Das sind doch die allgemeinen Textbausteine, die CDU, Grüne & Co. auch verwenden. Also ich kann zwischen den Zeilen höchstens die Überheblichkeit erkennen: " Na, wollen wir doch mal sehen, was das BVerfG entscheided. Wartet doch mal ab und seid nicht so voreilig Ihr blöden Zocker!"
Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
|
Man muss da überlegen, was er auch hätte schreiben können:
Herr B. war kein Wegbereiter der B-Steuer. Es war ein erstaunlicher Vorschlag aus dem BMF, wir haben dem zugestimmt. Wir würden die Regelung gern auf andere Bereiche erweitern, aber uns sind durch die FDP die Hände gebunden. Macht er nicht. Stattdessen sowas wie "es erscheint abwegig, dass das von Herrn B. kommt". Er war doch dabei. Da könnte er ja sagen, er wars nicht. Das erinnert an Scholz bei Cum-Ex, der ja sowas sagt wie, ihr kriegt mich nicht, auch wenn ich es "vielleicht" war. 😆 Und statt die Systematik der B-Steuer zu loben, erklärt er die TG als Sonderfall. Nur da ginge sowas. Na gut, die anderen Politiker, die wir angefragt haben, verstehen die Texte natürlich. Hoffentlich reicht das, um "auszupacken". RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021| 03.04.2024, 11:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2024, 11:21 von minenfuchs.)
Spielte Herr B. doch keine Rolle?
https://www.facebook.com/share/p/k6tjizPERr8R8aoM/ Aber dann passt die ganze Geschichte nicht mehr. Ich vermute eher, das BMF wurde um den Satz gebeten. Kein Beamter denkt sich doch so einen offensichtlichen Verfassungsbruch freiwillig aus. Aber das muss Gutting nicht wissen, meine Quellen schon eher. Es wäre wichtig, eine neue fragdenstaat-Anfrage ans BMF zu initiieren. Hock, Paska Houso, Webseitenautor, wiki-Autor, Horst - wer auch immer - fasst euch ein Herz.
Völlig irre wäre übrigens folgendes, aber nicht ausgeschlossen. Herr B. hats nicht erfunden. Die Quellen lügen. Herr B. dementiert aber nie, weil er stolz darauf ist, dass eine steuerliche Regelung "nach ihm benannt" wurde und verteidigt das ganze auch deshalb so stark.
Ich glaube, in der Realität gibt's sowas nicht.
Ja und was oder wem nützen diese Theorien jetzt?
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021| 03.04.2024, 13:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2024, 13:30 von minenfuchs.)
Die Abschaffung scheitert nur an ganz wenigen SPD-Leuten. Scholz, Schrodi, vielleicht noch andere. Wäre deren Machtbasis oder Motivation bzw. v.a. das CRV erschüttert, wäre das Thema durch.
Darum geht's. Wenn überall stünde: Urheber und Motivation für das verfassungswidrigste Gesetz seit 1949 gefunden, kann die SPD das Ding nicht halten, unmöglich.
Die Motivation ist auch für die FG-Verfahren wichtig, sollte jeder, der das noch plant, berücksichtigen.
Das Gesetz ist ja unbegründet, da der Anlegerschutz Fake ist. Damit ist auch die Einhaltung des Art 3 GG unmöglich. Aber man muss das halt erklären. Eine politische Aussage wie: Ich wollte mich an den Brokern rächen - das wäre der Jackpot. RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021| 08.04.2024, 13:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.04.2024, 13:42 von p_houso.)
Noch ein Buch: https://www.duncker-humblot.de/9783428187263
Die Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Einkünften aus Kapitalvermögen Zitat: "Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass nur die Sätze 1–3 des § 20 Abs. 6 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und die Sätze 4–6 verfassungswidrig sind." Schrodi sollte auch ein Buch schreiben und allen erklären warum er "die geltende Regelung für verfassungskonform hält und für sehr wohl an den Interessen der Allgemeinheit ausgerichtet". Vom 02.04.2024: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...-abs-6-s-5
Der Autor war ja mal Thema im w:o-Thread:
https://de.linkedin.com/in/konstantin-lainer-6b88a11a4 Ich glaube, Kontakt hatte damals keiner hergestellt? Aber wie sieht’s bei Dir aus? Planst du eine weitere Auflage deines Buchs? Ggf. eine große Fassung mit Interviews von Politikern, Experten etc.? Wäre da eine Zusammenarbeit mit Hock o.a. deutschen Finanzjournalisten möglich? Es ist ein Politskandal, quasi Cum-Ex andersrum, bei uns ist der Staat der Betrüger. Das müsste sich doch verkaufen lassen, wenn die Politiker auspacken und erschreckende Traderkatastrophen drin stehen? RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021| 09.04.2024, 19:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2024, 19:26 von minenfuchs.)
Heute gab's ja einige Urteile des EGMR zum Klimaschutz. Der war auch immer auf meiner Liste.
Aber aus den Urteilen leite ich ab, dass wir vorher zum BVerfG müssen, sonst wird man uns wohl in Straßburg abweisen. https://www.zeit.de/politik/ausland/2024...rfolgreich |
|
Möglicherweise verwandte Themen… | |||||
Thema | Verfasser | Antworten | Ansichten | Letzter Beitrag | |
Inflationsthread ab 2021 | yoda12 | 912 | 260.909 |
Gestern, 13:37 Letzter Beitrag: Boy Plunger |
|
Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an | Ben | 256 | 165.437 |
26.11.2021, 12:26 Letzter Beitrag: Ventura |
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 26 Gast/Gäste