eine vermögensverwaltende GmbH für den kurzfristigen Aktienhandel (in Deutschland und dt. Aktien) geeignet bzw. sinnvoll?

Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen.

Da man als Privatmann (oder Privatfrau) lediglich die 801 Euro Freibetrag hat, aber sonst überhaupt nichts absetzen kann, würde sich eine GmbH doch ab einer gewissen Summe rentieren.
Wenn man (selbst klein) gehebelt unterwegs ist und wie bei IB Zinsen für die Finanzierung zahlt, macht das allein schon wesentlich mehr aus als die 801 Euro. Zudem werden angeblich Kursgewinne (aus Aktien, evtl auch andere Geschäfte wie Optionen?) nur zu 5% mit 30% (15% Gewerbesteuer, 15% Körperschaftssteuer) versteuert, 95% sind frei. Dvidenden werden zu 100% mit den 30 Prozent versteuert.
Jetzt wäre die Frage, da ich mich mit den Erträgen in Regionen bewege die dann eine Kapitalgesellschaft sinnvoll machen würden, da ich allein durch das Absetzen der Zinsen für Finanzierung schon meine Gewinne reduziere und durch die vorteilhaftere Besteuerung nochmal Steuern spare, welche Konstruktion ist sinnvoll?
Im Netz kursieren ja diverse Methoden, mit einer vermögensverwaltenden GmbH bzw. GmbH & Co. KG, mit einer (nochmal vorgeschalteten) Holding, dann die Möglichkeiten einer internationalen Limited, einer amerikanischen Incorporated usw.

Die Kosten einer Gründung solch einer Gesellschaft wird in den meisten Quellen mit 1000-2000 Euro angegeben (plus der 25.000 für die GmbH, die aber nicht weg sind sondern dann nach Abschluß der Gründung verwendet werden können), die laufenden Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro für Buchhaltung und Bilanz etc.

Rechne ich jetzt aber dagegen, dass bei mir mit meinem Minidepot Biggrin die Finanzierungskosten schon etwa 3500 bis 4000 Euro ausmachen, ich also einen Vorteil allein dadurch hätte dass ich diese absetzen kann anstatt der nur 801 Euro Freibetrag, und meine Gewinne wesentlich niedriger besteuert würden, dann rentierte sich doch so eine GmbH?

Interessant wäre es jetzt noch, wenn man nur sein eigenes Vermögen dort pflegt und vermehrt, macht einem da das Finanzamt keinen Strich durch die Rechnung? Gewinnerziehlungsabsicht ist schließlich vorhanden, aber man könnte viele Dinge die man sonst privat aus schon versteuertem Geld bezahlt über die Firma laufen lassen, die Firma mietet ein Bürozimmer im Privathaus als Geschäftsadresse, Firmenwagen...
Was auch wissenswert wäre, ob man dann irgendwelche Hürden in Form von Gewerbeerlaubnis, Sachkundenachweis etc. hat? Man macht es ja nur für sich selbst, nicht für andere?

Sind hier FACHLEUTE anwesend, die entweder schon mal damit zu tun hatten, selbst irgend eine oder mehrere dieser Konstruktion besitzen oder beruflich mit der Gründung und Verwaltung sich beschäftigen? Steuerfachleute, Consulting, Firmenberater...

Boy Plunger meinte im alten Forum wäre da schon mal diskutiert worden, ich bin mir nicht mehr sicher.

Bitte keine "ich habe mal (irgendwo) gehört/gelesen" oder sonstige Vermutungen, sondern Fakten. Wink
#26
Notiz 

RE: Vermögensverwaltende GmbH

Bis das Geld auf dem privaten Konto landet muss es ja sowieso noch durch den Einkommenssteuerfleischwolf.
Also kann es sich doch nur um einen Vorteil bei dem Zinseszins handeln und das man eben was von der Steuer absetzen kann.

Ob sich der ganze Verwaltungsaufwand dafür lohnt?
Die Abgeltungssteuer ist ja recht planbar und unkompliziert.

Übrigens landen beim CFD Handel die Finanzierungskosten (und alle anderen Kosten) im Verlusttopf. Muss man sich mal durchrechnen ob sich das für den Einzelnen lohnt.

__________________
Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
#27
Notiz 

RE: Vermögensverwaltende GmbH

Fast alle Hedge Funds haben für den Handel eine separate Gesellschaft. Allerdings in einem niedrig besteuerten Land bzw. in einem Land in dem diese Geschäfte keinerlei Steuer unterliegen.

Sobald das Geld allerdings bezogen wird unterliegt es natürlich wieder der lokalen Steuer des Bezügers.
#28

RE: Vermögensverwaltende GmbH

Die Gesetzgebung hat sich in den letzten Jahren geändert. Nach § 8b KStG waren früher Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen von Kapitalgesellschaften sowie aus Ausschüttungen (Dividenden) für Kapitalgesellschaften bis auf die 5% steuerfrei.

Das hat man zunächst für die Dividenden und dann Ende 2017 für den Verkaufsgewinn auf Beteiligungen mit mehr als 10% Anteilsbesitz beschränkt. Damit sind die üblichen Beteiligungen an börsennotierten Ags zu versteuern, und zwar 2x:
Zum einen in der GmbH (KöSt+GewSt+SolZschl) und dann noch einmal nach Ausschüttung auf privater Ebene.

PS: habe selber eine GmbH, die davon betroffen war.
#29
Notiz 

RE: Vermögensverwaltende GmbH

(07.10.2019, 23:07)Guhu schrieb: Die Gesetzgebung hat sich in den letzten Jahren geändert. Nach § 8b KStG waren früher Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen von Kapitalgesellschaften sowie aus Ausschüttungen (Dividenden) für Kapitalgesellschaften bis auf die 5% steuerfrei.

Das hat man zunächst für die Dividenden und dann  Ende 2017 für den Verkaufsgewinn auf Beteiligungen mit mehr als 10% Anteilsbesitz beschränkt. Damit sind die üblichen Beteiligungen an börsennotierten  Ags zu versteuern, und zwar 2x:
Zum einen in der GmbH (KöSt+GewSt+SolZschl) und dann noch einmal nach Ausschüttung auf privater Ebene.

PS: habe selber eine GmbH, die davon betroffen war.
Danke das ist schonmal hilfreich und ein Grund wieso man es also vorerst noch lassen sollte, bzw. es sich erst später mit noch mehr Vermögen rechnet. Wahrscheinlich wieder um die Bürger schön klein zu halten und nur der eh schon relativ gut betuchten Minderheit die Steuerschlupflöcher zu ermöglichen.

Interessant wäre mal ein Rechenbeispiel, in der die Variablen dann bei der Einnhamenseite Dividendenerträge/Spekulationsgewinne/evtl. Mieten und auf der Ausgabenseite Kosten für Finanzierung, Erhalt der Kapitalgesellschaft usw. stünden.

Ich werd wohl nicht drumrumkommen mir da nochmal eine Woche um die Ohren zu schlagen...

Was kostet denn der Erhalt/Betrieb einer Kapitalgesellschaft? Die minimalen Kosten bzw. nach was sich die Kosten für Bilanz, Buchhaltung, "Pflichtkosten" halt etc. richten wäre interessant, damit ich da verläßliche Daten habe für die Berechnung benutzen kann.

Wegen dem Sachkundenachweis und der Gewerbeerlaubnis, weiß da jemand genaueres?
#30
Notiz 

RE: Vermögensverwaltende GmbH

(07.10.2019, 22:50)Vahana schrieb: Bis das Geld auf dem privaten Konto landet muss es ja sowieso noch durch den Einkommenssteuerfleischwolf.
Also kann es sich doch nur um einen Vorteil bei dem Zinseszins handeln und das man eben was von der Steuer absetzen kann.

Ob sich der ganze Verwaltungsaufwand dafür lohnt?
Die Abgeltungssteuer ist ja recht planbar und unkompliziert.

Ja natürlich, Zinseszinseffekt, bessere Vererbbarkeit, Schutz vor gierigen Exfrauen... etc. Absetzen von Kosten für Finanzierung, Arbeitszimmer, Firmenwagen, Geschäftsführergehalt ist nicht sozialversicherungspflichtig, eine Gesellschaft bietet viele Vorteile durch legalen "Gestaltungsspielraum", solange man den nicht überreizt ist alles in Butter.
Natürlich gibts auch Nachteile, aber wo hat man die nicht... Solange die Vorteile überwiegen, nehme ich die Nachteile eben in Kauf.

Mir gehts drum, so früh wie möglich dem maroden Sozialsystem hier den Rücken zu kehren und keine Leute mit meinen Steuern zu finanzieren die Entscheidungen treffen mit denen ich nicht einverstanden bin, die mich und meine Nachkommen ohne Ende Geld kosten.

Frage ist eben nur, ab wann lohnt es sich wirklich, ab wann sollte man drüber nachdenken... Betrifft uns ja alle (irgendwann). (Neiddebatte off bitte!) Irony

Eine Abgeltungssteuer kann wie jedes Gesetz geändert oder abgeschafft und durch etwas unvorteilhafteres ersetzt werden.  Wink


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