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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 31.12.2019, 11:15
Ich staune vor allem immer wieder wie schnell und problemlos etwas geht wenn es nur die Bürger, nicht aber irgendeinen Verein mit Lobby betrifft.
Für mich jedenfalls ist das das erste was ich zu diesem Thema lese. Trading-Stocks hat mich vor irgendeinem anderen Medium darüber informiert!
In Spanien wurden gerade auf weiten Strecken die Autobahngebühren abgeschafft. Dachte zuerst es handle sich um eine typischen "innocentada" "Santos inocentes", (der 28. Dezember ist in Spanien so was wie hier der 1. April), aber es scheint tatsächlich wahr zu sein. Wenigstens eine gute Nachricht zum Jahresende.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 31.12.2019, 11:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.12.2019, 11:28 von atze2000.)
(31.12.2019, 11:13)Guhu schrieb: Sorry, so langsam sind mir die Steuergesetze zu hoch. Gilt die Höchstgrenze von 10.000 jetzt je Geschäft? Oder wird pro Jahr saldiert? Es wird saldiert. Wird in dem Video genau erklärt.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 31.12.2019, 11:29
(31.12.2019, 11:15)Mr. Winterbottom schrieb: Das System befördert die schlechtesten von uns nach oben und wir maulen nur...
Ich konstatiere mal, das ist unsere eigene Schuld..
Wer sich zu intelligent fühlt, um in die Politik zu gehen,
darf sich nicht wundern,
wenn er von lauter Deppen regiert wird!
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 31.12.2019, 11:35
Finde da die Charaktere deutlich schlimmer als deren Intellischlauheit.
Da wird wenigbis nichts aus reiner Dummheit geschehen.
__________________
Hat sich erledigt.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 31.12.2019, 11:45
(31.12.2019, 11:29)Fundamentalist schrieb:
Wer sich zu intelligent fühlt, um in die Politik zu gehen,
darf sich nicht wundern,
wenn er von lauter Deppen regiert wird!
Nicht Deppen, aber "Hijos de ...". Diese werden nicht geboren sondern gemacht. Gemacht heisst es weil sie es spätestens werden wenn sie an der Macht sind.
La ley de herodes: o chingas o te jodes!
https://www.imdb.com/title/tt0221344
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 31.12.2019, 11:55
[quote pid='48452' dateline='1577784594']
Wer sich zu intelligent fühlt, um in die Politik zu gehen,
darf sich nicht wundern,
wenn er von lauter Deppen regiert wird!
[/quote]
Ich käme gar nicht in diese Position, selbst wenn ich wählen lassen würde. Ich habe eine andere Meinung wie die Parteiführung und darum bin ich einfach per Default raus. Das ist das "Wunder" der repräsentativen Demokratie. Während dieses System die Inkompetenz fördert, fördert das interne Aufstiegssystem den Status Quo (Was ja nicht unbedingt schlecht sein muss) - In Zeiten wo aber Wandel gebraucht wird, verliert diese Methode.
Und zum Topic:
Ich sehe da kein Problem drin, ich lasse keine Long Optionen verfallen. Es kostet mich 2$ und dann sind die wieder an den MM verkauft und somit kein "wertloses Wirtschaftsgut", wie im Gesetz beschrieben. Und die 10K Vortrag soll dann der Steuerberater lösen - Sofern hier jemand ist, den das betrifft.
Zur Not halt irgendein Firmenkonstrukt, sollte man mal in die Lage kommen... Ich sehe da nur höhere Steuerberatungskosten auf einen zu kommen und die kann man richtig gut absetzen
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 31.12.2019, 12:01
Zurück zum Thema:
Würde mir da jetzt erstmal keine große Gedanken über den Gesetzestext machen.
Der scholzsche Schildbürgerstreich, der seine Ursache darin zu haben scheint,
dass seine vorherigen Hirnlosigkeiten nicht mehrheitsfähig waren, wird einer Überprüfung durch die Finanzgerichte nicht standhalten.
Ist halt wieder mal ne Beschäftigungstherapie für Steuerberater, Steueranwälte,
und Gerichte.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 31.12.2019, 12:05
(31.12.2019, 11:55)Mr. Winterbottom schrieb: Ich käme gar nicht in diese Position, selbst wenn ich wählen lassen würde. Ich habe eine andere Meinung wie die Parteiführung und darum bin ich einfach per Default raus.
Lafontaine und Lucke haben vorgemacht wie man trotzdem politisch mitreden kann.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 31.12.2019, 12:12
(31.12.2019, 12:01)Fundamentalist schrieb: Zurück zum Thema:
Würde mir da jetzt erstmal keine große Gedanken über den Gesetzestext machen.
Der scholzsche Schildbürgerstreich, der seine Ursache darin zu haben scheint,
dass seine vorherigen Hirnlosigkeiten nicht mehrheitsfähig waren, wird einer Überprüfung durch die Finanzgerichte nicht standhalten.
Ist halt wieder mal ne Beschäftigungstherapie für Steuerberater, Steueranwälte,
und Gerichte.
Das sehe ich ähnlich, schließlich sind die mit der Schnapsidee verfallende Optionen (und Optionsscheine, KO-Zertis etc.) nicht anrechnen zu dürfen auch nicht durchgekommen. Allerdings hat das viele Jahre gedauert so das sich die Banke die Sachen mit dem Restwert von 0,001€ pro Scheinchen haben einfallen lassen und selbst das wurde dann ne Weile wohl als Gestaltungsmißbrauch nicht anerkannt. Seit 2017 aber herrscht ja wieder Rechtssicherheit, bis dann zum 01.01.2021 der selbe Quatsch in abgewandelter Form (die 10000€/Jahr Variante) in Kraft tritt.
Da meine Börsengeschäfte (neben einem "Berg" Dividendenaktien) ausschließlich aus Futures- und Optionenhandel besteht muß ich das Ding allerdings mehr als ernst nehmen und werde mich nicht auf eine Entscheidung von Gerichten verlassen können weil es für mich nicht besonders wahrscheinlich ist das die innerhalb von 12 Monaten das abwenden.
__________________
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 31.12.2019, 12:18
(31.12.2019, 12:05)Fundamentalist schrieb: Lafontaine und Lucke haben vorgemacht wie man trotzdem politisch mitreden kann.
Haben beide ganz toll hin bekommen...
(31.12.2019, 12:12)jf2 schrieb: Das sehe ich ähnlich, schließlich sind die mit der Schnapsidee verfallende Optionen (und Optionsscheine, KO-Zertis etc.) nicht anrechnen zu dürfen auch nicht durchgekommen. Allerdings hat das viele Jahre gedauert so das sich die Banke die Sachen mit dem Restwert von 0,001€ pro Scheinchen haben einfallen lassen und selbst das wurde dann ne Weile wohl als Gestaltungsmißbrauch nicht anerkannt. Seit 2017 aber herrscht ja wieder Rechtssicherheit, bis dann zum 01.01.2021 der selbe Quatsch in abgewandelter Form (die 10000€/Jahr Variante) in Kraft tritt.
Da meine Börsengeschäfte (neben einem "Berg" Dividendenaktien) ausschließlich aus Futures- und Optionenhandel besteht muß ich das Ding allerdings mehr als ernst nehmen und werde mich nicht auf eine Entscheidung von Gerichten verlassen können weil es für mich nicht besonders wahrscheinlich ist das die innerhalb von 12 Monaten das abwenden.
Was genau betrifft Dich, wenn ich fragen darf? Ich mache ja auch Optionen und Spreads.
Bei Spreads könne ich mir vorstellen, dass es problematisch werden kann. Da hat man ja immer eine verkaufte und eine gekaufte Position. Sprich jede Position generiert einen Verlust und einen Gewinn. Ich vermute mal, wenn die 10K aus den verkauften longs voll sind, wird man sich was überlegen müssen?
Das perfide ist ja: Die Longs im Spread sind ja die "Versicherung" und wenn man fürs versichern bestraft wird ist das schon ein bisschen dämlich...
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