Das auf jeden Fall ein Vorhaben das man seinem Steuerberater vortragen sollte.
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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
Überlegungen zum Jahresende
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Das auf jeden Fall ein Vorhaben das man seinem Steuerberater vortragen sollte.
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(07.11.2019, 14:52)Vahana schrieb: Das auf jeden Fall ein Vorhaben das man seinem Steuerberater vortragen sollte.Steuerberater für 9600€ Einkommen __________________
Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf Psalm 127, Vers 2
Ganz so abwegig ist das nicht, denn wenn es dumm läuft brechen die Einnahmen weg und dann kann er wieder ins Hamsterrad.
Er soll ja nicht den Lohnsteuerausgleich über den Berater machen, sondern sich einen Plan holen wieviel Steuern er in Zukunft zu zahlen hat. Mit knapp 10.000€ wird hier messerscharf kalkuliert. __________________ Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
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Also ich denk mir so zum Jahresende:
- Schön, wieder ein Jahr erleben dürfen. So ganz ohne Pflegestufe, Rollator, künstlichem Ausgang oder sonst was - Habe weniger schöne Momente bereitet, als es viele verdient hätten - Börse ist gut gelaufen - aber: Ja und? Schön, aber auch nicht mehr - Teilzeit wird wohl zum Januar hin klappen. Geil - Weihnachtsurlaub ist gebucht - GKV muss ich noch suchen - Urlaub im nächsten Jahr mal in Kroatien?! Mehr Hirnwindungen hab ich derzeit nicht frei. __________________
Hat sich erledigt.
(07.11.2019, 16:47)Vahana schrieb: Mit knapp 10.000€ wird hier messerscharf kalkuliert. Ist ja nett, wie Ihr euch Sorgen um mich macht! Ungefähr doppelt so viel, wie ich brauche, um die (unter Berücksichtigung von Lebensversicherungen usw. verbleibende) Lücke bis zum Rentenbeginn zu überbrücken, liegt auf einem Tagesgeldkonto und bringt so gut wie keine Erträge. Ebenfalls ohne steuerrelevante Erträge sind die thesaurierenden ETFs und die Kursgewinne meiner Aktien, solange ich sie nicht verkaufe. Die Dividenden der Aktien ergeben dieses Jahr ungefähr 8000 Euro. Wenn ich nichts unternehme (außer natürlich Günstigerprüfung), bekomme ich die einbehaltenen Steuern vollständig zurück. Es scheint aber sinnvoll zu sein, von den mittlerweile verdreifachten Adidas oder Beiersdorf etwas zu verkaufen, so dass die Einkünfte vielleicht 20.000 ausmachen. Darauf würde ich ein bisschen Steuern zahlen, aber weniger als im Rentenalter, und der KV-Beitrag steigt eventuell. Ich muss mal ausrechnen, wieviel Gewinnrealisierung optimal ist. Kann ein Steuerberater das besser? Berücksichtigt er die KV-Beiträge? Kassiert er 500 Euro, um meinen Gewinn um 400 Euro zu erhöhen? Ich befürchte, es wäre ein dem "Hamsterrad" ähnlicher Aufwand, ihm erstmal alles zu erklären: Mitarbeiterbeteiligung, Pensionszusage durch Gehaltsverzicht, Lebensarbeitszeitkonto, betriebliche Altersvorsorge, Privatrente aus Vermögensverwaltung, ...
Wenn du mit dem Worst Case finanziell klar kommen würdest, dann ist ja ok.
Keiner zwingt dich die Günstigerprüfung zu machen und im zweifel zahlst du eben die 27% Abgeltungssteuer. Vielleicht kann dich die Rentenkasse auch beraten. Meinen Eltern haben die sehr geholfen und die sich auch verpflichted dazu. __________________ Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
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(08.11.2019, 21:03)MartinH schrieb: Ist ja nett, wie Ihr euch Sorgen um mich macht! Äh, bin jetzt nicht so der Steuerfachmann für ETFs, aber m. W. müssen auch thesaurierende ETFs jedes Jahr versteuert werden. as war einmal, dass die frei waren und erst bei Verkauf besteuert wurden. (09.11.2019, 12:59)Guhu schrieb: Äh, bin jetzt nicht so der Steuerfachmann für ETFs, aber m. W. müssen auch thesaurierende ETFs jedes Jahr versteuert werden. Danke für den Hinweis, ich hatte das heute schon selber bemerkt. Der Besuch des Börsentags in Hamburg war also nicht ganz nutzlos. Offenbar hatte ich seinerzeit nach "erheblich vereinfacht" und "Sie müssen sich um nichts kümmern" nicht weitergelesen. Einfach ist die Besteuerung von ETFs jedenfalls auch nach 2018 noch nicht. Ich weiß noch nicht, wann und in welcher Höhe was abgezogen wird und ob es in den Topf "Dividenden" oder "Veräußerungsgewinne" fällt. Um wieder zum Thema "Jahresende" zu kommen: Möglicherweise erfährt man erst im nächsten Jahr die Höhe der ETF-Steuern. Ich werde mal meine Dokumente vom vorigen Jahreswechsel durchforsten. RE: Überlegungen zum Jahresende| 09.11.2019, 20:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2019, 20:55 von mrvertigo. Bearbeitungsgrund: Etwas vergessen )
Ich bin in AT steuerpflichtig. Ich mache es so: Ich habe bei ETFs nur sog. "Meldefonds" bei einem inl. Broker (geht bei einem inl. Broker gar nicht anders). Ich muss mich um die Versteuerung daher nicht kümmern. Der steuerliche Anschaffungswert wird automatisch erhöht. Auch auschüttende ETF's werden als teilthesaurierend geführt. Aufgrund der Kursanstiege in den letzten Jahren fallen recht viel Steuern (KEST III) an. Bei REITs (werden in AT als alternative Investmentfonds bezeichnet) ist es einfacher. Die habe ich bei einem ausländischen Broker (ginge eigentlich auch nicht anders).
Bei synthetischen ETFs hat man das Problem nicht. (09.11.2019, 19:27)MartinH schrieb: Möglicherweise erfährt man erst im nächsten Jahr die Höhe der ETF-Steuern. Ich werde mal meine Dokumente vom vorigen Jahreswechsel durchforsten. Meine Befürchtung, dass man erst im nächsten Jahr die ETF-Steuern findet, hat sich zerstreut. Im Gegenteil, es handelt sich um eine Vorabpauschale, die über einen Basiszins berechnet wird, der mit dem tatsächlichen Ertrag im Steuerjahr nicht viel zu tun hat. Allerdings verwirren mich Formulierungen wie diese: " Die Vorabpauschale wird jedoch nur angesetzt, wenn sie geringer als die Wertsteigerung ist, die der Fonds innerhalb des Jahres erzielt". Demnach also doch nicht "vorab", sondern nach dem Steuerjahr? Die Steuer auf ETFs ist bei flatex nicht leicht zu finden. Im Dokumentenarchiv sind die vierteljährlichen Steuerberichte, die beim Speichern stattdessen "Saldenmitteilung" heißen. Im Januar gibt es dort bei mir an unterschiedlichen Tage Buchungen mit dem Kürzel VAP für "Vorabpauschale". Es steht eine Transaktionsnummer dran, aber nicht, um welchen ETF es sich handelt. Wenn man mit der Transaktionsnummer in die Steuerbuchungen einsteigt, bekommt man das auch nicht raus. Erst in den Kontoumsätzen wird man fündig, dort wird eine ISIN dem Datum und Betrag zugeordnet. |
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