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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich habe mal folgendes zusammengefasst: Über Ergänzungen oder konstruktive Kritik würde ich mich freuen.

Kurzfassung: Argumente gegen §20 Absatz 6 Satz 5 (Verrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften)
siehe auch Beschlussdrucksache des Bundesrates "Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020" 503/20, Seite 18 (10.b)

- Das Wichtigste zuerst: Niemanden nützt dieses Gesetz!
- Hohe Wahrscheinlichkeit einer vorliegenden Verfassungswidrigkeit.
- In der Fachliteratur gilt das Gesetz als ein klarer Verstoß gegen das verfassungsrechtlich maßgebende Nettoprinzip.
- Bürger werden in ihrer Freiheit und Eigenbestimmung der Geldanlage erheblich eingeschränkt.
- Dem notwendigen Absichern und der Risikominimierung in der Geldanlage eines privaten Anlegers wird entgegengewirkt.
- Das Gesetz führt eindeutig zu Steuermindereinnahmen.
- 2009 wurde – höchstrichterlich bestätigt – das Grundprinzip einer symmetrischen Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Kapitaleinkünfte eingeführt. Die neuen Vorschriften brechen mit diesem Grundprinzip.
- Privatleute werden benachteiligt.
- Arbeitsplätze gehen verloren, denn die Privatleute leisten mit ihren Termingeschäften einen erheblichen Anteil (wahrscheinlich 70%) bei den Einnahmen der größten deutschen Broker (z.B. comdirect und ConsorsBank) und auch bei den anderen Banken nimmt dieser Anteil dank eines gesteigerten Wissens und aufgrund einer anhaltenden Niedrigzinsphase stetig an Bedeutung zu.
- Die Finanzverwaltung wird vor nahezu unlösbare Problem gestellt, der Privatanleger kann in Steuerfallen tappen.
- Große Konfusion und Streitpotential über die Definition von "Termingeschäften".
- Womöglich treibt das Gesetz den privaten Anleger zu hochriskanten Spekulationen in Form von ungewollten Aktienspekulationen (z.B. Pennystocks oder Aktien von fragwürdigen Unternehmen etc.) oder in die Hände von Betrügern, die hohe Renditen mit Geldanlagen versprechen
- Vertrauen in die Politik geht verloren.
- Das Ausland wundert sich über einen Staat, wo Steuern auf  Verluste anfallen können.
- Ausländische Investoren werden weiter verschreckt.
- Termingeschäfte sind ein unabdingbares Mittel für die sinnvolle Verwaltung eines privaten Depots und nur eine symmetrische Besteuerung lässt eine sinnvolle Verwendung zu.
- Womöglich basiert das Gesetz m.E. auf ein persönliches Motiv eines SPD-Abgeordneten, der es vermochte, die Komplexität des Themas für sich und eine Ideologie zu nutzen, die von der Mehrheit nicht getragen wird. Dabei ging es vorrangig um subjektive Ansichten und nicht um Objektivität.
- Nach wie vor steht eine Verwechslung von Totalverlusten mit Verlusten während der Laufzeit in Raum. Der Kompromiss, den die CDU mit der SPD eingehen wollte, basierte lediglich auf die Regelung der Totalverluste (Satz 6) und nicht auf Satz 5, dessen Ursprung nicht geklärt ist. Gesetzentwurf und Gesetzestext passen nicht zusammen.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Klasse!

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Unter 50.000€ stabiles Jahreseinkommen macht es nicht so viel Freude, Steuern zu „sparen“.
Über was reden wir hier eigentlich?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.10.2020, 13:03)Honnete schrieb: Unter 50.000€ stabiles Jahreseinkommen macht es nicht so viel Freude, Steuern zu „sparen“.
Über was reden wir hier eigentlich?

Über eine Steueränderung die dich auch dann Steuern zahlen läßt wenn Du nix verdient hast. Das hat mit "Steuern sparen" übrigens nichts zu tun.

__________________

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ja aber doch nur bei bestimmten Konstellationen, die ich nicht habe.
Auch so etwas wie die 1600 frei nehme ich, muss aber in dieser Form nicht.
Ich bin unter Pauschbetrag bei KESt, der Rest ist doch pppffffff
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.10.2020, 15:02)Honnete schrieb: Ja aber doch nur bei bestimmten Konstellationen, die ich nicht habe.
Auch so etwas wie die 1600 frei nehme ich, muss aber in dieser Form nicht.
Ich bin unter Pauschbetrag bei KESt, der Rest ist doch pppffffff

Mein Opa fand das damals auch alles nicht so schlimm.
Also er musste weder auswandern noch wurden er oder seine Familie abgeholt.

Von dem Denkmuster/Charakter abgesehen war er n mächtig feiner Kerl.

__________________
Hat sich erledigt. 
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(18.10.2020, 20:36)Vahana schrieb: Die finanzielle Bildung sieht im Schulwesen heute doch genauso wie damals aus: Null
Und in der Familie bekommt man die auch nur in den seltensten Fällen mit auf den Weg. Da hat sich wenig geändert.

ABER
Im Gegensatz zu früher kannst du heute alle Themen per Mausklick hinausfiltern, dir Bücher runterladen, vorgekaute Informationen in Blogs lesen.
Wofür du heute 10min brauchst, damit warst du vor 25 Jahren mindestens eine Woche in der Bibliothek unterwegs um den gleichen Informationsgehalt zu bekommen.
Mit viel Pech hat man sich sogar auf Aussagen der Bankverkäufer oder Versicherungsvertreter verlassen (So wie ich damals).

Es liegt also nicht in den Möglichkeiten der Bildung, sondern einfach am Desinteresse.
Außerdem: Wer kein Geld verdient, wofür sollte man sich dann finanziell bilden? Das Problem fängt also schon viel früher an.

Wo genau das anfängt, das kann ich auch nicht genau beantworten, aber es liegt auf jeden Fall in der Lebenseinstellung.

Im Trend liegt es ja heute eher Freitags auf dem Marktplatz fürs Klima zu klatschen anstatt zu lernen. Zu meiner Zeit hätte ich von meinen Eltern einen an die Fresse bekommen, inkl Taschengeldstreichung und Hausarrest.
Aber selbst als Jugendlicher wäre es mir auch ohne Schläge in den Sinn gekommen das es nicht zielführend sein kann 20% des Unterrichtes sausen zu lassen. Also ein bisschen Resthirn war neben den Hormondrüsen doch schon verhanden.



Mich?
Und auch einige andere im Bekannten- und Kollegenkreis.
Die Quote ist aber recht klein. Max 10%. Auf der Arbeit mehr als im Bekanntenkreis.

Viel interessanter wäre die Frage gewesen ob ich jemanden kenne der sein Leben lang so "lari fahri" gearbeitet hat, wie das heute viele machen.
Da kenne ich einige Negativbeispiele.
Und da kann ich genau sagen was später aus den Leuten wird: Kein Besitz, ewig Geldsorgen, meistens gesundheitlich angeschlagen (Psyche), und arbeiten+aufstocken bis die Kiste zugenagelt wird.


Das kannst du aber nur deswegen machen weil du die Jahre vorher Reserven aufgebaut und Gas gegeben hast.
Und allgemein, sei es dir gegönnt.

Stell dir mal vor du MÜSSTEST heute wieder eine volle Woche machen, trotz schlechterer Gesundheit.

Korrekt. Tup

Wenn ich hart für mein Geld arbeite, muss mein Geld auch hart für mich arbeiten! (Nimm was Du kriegen kannst und gib nichts wieder her.)
Diese Einstellung lernen Kinder nicht, wenn sie von allen Seiten behütet werden und alles wo rein geblasen bekommen ohne selbst was leisten zu müssen.

Früher gab´s nix, und wer was wollte musste was dafür tun. "Wer nix arbeitet, soll auch nix essen!" (Oma)
Ich bekam mit 15/16 in der zehnten Klasse lediglich 20 Mark im Monat, davon musste ich mir alles selbst bezahlen was ich wollte. Viele meiner Klassenkameraden bekamen in der sechsten Klasse schon 50 Mark, das war aber nur für Spielzeug und Süßkram, die Wurstsemmel in der Pause etc. gabs extra...
So erzieht man sich "Receiver", die "Non-Receiver" sind großteils später bewusster im Umgang mit Geld, geschäftstüchtiger, einfallsreicher und auch umtriebiger bzw. erfolgreicher.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.10.2020, 00:43)Penseur schrieb: Ich habe mal folgendes zusammengefasst: Über Ergänzungen oder konstruktive Kritik würde ich mich freuen.

Kurzfassung: Argumente gegen §20 Absatz 6 Satz 5 (Verrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften)
siehe auch Beschlussdrucksache des Bundesrates "Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020" 503/20, Seite 18 (10.b)

- Das Wichtigste zuerst: Niemanden nützt dieses Gesetz!
- Hohe Wahrscheinlichkeit einer vorliegenden Verfassungswidrigkeit.
- In der Fachliteratur gilt das Gesetz als ein klarer Verstoß gegen das verfassungsrechtlich maßgebende Nettoprinzip.
- Bürger werden in ihrer Freiheit und Eigenbestimmung der Geldanlage erheblich eingeschränkt.
- Dem notwendigen Absichern und der Risikominimierung in der Geldanlage eines privaten Anlegers wird entgegengewirkt.
- Das Gesetz führt eindeutig zu Steuermindereinnahmen.
- 2009 wurde – höchstrichterlich bestätigt – das Grundprinzip einer symmetrischen Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Kapitaleinkünfte eingeführt. Die neuen Vorschriften brechen mit diesem Grundprinzip.
- Privatleute werden benachteiligt.
- Arbeitsplätze gehen verloren, denn die Privatleute leisten mit ihren Termingeschäften einen erheblichen Anteil (wahrscheinlich 70%) bei den Einnahmen der größten deutschen Broker (z.B. comdirect und ConsorsBank) und auch bei den anderen Banken nimmt dieser Anteil dank eines gesteigerten Wissens und aufgrund einer anhaltenden Niedrigzinsphase stetig an Bedeutung zu.
- Die Finanzverwaltung wird vor nahezu unlösbare Problem gestellt, der Privatanleger kann in Steuerfallen tappen.
- Große Konfusion und Streitpotential über die Definition von "Termingeschäften".
- Womöglich treibt das Gesetz den privaten Anleger zu hochriskanten Spekulationen in Form von ungewollten Aktienspekulationen (z.B. Pennystocks oder Aktien von fragwürdigen Unternehmen etc.) oder in die Hände von Betrügern, die hohe Renditen mit Geldanlagen versprechen
- Vertrauen in die Politik geht verloren.
- Das Ausland wundert sich über einen Staat, wo Steuern auf  Verluste anfallen können.
- Ausländische Investoren werden weiter verschreckt.
- Termingeschäfte sind ein unabdingbares Mittel für die sinnvolle Verwaltung eines privaten Depots und nur eine symmetrische Besteuerung lässt eine sinnvolle Verwendung zu.
- Womöglich basiert das Gesetz m.E. auf ein persönliches Motiv eines SPD-Abgeordneten, der es vermochte, die Komplexität des Themas für sich und eine Ideologie zu nutzen, die von der Mehrheit nicht getragen wird. Dabei ging es vorrangig um subjektive Ansichten und nicht um Objektivität.
- Nach wie vor steht eine Verwechslung von Totalverlusten mit Verlusten während der Laufzeit in Raum. Der Kompromiss, den die CDU mit der SPD eingehen wollte, basierte lediglich auf die Regelung der Totalverluste (Satz 6) und nicht auf Satz 5, dessen Ursprung nicht geklärt ist. Gesetzentwurf und Gesetzestext passen nicht zusammen.

Sehr gut zusammengefasst. Das Gesetz war letztendlich eine politische Intrige. Insofern sind alle "Begründungen" eine Farce bzw. nur zum Schein. Tatsächlich ist da letztes Jahr im Bundestag viel schief gelaufen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum es dieses Mal besser laufen sollte, der besagte SPD-Abgeordnete L.B. ist ja noch da. Am Montag ist eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zum JStG 2020 (ab 12 Uhr live zu sehen), wird sicher interessant.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Zitat:UPDATE vom 23.10.2020
Der Entwurf der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2020 liegt jetzt vor:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/235/1923551.pdf

https://www.boerse-und-finanzen.de/steue...luste.html

[Bild: bundsregierung-pruefen.jpg]
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(25.10.2020, 13:06)qqqq4 schrieb: https://www.boerse-und-finanzen.de/steue...luste.html

[Bild: bundsregierung-pruefen.jpg]

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