Steuerklasse 1 und Steuernachzahlung?
| 12.09.2019, 17:52
Hallo zusammen,
meine Lebensgefährtin ist in Steuerklasse 1. Vergangenes Jahr zu einem Teil wieder am Arbeiten gewesen, sodass sie circa 550 Euro Steuern vom Lohn abgeführt bekommen hat.
Ich bin davon ausgegangen, dass wir relativ einfach die 550 Euro per Steuererklärung zurück bekommen.
Wir kommen aber gerade mal auf eine schwarze Null, sprich gerade so keine Nachzahlung. (Laut Berechnung Quicksteuer)
Das hatte ich noch nie gehabt und wir hatten im letzten Jahr ihre 130 Euro auch zurück bekommen ;-)
Laut Anlage Kind hat sie Anspruch auf Kindergeld i.h. 1164 Euro. Wobei wir das so modifiziert haben, dass ich das KiGeld ausbezahlt bekomme. Dies sollte Steuerliche Vorteile bei mir bringen.
Ist das die Ursache für die "Schwierigkeiten" bei Ihr? Wobei wir mit dieser Konstellation im Jahr vorher auch Ihre Steuerzahlungen erstattet bekommen haben....?!
Kann das sein?
Ist das Plausibel mit der schwarzen Null obwohl wir über 1000 Euro Werbungskosten sind?
Falls ja, okay.
Falls nein, ggf. Idee für typische Fehler?
Danke! :)
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RE: Steuerklasse 1 und Steuernachzahlung?
| 12.09.2019, 21:20
Ganz entscheidend ist ob jeden Monat das gleiche Gehalt bekommen wurde oder beispielsweise in einigen Monaten gar nicht gearbeitet wurde, dafür aber später mehr.
In letzterem Fall bekommt man eher was zurück, weil die Vorabsteuer auf das Monatseinkommen schaut, der Lohnsteuerausgleich sich aber auf das komplette Jahr bezieht.
Bei ansonsten gleichem Jahreseinkommen könnte hierdurch ein Unterschied zustande kommen.
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RE: Steuerklasse 1 und Steuernachzahlung?
| 12.09.2019, 21:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.09.2019, 21:35 von Bucketeer.)
die "modernen" Lohnabrechnungsprogramme können im Dezember einen internen Jahresausgleich durchführen, wenn der AG im Programm das entsprechende Häkchen setzt.
Dann weichen Lohnabrechnung und die ESt.-Berechnung vom Finanzamt nicht mehr sehr voneinander ab.
Natürlich können sich noch Berechnungsgrundlagen nachträglich ändern, der AG die Steuer falsch berechnen oder Du hast noch spezielle Aufwendungen die der AG nicht berücksichtigen kann.
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RE: Steuerklasse 1 und Steuernachzahlung?
| 13.09.2019, 00:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.09.2019, 00:32 von Ramonet.)
(12.09.2019, 21:33)Bucketeer schrieb: die "modernen" Lohnabrechnungsprogramme können im Dezember einen internen Jahresausgleich durchführen, wenn der AG im Programm das entsprechende Häkchen setzt.
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Das setzt aber voraus, dass man komplett das ganze Jahr dort beschäftigt ist.
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RE: Steuerklasse 1 und Steuernachzahlung?
| 13.09.2019, 16:07
Hallo zusammen,
sie war das ganze Jahr mit leichten Schwankungen dort beschäftigt.
Also ihr denkt, das ist Plausibel?
Die 1000 Pauschalbetrag werden ja normal nicht automatisch von der Steuervorrauszahlung einbehalten, insofern war meine Erwarttung, dass wir darüber das auf jeden Fall einen Teil der Steuer raus bekommen.... Der Kindergeldanspruch scheint das also aber aufzuzehren, ist das richtig?
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RE: Steuerklasse 1 und Steuernachzahlung?
| 13.09.2019, 22:39
Wo steht das dies so beantragt ist?
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RE: Steuerklasse 1 und Steuernachzahlung?
| 14.09.2019, 09:15
#5 : Zitat :
Hallo zusammen,
sie war das ganze Jahr mit leichten Schwankungen dort beschäftigt.
Also ihr denkt, das ist Plausibel?
Die 1000 Pauschalbetrag werden ja normal nicht automatisch von der Steuervorrauszahlung einbehalten, insofern war meine Erwarttung, dass wir darüber das auf jeden Fall einen Teil der Steuer raus bekommen....
Diese Aussage des TE ist auf jeden Fall falsch, soweit überhaupt verständlich. Ich nehme an, dass er keine Steuervorauszahlung gemeint hat, sondern den monatlichen Steuerabzug des Arbeitgebers. In diesem ist der Werbungskosten-Pauschbetrag bereits berücksichtigt.
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RE: Steuerklasse 1 und Steuernachzahlung?
| 14.09.2019, 12:46
Ich lese das so raus, dass die Pauschale nicht bereits in den Monatssteuerzahlungen einbezogen wurde.
Falls doch braucht man eh nicht weiter diskutieren. Dann ist klar warum eine "schwarze Null" entstanden ist.
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