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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.10.2021, 20:57)Lanco schrieb: Möglich.
Das Lustige an der Sache ist jedoch: Es gibt keine ex-ante regelmäßigen Einkünfte.
Worauf soll sich die Regelmäßigkeit auch beziehen? In jedem! Werbeflyer für Kapitalanlagen steht beispielsweise sowas:
"Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse." oder "Der Wert der Anlage sowie die Erträge daraus unterliegen Schwankungen." oder "Ihr Kapital ist Risiken ausgesetzt" oder "Der Wert von Anteilen kann schwanken und wird nicht garantiert."

Eine Regelmäßigkeit kann darum immer nur ex-post festgestellt werden Wink 

Das ist dem Finanzamt vollkommen wurscht.
Wenn die sehen dass du im Vorjahr durchschnittlich 10 Gewinntrades im Monat hattest, wo dann Steuer drauf angefallen ist, wird da eine regelmäßige Einkunft unterstellt
Da stellen die eine Vorsteuerforderung fürs Folgejahr.
Die kann man zwar dann wenn man z.B glaubhaft macht, dass man gar nicht mehr tradet, wieder ziemlich unbürokratisch aufheben lassen.

Wenn du das aber einmal glaubhaft gemacht hast und bringst in der nächsten
Steuererklärung wieder ähnliche Gewinne ist es aus mit dem unbürokratischen glaubhaft machen. Verarschen lassen die sich nämlich nicht.

Das gleiche gilt ja für regelmäßige Dividendeneinkünfte aus dem Ausland auf der Langfristseite!
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.10.2021, 20:57)Lanco schrieb: Möglich.
Das Lustige an der Sache ist jedoch: Es gibt keine ex-ante regelmäßigen Einkünfte.
Worauf soll sich die Regelmäßigkeit auch beziehen? In jedem! Werbeflyer für Kapitalanlagen steht beispielsweise sowas:
"Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse." oder "Der Wert der Anlage sowie die Erträge daraus unterliegen Schwankungen." oder "Ihr Kapital ist Risiken ausgesetzt" oder "Der Wert von Anteilen kann schwanken und wird nicht garantiert."

Eine Regelmäßigkeit kann darum immer nur ex-post festgestellt werden Wink 



SG

Die nehmen einfach die des letzten Jahres. Es ist nur die Frage inkl. Berücksichtigung der Verluste oder nicht. Wonder
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(02.10.2021, 22:39)Leitsgeheier schrieb: Ausweichen auf nicht EU Broker?

dann erlischt jegliches Recht auf Einlagensicherung.

so dumm wird keiner sein.

Trading in Deutschland ist tot, damit muss man sich abfinden.

Du hast leider keine Ahnung, denn UK und USA haben zb. höhere oder gleiche Einlagensicherung wie die EU...
Und dann schreibst Du noch etwas von Dumm? Ohne Worte so was.  Bang

In den USA sind Anleger aufgrund des Glass-Steagall Acts von 1933 bis zu 100.000 $ geschützt. Sicherungsgeber ist die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC). Im Rahmen der Finanzkrise ab 2007 war die Einlagensicherung – zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2009 – auf bis zu 250.000 $ erweitert worden.[37] Im Rahmen des Dodd–Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Acts wurde die Einlagensicherung dauerhaft auf 250.000 $ erhöht.[36]
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.10.2021, 21:33)Fundamentalist schrieb: Das ist dem Finanzamt vollkommen wurscht.
Wenn die sehen dass du im Vorjahr durchschnittlich 10 Gewinntrades im Monat hattest, wo dann Steuer drauf angefallen ist, wird da eine regelmäßige Einkunft unterstellt
Da stellen die eine Vorsteuerforderung fürs Folgejahr.
Die kann man zwar dann wenn man z.B glaubhaft macht, dass man gar nicht mehr tradet, wieder ziemlich unbürokratisch aufheben lassen.

Wenn du das aber einmal glaubhaft gemacht hast und bringst in der nächsten
Steuererklärung wieder ähnliche  Gewinne ist es aus mit dem unbürokratischen glaubhaft machen. Verarschen lassen die sich nämlich nicht.

Das gleiche gilt ja für regelmäßige Dividendeneinkünfte aus dem Ausland auf der Langfristseite!

Ja, ja, ja, schon richtig.
Ändert jedoch nix daran, dass die Argumentation des Finanzamtes, wenn es sich auf die Vorjahreseinkünfte bezieht, m.M.n. nicht korrekt ist. Und nur das wollte ich mal in den Raum stellen Wink 
Soll welche geben, für die das nützlich sein könnte...

SG
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.10.2021, 21:33)Fundamentalist schrieb: Das ist dem Finanzamt vollkommen wurscht.
Wenn die sehen dass du im Vorjahr durchschnittlich 10 Gewinntrades im Monat hattest, wo dann Steuer drauf angefallen ist, wird da eine regelmäßige Einkunft unterstellt
Da stellen die eine Vorsteuerforderung fürs Folgejahr.
Die kann man zwar dann wenn man z.B glaubhaft macht, dass man gar nicht mehr tradet, wieder ziemlich unbürokratisch aufheben lassen.

Wenn du das aber einmal glaubhaft gemacht hast und bringst in der nächsten
Steuererklärung wieder ähnliche  Gewinne ist es aus mit dem unbürokratischen glaubhaft machen. Verarschen lassen die sich nämlich nicht.

Das gleiche gilt ja für regelmäßige Dividendeneinkünfte aus dem Ausland auf der Langfristseite!

Von mir wollen sie auch gute 5.000 Euro im Quartal Vorsteuer laut Bescheid von 2020, obwohl ich ja ausgewandert bin. Dunce-cap 
Hab natürlich Einspruch eingelegt, denke das wird sich klären. Wink
Achja, 29 Grad hier noch aktuell, hab grad mit einer meiner Freundinnen geskyped in Niederbayern, die hatten schon Minusgrade heute Nacht Eek
Schöne Grüße aus Zypern! Smile


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ein Investor braucht keine GmbH




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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(11.10.2021, 12:43)muchmoney schrieb: Von mir wollen sie auch gute 5.000 Euro im Quartal Vorsteuer laut Bescheid von 2020, obwohl ich ja ausgewandert bin. Dunce-cap 
Hab natürlich Einspruch eingelegt, denke das wird sich klären. Wink
Achja, 29 Grad hier noch aktuell, hab grad mit einer meiner Freundinnen geskyped in Niederbayern, die hatten schon Minusgrade heute Nacht Eek
Schöne Grüße aus Zypern! Smile

Halte mich mal auf dem Laufenden, wie das ausgeht!

So wie ich die deutschen Finanzämter kenne, musst du mit denen entweder einen Deal machen, oder du musst den Rechtsweg bis zur letzten Instanz durchschreiten!

Ich hab da einen ausgewanderten Bekannten,
der hatte beim Auswandern vergessen einen Nebenwohnsitz abzumelden!

5 Jahre danach kam dann ein Steuerbescheid mit > 1 MegaEuro Forderung! Scared
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Kam vor drei Tagen schon die Änderung, dass die Vorauszahlungen auf Null gesetzt wurden. Tup
(16.10.2021, 12:12)Fundi ist jetzt mal weg! schrieb: Halte mich mal auf dem Laufenden, wie das ausgeht!

So wie ich die deutschen Finanzämter kenne, musst du mit denen entweder einen Deal machen, oder du musst den Rechtsweg bis zur letzten Instanz durchschreiten!

Ich hab da einen ausgewanderten Bekannten,
der hatte beim Auswandern vergessen einen Nebenwohnsitz abzumelden!

5 Jahre danach kam dann ein Steuerbescheid mit > 1 MegaEuro Forderung! Scared
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(17.10.2021, 12:53)muchmoney schrieb: Kam vor drei Tagen schon die Änderung, dass die Vorauszahlungen auf Null gesetzt wurden.  Tup

Na dann zahlst du sicherlich in Zypern Steuern.
Dann können die Jungs in D wegen dem Doppelbesteuerungsabkommen ziemlich machtlos.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Folgendes Beispiel:

Ich habe noch einen Verlustvortrag aus Futures aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 in Höhe von insgesamt 120.000 Euro.

Falls ich im Jahr 2021 einen Gewinn mit Futures in Höhe von 100.000 Euro mache, kann ich diesen Gewinn dann voll mit den 120.000 Euro Verlust verrechnen?
Muss ich dann gar keine Steuern bezahlen?

Die 20.000 Euro Grenze spielt in diesem Fall keine Rolle, oder?


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