Ja bitte, schreib Herrn M. dazu auch an.
Richtervorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 GG bedeutet, dass irgendein Gericht, egal ob FG, BFH, Sozialgericht etc., ein Gesetz dem BVerfG zur Prüfung vorlegt.
Der BFH könnte das auch an die AdV-Revision dranhängen. Also Revision des FA ablehnen - das ist m.E. sicher - und gleich eine Richtervorlage machen. Ich befürchte aber, die Arbeit wollen die derzeit nicht investieren. Daher wäre es so toll, wenn wir denen schon ein Muster zum Abschreiben geben könnten.
Richtervorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 GG bedeutet, dass irgendein Gericht, egal ob FG, BFH, Sozialgericht etc., ein Gesetz dem BVerfG zur Prüfung vorlegt.
Der BFH könnte das auch an die AdV-Revision dranhängen. Also Revision des FA ablehnen - das ist m.E. sicher - und gleich eine Richtervorlage machen. Ich befürchte aber, die Arbeit wollen die derzeit nicht investieren. Daher wäre es so toll, wenn wir denen schon ein Muster zum Abschreiben geben könnten.