Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wird das jetzt hier ein "BUCH-WERBE-Thread"?!

Rolleyes

__________________
Trading is both, the easiest thing to do and also the most demanding thing you've ever done in your entire life. It can ruin your life, your family, and everything you touch if you don't respect it, or it can change your life, your families, and give you a feeling that is hard to find elsewhere if you succeed.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

@minenfuchs

Ein passender Titel wäre z.B. "Verfassungswidriger Steuerwahnsinn" - klingt auch reißerisch,
ist aber weniger polemisch, hätte vielleicht noch mehr Käufer angelockt.



Und sonst - ja was soll man da sagen? Gesetz wurde Dez. 2019 beschlossen.
Optionen waren ab 2020 - Futures u.a. andere Termingeschäafte ab 2021 betroffen.

Wenn jemand einfach weiterhandelt - selber Schuld.

Wenn jemand nichts davon mitbekommen hat - Sorry, aber man muss in diesem Geschäft
in allen Richtungen auf dem Laufenden bleiben - das Thema ist ja kreuz und quer durch
Foren, auf Youtube, auf Finanzseiten,... gegangen. Dementsprechend - Pech gehabt.

Wer jetzt wegen der Besteuerung auf solch hohen Schulden, Verlusten sitzt, wie sie hier
genannt wurden - ist im Grunde selber schuld. Nounder


@ungierig
Ein Arzt der den Patienten Pillen gibt, die aus welchen Gründen auch immer nicht mehr
verordnet oder in Verkehr gebracht werden dürfen, bekommt doch auch ein Problem
oder nicht?

Options- und Futureshandel würde ich jetzt nicht als Hobby sehen. Genausowenig den
Aktenhandel. Entweder man macht das richtig/ernsthaft oder gar nicht.

Man steigt auch nicht in Turnschuhen oder Stöckelschuhen auf den Mount Everest, wenn
man Hobby-Bergsteiger oder Wanderer ist.


Nounder

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.02.2024, 19:42)cubanpete schrieb: Ich glaube letztes Jahr wurde in Spanien eine landesweite Vermögenssteuer eingeführt um den Steuerwettbewerb zwischen den Provinzen einzudämmen (was für eine saublöde Idee). In der Schweiz gibt es pro Gemeinde und Kanton unterschiedliche Steuersätze, was Steuerwettbewerb schafft und das ist auch gut so.

In Deutsch habe ich nur was aus Oesterreich gefunden: https://www.bdo.at/de-at/blog/tax-news/t...en-ab-2023

https://www.garrigues.com/es_ES/noticia/...s-impuesto
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.02.2024, 21:11)Boy Plunger schrieb: Wird das jetzt hier ein "BUCH-WERBE-Thread"?!

Wir hoffen mal nicht. Und ich entschuldige mich, falls Sie es von mir so wahrgenommen haben. Ich wollte nur klarstellen, dass man das Buch nicht mögen muss, aber es dennoch respektieren sollte. Der Feind ist eindeutig woanders zu suchen.

Andererseits, wenn ein einziges Exemplar in die Hände einer Moderatorin (immer besser als Moderator) in einer Talkshow gelangen würde und ein SPD-Politiker mit ein paar Fragen bezüglich des Inhalts konfrontiert würde ... hätten wir alle viel gewonnen.

Leider vermute ich, dass hier (und in anderen Foren) kein Benutzer die Möglichkeit hat, so etwas zu bewerkstelligen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.02.2024, 21:35)boersenkater schrieb: Und sonst - ja was soll man da sagen? Gesetz wurde Dez. 2019 beschlossen.
Optionen waren ab 2020 - Futures u.a. andere Termingeschäafte ab 2021 betroffen.

Wenn jemand einfach weiterhandelt - selber Schuld.

Das ist genau "the Spirit". Die Argumentation von Lothar Binding zu kaufen und zu verbreiten.


Ende 2023 und sogar jetzt erhalten Steuerzahler den Bescheid für 2021. Sie werden alle als "Zocker" abgestempelt, die weiterhin "riskante Wetten" eingehen wollen, weil sie angeblich alle süchtig nach dem Handel mit Termingeschäften sind und deswegen machen die weiter und weiter und weiter.

Es ist offensichtlich, dass Steuerzahler ständig informiert sein müssen und bereit sein sollten, falls die Regierung den Steuersatz von 25% auf UNENDLICH ändert. Und auch wegen des NEGATIVEN Steuersatzes, der Steuern auf Verluste ermöglicht.

Der Steuerzahler sollte auch bereit sein, falls die Regierung die Enteignung von Privatvermögen legalisiert... Moment mal! Das ist bereits geschehen.

Ich wiederhole die Frage, die Sie nicht beantwortet haben (etwas umformuliert): Wann haben Sie Ihre Klage gegen die Bindingsteuer beim Finanzgericht eingereicht?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.02.2024, 22:17)p_houso schrieb: Das ist genau "the Spirit". Die Argumentation von Lothar Binding zu kaufen und zu verbreiten.

Ende 2023 und sogar jetzt erhalten Steuerzahler den Bescheid für 2021. Sie werden alle als "Zocker" abgestempelt, die weiterhin "riskante Wetten" eingehen wollen, weil sie angeblich alle süchtig nach dem Handel mit Termingeschäften sind und deswegen machen die weiter und weiter und weiter.

Das steht so in diesen Worten in deren Steuererklärungen drinnen? Wonder


Zitat:Es ist offensichtlich, dass Steuerzahler aktive Anleger/Trader/Börsianer ständig informiert sein müssen und bereit sein sollten, falls die Regierung den Steuersatz von 25% auf UNENDLICH ändert. Und auch wegen des NEGATIVEN Steuersatzes, der Steuern auf Verluste ermöglicht.

Der Steuerzahler sollte auch bereit sein, falls die Regierung die Enteignung von Privatvermögen legalisiert... Moment mal! Das ist bereits geschehen.

Ja Sorry aber das sind Aussagen die mehr oder weniger Quatsch sind, wenn Dein Buch ähnlich
geschrieben ist, ist es wertlos. Wenn die Faust mit Ansage (2019) auf Dich zufliegt dann bleibst
Du doch nicht stehen und wartest bis die Dich trifft (Ende 2020/2021) oder?

Diejenigen hätten sich anpassen oder eine Firma gründen müssen. Problem gelöst.

Wenn sich Gesetze ändern, dann ist das so. Wenn man diese ignoriert - oder so was elementar
Wichtiges an einem vorbei geht - Pech gehabt. Wenn es heißt es gibt die Anschnallpflicht und man
tut es nicht - dann gibt es ein Bußgeld. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Terminhandel ist
riskant - wer entwas anderes behauptet hat es nicht verstanden - dementsprechend muss man
in jeder Richtung auf dem Laufenden bleiben. Was in dieser Thematik wie gesagt eigentlich kein
Problem war. Aus meiner Sicht ist es verfassungswidrig - trotzdem habe ich nicht so weiter gemacht
wie vorher. Nounder

Zitat:Ich wiederhole die Frage, die Sie nicht beantwortet haben (etwas umformuliert): Wann haben Sie Ihre Klage gegen die Bindingsteuer beim Finanzgericht eingereicht?

Warum soll ich klagen? Ich habe das Problem wie beschrieben anders gelöst und in diesem
Sinne keinen Grund zu klagen. Wenn das Gesetz kassiert wird, könnte ich mir ja überlegen
auf Schadenersatz zu klagen - weil ich ohne dieses Gesetz "anders" unterwegs gewesen wäre
und ich dann höhere Gewinne gehabt hätte. Nachweis wären meine Steuererklärungen vor und
nach diesem Gesetz. Die Energielobby hat ja auch geklagt und bekommt Schadenersatz dafür,
daß sie die Atomkraftwerke abschalten müssen. Dunce-cap

Aber im Grunde war doch klar was Sache ist - wie bescheuert muss man sein einfach weiter
zu machen und sich sehenden Auges selbst zu ruinieren? Das hat nichts mit Sucht oder Zockerei
zu tun - das ist einfach nur dumm. Entweder man findet Lösungen oder man gründet eine Firma.
Wenn letzteres sich nicht lohnt, dann ist man vielleicht grundsätzlich falsch unterwegs?

Mir war klar, daß es Klagen geben wird - entweder die gehen durch und hebeln das Gesetz
aus oder nicht. Wenn das Interesse zu klein, die Klagen zu wenige sind (womit ich ehrlich gesagt
auch gerechnet habe) - dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch das die Klage scheitert - von daher
riskiere ich doch nicht weiterzumachen wie bisher und in eine überaus missliche Lage zu geraten.
Das wäre kurzsichtig und ignorant gewesen. Ich gehe doch keine unnötigen Risiken ein, bei
denen ich den Kürzeren ziehen könnte.

Aus meiner Sicht ist das Gesetz verfassungswidrig und mich würde es wundern wenn es nicht
kassiert wird. Wenn das nicht der Fall ist und das Gesetz bestehen bliebt, dann wäre das sehr
schlecht, weil es dann vielleicht ausgeweitet wird und dann noch mehr Schaden anrichtet.
Was dann vielleicht auch nicht so schlecht wäre, weil es dann mehr Betroffene, mehr Klagen und
mehr Druck auf die Gerichte geben könnte und es spätestens dann kassiert wird.

Problem ist einfach, daß das alles viel zu langwierig ist. Weiteres Problem ist, daß es am Ende
wohl viel zu wenige gibt die betroffen sind. Angepasst, ausgestiegen, umgestiegen, Firma
gegründet. Wer vor dem Ruin steht, hat es wohl einfach nur nicht mitbekommen, daß da
aus einer 50er-Zone eine Fussgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit geworden ist und die
Schilder da nur zum Spass rumstehen und keine Bedeutung haben.

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.02.2024, 22:03)p_houso schrieb: Andererseits, wenn ein einziges Exemplar in die Hände einer Moderatorin (immer besser als Moderator) in einer Talkshow gelangen würde und ein SPD-Politiker mit ein paar Fragen bezüglich des Inhalts konfrontiert würde ... hätten wir alle viel gewonnen.

Leider vermute ich, dass hier (und in anderen Foren) kein Benutzer die Möglichkeit hat, so etwas zu bewerkstelligen.

Du da gibt es ein ganz tolles Internetwerkzeug - nennt sich Google - da kannst Du ganz
schnell alle Redaktionen entsprechender Talk-Shows finden.

Es hindert Dich doch niemand daran jeder Redaktion dieses Buch zu schicken, wenn es
etwas taugt, sachlich und inhaltlich korrekt ist, könnte das ja vielleicht was werden und
das Thema in eine Sendung bringen. Ich befürchte nur zwei Dinge - erstens das Interesse
ist mangels wirklich vieler Betroffener zu gering - zweitens das es viel zu polemisch und
zu wenig sachlich ist. Aber wenn Du wirklich überzeugt davon bist, das der Inhalt Hand
und Fuss hat, würde ich es versuchen und mit einem entsprechenden Schreiben an so
viele Adressen wie möglich schicken, die Du finden kannst. Redaktionen, Mitarbeiter,
Verlage, TV-Produzenten,... Aber Bitte nur dann - weil wenn es anders ist, könnte der
Schuss auch nach hinten losgehen und Du damit die Situation nur verkomplizieren....

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.02.2024, 23:32)boersenkater schrieb: Das steht so in diesen Worten in deren Steuererklärungen drinnen?



Ja Sorry aber das sind Aussagen die mehr oder weniger Quatsch sind, wenn Dein Buch ähnlich
geschrieben ist, ist es wertlos. Wenn die Faust mit Ansage (2019) auf Dich zufliegt dann bleibst
Du doch nicht stehen und wartest bis die Dich trifft (Ende 2020/2021) oder?

Diejenigen hätten sich anpassen oder eine Firma gründen müssen. Problem gelöst.

Wenn sich Gesetze ändern, dann ist das so. Wenn man diese ignoriert - oder so was elementar
Wichtiges an einem vorbei geht - Pech gehabt. Wenn es heißt es gibt die Anschnallpflicht und man
tut es nicht - dann gibt es ein Bußgeld. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Terminhandel ist
riskant - wer entwas anderes behauptet hat es nicht verstanden - dementsprechend muss man
in jeder Richtung auf dem Laufenden bleiben. Was in dieser Thematik wie gesagt eigentlich kein
Problem war. Aus meiner Sicht ist es verfassungswidrig - trotzdem habe ich nicht so weiter gemacht
wie vorher.  Nounder


Warum soll ich klagen? Ich habe das Problem wie beschrieben anders gelöst und in diesem
Sinne keinen Grund zu klagen. Wenn das Gesetz kassiert wird, könnte ich mir ja überlegen
auf Schadenersatz zu klagen - weil ich ohne dieses Gesetz "anders" unterwegs gewesen wäre
und ich dann höhere Gewinne gehabt hätte. Nachweis wären meine Steuererklärungen vor und
nach diesem Gesetz. Die Energielobby hat ja auch geklagt und bekommt Schadenersatz dafür,
daß sie die Atomkraftwerke abschalten müssen.  Dunce-cap

Aber im Grunde war doch klar was Sache ist - wie bescheuert muss man sein einfach weiter
zu machen und sich sehenden Auges selbst zu ruinieren? Das hat nichts mit Sucht oder Zockerei
zu tun - das ist einfach nur dumm. Entweder man findet Lösungen oder man gründet eine Firma.
Wenn letzteres sich nicht lohnt, dann ist man vielleicht grundsätzlich falsch unterwegs?

Mir war klar, daß es Klagen geben wird - entweder die gehen durch und hebeln das Gesetz
aus oder nicht. Wenn das Interesse zu klein, die Klagen zu wenige sind (womit ich ehrlich gesagt
auch gerechnet habe) - dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch das die Klage scheitert - von daher
riskiere ich doch nicht weiterzumachen wie bisher und in eine überaus missliche Lage zu geraten.
Das wäre kurzsichtig und ignorant gewesen. Ich gehe doch keine unnötigen Risiken ein, bei
denen ich den Kürzeren ziehen könnte.

Aus meiner Sicht ist das Gesetz verfassungswidrig und mich würde es wundern wenn es nicht
kassiert wird. Wenn das nicht der Fall ist und das Gesetz bestehen bliebt, dann wäre das sehr
schlecht, weil es dann vielleicht ausgeweitet wird und dann noch mehr Schaden anrichtet.
Was dann vielleicht auch nicht so schlecht wäre, weil es dann mehr Betroffene, mehr Klagen und
mehr Druck auf die Gerichte geben könnte und es spätestens dann kassiert wird.

Problem ist einfach, daß das alles viel zu langwierig ist. Weiteres Problem ist, daß es am Ende
wohl viel zu wenige gibt die betroffen sind. Angepasst, ausgestiegen, umgestiegen, Firma
gegründet. Wer vor dem Ruin steht, hat es wohl einfach nur nicht mitbekommen, daß da
aus einer 50er-Zone eine Fussgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit geworden ist und die
Schilder da nur zum Spass rumstehen und keine Bedeutung haben.

Sie sind sehr witzig. Die Begriffe "Zocker" und "riskante Wetten" werden von den SPD-Bundestagsabgeordneten und den Finanzsprecher der SPD verwendet, um Steuerzahler zu diffamieren und die Bindingsteuer rechtzufertigen.

Wenn Sie Zitate benötigen, können Sie diese selbstverständlich erhalten.

Vielleicht habe ich aus guten Gründen geklagt, anstatt mich lustig zu machen. Ich schiebe die Schuld nicht auf das Ziel von Lothar Binding und der SPD: die Steuerzahler.

Die Schuld liegt zu 100% bei Binding, bei den Nachfolgern und der SPD.

Ich verstehe: Sie wollen keine konstruktiven Beiträge leisten und nichts zur Lösung des Problems beitragen. Sie wollen nur Spaß haben und sich dann darüber beschweren, dass Benutzer wie @minefuchs sich politisch zu einem politischen Problem äußern.

Vielen Dank für die Bestätigung Ihrer Ziele.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Man kann nicht von einem "Normalbürger" verlangen, dass er Ausschau nach verfassungswidrigen Gesetzen hält. In der Demokratie gibts sowas wie Vertrauensschutz.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz

Ich bin Ende 2019 auch nur zufällig auf die Bindingsteuer gestossen. So groß war die Berichterstattung nicht. Wenn man nix davon ahnte, konnte oder musste man nichts davon wissen.

Heutzutage ist die Bindingsteuer in den Wirtschaftsredaktionen bekannt. Man berichtet sporadisch, aber insgesamt ist denen das Thema wohl nicht geheuer. Man will sich ja nicht auf die Seite der "Zocker" stellen.

Ich habe Martin Hock von der FAZ vom Buch informiert, aber der kennt das Thema eh und auch das "andere Forum".

Ansonsten hatte ich gehofft, dass das Thema Bindingsteuer-Hinterzieher Wind machen könnte. Anja Schulz von der FDP hatte ja offengelegt, dass nur eine kleine fünfstellige Zahl an Steuerbürgern Bindingsteuer und Totalverluststeuer für 2021 erklärt haben. Da gibts eine Dunkelziffer von einigen Zehntausend, allein bei den CFD, wir kennen die Zahlen vom CFD-Verband. Der CFD-Verband kannte die Aussage von Frau Schulz, hat aber leider (bisher) nix draus gemacht.

In der PM vom 21.12.2023 steht nix dazu drin:

https://www.cfdverband.de/aktuelles/news

Nun gut. Demnächst wirds Infos vom FG Stuttgart geben. Hoffen wir mal, man einigt sich da doch auf nix unanständiges, damit Binding wenigstens zum BFH geht oder sich das FG gar doch eine BVerfG-Vorlage zutraut.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich denke daß die Anzahl der Klagen auf die Anzahl der Betroffenen und damit die Größe des Problems schließen läßt.
Deswegen kann ich mir nicht vorstellen daß sich da jemand vorrangig drum kümmern wird.
Für einzelne ist das existenzbedrohend und verfassungsmäßig nicht in Ordnung.
Das Thema kennen eh nur Menschen die sich mit dem Thema Geld und Börse beschäftigen und das sind verhältnismäßig wenige.
Für den größten Teil der Bevölkerung sind aber andere Dinge vorrangig, allein schon wegen des mangelnden Wissens. Für die sind es eben nur ein paar Zocker die sich ungerecht behandelt fühlen. Da wird niemand eine Welle lostreten können die wirklich was bewegt.
Recht haben und Recht bekommen sind und bleiben zwei unterschiedliche Paar Schuhe.


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 912 260.909 Gestern, 13:37
Letzter Beitrag: Boy Plunger
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 165.437 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 31 Gast/Gäste