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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.10.2020, 00:29)Vahana schrieb: Nur mal für mein Verständnis.
Der Bundestag entwirft die Gesetze und der Bundesrat erlässt die Gesetze.
Wie kann ein Gesetz in Kraft sein wenn der Bundesrat dem nicht zugestimmt hat?

So wie ich es verstanden habe hat der Bundestag das Gesetz dem Bundesrat vorgeschlagen und dieser will es in dieser Form nicht erlassen.
Binding sitzt im Bundestag. Der kann sich auch auf den Kopf stellen, der hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den Rat.
Ansonsten: Bitte um Aufklärung.

Davon mal ganz angesehen.
Versucht doch mal bei Google "News" zu dem Thema zu finden.
Entweder ich habe die falschen Suchwörter, oder die Medien schweigen um die Wette was das Thema betrifft.
Das Gesetz geht wieder zuerueck zum Bundesrat zuer  Abstimmung, wenn es ein neues Gesetz gibt.so habe verstanden. 

Letzte Sitzung des Bundesrats 2020 ist am 18.12.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

@Vahana. Das Gesetz wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat (versteckt in einem anderen und höchstwahrscheinlich schon im Gedanken an den Weihnachtsbraten) beschlossen.
Ich kann zur Info diese Seite stark empfehlen:
https://www.boerse-und-finanzen.de/steue...luste.html
Für Details über den genauen Ablauf den ganzen Thread auf:
https://www.wallstreet-online.de/diskuss...teuerregel

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat nun am 28.09.2020 in einer der Stellungnahme zu dem Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2020 (in dem wollte SPD/CDU also nichts ändern!) eine Ergänzung vorgeschlagen, dass die Sätze 5 und 6 aus dem bestehenden Gesetz §20 Absatz 6 Satz 5 und 6 wieder gestrichen werden. Dieser Passus ist vom Bundesrat zusammen mit anderen Änderungen (Drucksache 503/1/20 FZ11) beschlossen worden und geht nun zur Stellungnahme an die Bundesregierung zurück. Und da stellt sich voraussichtlich die SPD (für Binding scheint es da um alles zu gehen) nun gegen den Vorschlag des Bundesrates.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Entscheidend finde ich bei dem Zustandekommen des Gesetzes vor Weihnachten, dass der Entwurf (Drucksache 19/15876 vom 11.12.2019) viel harmloser war, als die entgültige Fassung des Gesetzes vom 21.12.2019. Die wollte wohl keiner, aber als die SPD bemerkte, dass diese Fassung beinhaltete, dass praktisch kein Privatanleger in 2021 Termingeschäfte anfassen darf (ohne in eine riesige Steuerfalle zu laufen, die Privatinsolvenz bedeuten kann, ohne eigentlich Verlust gemacht zu haben...) verteidigen sie das Gesetz natürlich mit Leib und Seele, weil sie genau das ja immer erreichen wollten. Einige schlaue Leute im Finanzausschuss des Bundesrates haben wohl gemerkt, dass dieses Gesetz womöglich verfassungswidrig ist und auch sonst für erhebliches Chaos sorgt, gerade auch bei den Finanzämtern oder auf gut deutsch das Gesetz vollkommener Schwachsinn ist (im Ausland packen sich alle an den Kopf, was da in D erlassen wird) und der Bundesrat hat das Gott sei Dank auch so gesehen. Nun geht das aber alles weiter und wird ganz schön kompliziert...
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Immer wieder das leidige Problem - zu viel unfähiges Personal, welches täglich seine Existenzberechtigung beweisen muss. Genau dann kommt so ein Schwachsinn, dass ist nicht nur im Staatsapparat so.
Und wenn ich mir anschaue, wie viele von viel mehr Staat träumen, kann einem Angst und Bange werden. Mal völlig abgesehen davon, dass D dann immer mehr von Krediten leben muss, weil niemand mehr etwas produktives arbeitet, werden wir auch von neuen Gesetzen und Verordnungen überschwemmt. Hinzu kommt dann noch der Größenwahn der zeigen soll, das alles super ist - siehe neu geplantes Kanzleramt.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich bin der Meinung, wir sollten jetzt die Grünen anschreiben und aufklären.
Und vor allen Dingen aufklären und das "Bewusstsein erweitern". Die brauchen jede Stimme.
Das sind die zukünftigen Koalitionspartner und wenn ich das richtig sehe, brauchen die eine qualifizierte Mehrheit im Bundesrat.

Wer sich berufen fühlt, kann hier ein Muster rein setzen, am besten so verfasst, dass es ein Grüner versteht.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.10.2020, 00:29)Vahana schrieb: Nur mal für mein Verständnis.
Der Bundestag entwirft die Gesetze und der Bundesrat erlässt die Gesetze.
Wie kann ein Gesetz in Kraft sein wenn der Bundesrat dem nicht zugestimmt hat?

So wie ich es verstanden habe hat der Bundestag das Gesetz dem Bundesrat vorgeschlagen und dieser will es in dieser Form nicht erlassen.
Binding sitzt im Bundestag. Der kann sich auch auf den Kopf stellen, der hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den Rat.
Ansonsten: Bitte um Aufklärung.
Das Gesetz ist Ende 2019 beschlossen worden (mit damaliger Zustimmung des BR). Jetzt schlägt der BR eine erneute Änderung (= Rücknahme der Änderung von Ende 2019 vor) vor, diese muss zunächst vom BT beschlossen werden, sofern das Gesetz Länderinteressen betrifft (wie in diesem Fall), muss der BR zustimmen. Nach beider Zustimmung unterschreibt der BuPrä das Gesetz und erst dadurch tritt es in Kraft.

Zu Jens Rabe: Er hat offensichtlich prophetische Fähigkeiten: Derzeit geht die Finanzverwaltung flächendeckend dazu über, bei Auslandsbanken wie z.B. IB Verlustbescheinigungen anzufordern und ansonsten die Verlustberücksichtigung zu untersagen, da der Vortrag der Verluste auf Ebene des KI ja sonst zu einer Doppelberücksichtigung führen würde.

Gruß
Taxadvisor
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.10.2020, 01:29)Penseur schrieb: Entscheidend finde ich bei dem Zustandekommen des Gesetzes vor Weihnachten, dass der Entwurf (Drucksache 19/15876 vom 11.12.2019) viel harmloser war, als die entgültige Fassung des Gesetzes vom 21.12.2019. Die wollte wohl keiner, aber als die SPD bemerkte, dass diese Fassung beinhaltete, dass praktisch kein Privatanleger in 2021 Termingeschäfte anfassen darf (ohne in eine riesige Steuerfalle zu laufen, die Privatinsolvenz bedeuten kann, ohne eigentlich Verlust gemacht zu haben...) verteidigen sie das Gesetz natürlich mit Leib und Seele, weil sie genau das ja immer erreichen wollten. Einige schlaue Leute im Finanzausschuss des Bundesrates haben wohl gemerkt, dass dieses Gesetz womöglich verfassungswidrig ist und auch sonst für erhebliches Chaos sorgt, gerade auch bei den Finanzämtern oder auf gut deutsch das Gesetz vollkommener Schwachsinn ist (im Ausland packen sich alle an den Kopf, was da in D erlassen wird) und der Bundesrat hat das Gott sei Dank auch so gesehen. Nun geht das aber alles weiter und wird ganz schön kompliziert...


Drucksache 19/15876 vom 11.12.2019

Also ich habe das Teil mal überflogen und dabei nichts bzgl. Verlustbeschränkung von Terminmarktgeschäften gesehen.
(Wie gesagt habe ich es nur überflogen und kann es sicher auch übersehen haben)

Aber es geht grundsätzlich in erster Linie um die Beschränkung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmöglichkeiten.
Also im Grunde um die Verhinderung von Steuerbetrug wie bei Cum-Ex und bei den Umsatzsteuer-Karussellen.

Die Parlamentarier sind mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen vollkommen richtig Gesetze zu verabschieden
die Cum-Ex und Umsatzsteuer-Karusselle und somit Diebstahl von Steuergeldern verhindern.

Die Verlustbeschränkung von Terminmarktgeschäften wurde den Parlamentariern (so denke ich) in der entgültigen Fassung
ohne deren Wissen untergeschoben. Das hat überhaupt nichts mit der Verhinderung von grenzüberschreitenden
Steuergestaltungsmöglichkeiten zu tun um die es im Grunde ging.

Die Empfehlung des Bundesrats vom 09.10.2020 dies wieder zu streichen korrigiert diesen Irrtum.

Begründung:

Der Bundesrat spricht sich für die Streichung der 2019 (BGBl. I 2019, 2875)
geschaffenen neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen im Bereich der
Einkünfte aus Kapitalvermögen aus.


Die administrative Umsetzung dieser Vorschriften ist verfassungsrechtlich
bedenklich und stellt die Finanzverwaltung zudem vor nahezu unlösbare
Aufgaben.

Mit der Neuausrichtung der Besteuerung ab dem Jahr 2009 wurde –
höchstrichterlich bestätigt – das Grundprinzip einer symmetrischen
Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Kapitaleinkünfte
eingeführt.

Die neuen Vorschriften brechen mit diesem Grundprinzip. Die
Verlustverrechnungsbeschränkungen sind so restriktiv, dass sie in der
Fachliteratur als ein klarer Verstoß gegen das verfassungsrechtlich
maßgebende Nettoprinzip bewertet werden.


Aus Sicht des Bundesrates verhindert bereits die Grundkonzeption der
Abgeltungssteuer Steuergestaltungen. Sie schließt aus, dass Verluste aus
Kapitaleinkünften mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können. Eine
solch gravierende Restriktion ist den anderen Einkunftsarten fremd. Innerhalb
der Kapitaleinkünfte ist hingegen grundsätzlich eine symmetrische Behandlung
von Gewinnen und Verlusten geboten.



Anders gesagt - die Grundkonzeption der Abgeltungssteuer verhindert Steuerbetrug wie es mit
CumEx und Umsatzsteuerkarussellen möglich ist/war. Die Verlustverrechnungsbeschränkungen
verstossen gegen das verfassungsrechtlich massgebende Nettoprinzip.

Von daher ist der einzig logische Schritt die Sätze 5 und 6 wieder zu streichen. Der Finanzausschuss
des Bundesrates hat dies empfohlen und in der Bundesrats-Abstimmung wurde das mehrheitlich bestätigt.

Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken. Alles andere ist mehr oder weniger sinnlose Spekulation.

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.10.2020, 09:22)Ventura schrieb: Ich bin der Meinung, wir sollten jetzt die Grünen anschreiben und aufklären.

Da kannst du besser in den Zoo gehen und Affen die Relativitätstheorie erklären.
Das ist wenigstens keine komplette Zeitverschwendung.

@Penseur
Danke

__________________
Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.10.2020, 20:57)Vahana schrieb: Da kannst du besser in den Zoo gehen und Affen die Relativitätstheorie erklären.
Das ist wenigstens keine komplette Zeitverschwendung.

@Penseur
Danke

GGGGRRRÖÖÖÖHHHHLLL !!!

you made my day
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.10.2020, 01:29)Penseur schrieb: Entscheidend finde ich bei dem Zustandekommen des Gesetzes vor Weihnachten, dass der Entwurf (Drucksache 19/15876 vom 11.12.2019) viel harmloser war, als die entgültige Fassung des Gesetzes vom 21.12.2019. Die wollte wohl keiner, aber als die SPD bemerkte, dass diese Fassung beinhaltete, dass praktisch kein Privatanleger in 2021 Termingeschäfte anfassen darf (ohne in eine riesige Steuerfalle zu laufen, die Privatinsolvenz bedeuten kann, ohne eigentlich Verlust gemacht zu haben...) verteidigen sie das Gesetz natürlich mit Leib und Seele, weil sie genau das ja immer erreichen wollten. Einige schlaue Leute im Finanzausschuss des Bundesrates haben wohl gemerkt, dass dieses Gesetz womöglich verfassungswidrig ist und auch sonst für erhebliches Chaos sorgt, gerade auch bei den Finanzämtern oder auf gut deutsch das Gesetz vollkommener Schwachsinn ist (im Ausland packen sich alle an den Kopf, was da in D erlassen wird) und der Bundesrat hat das Gott sei Dank auch so gesehen. Nun geht das aber alles weiter und wird ganz schön kompliziert...

So agieren Stalinisten...


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