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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(09.01.2020, 13:55)TomJoe schrieb: Ob der Olf da bei youtube interveniert hat ... ? Dann dürfte dieses Forum auch massiv gefärdert sein.


Begründung findest Du hier im "neuen" Video.

Man macht erst mal die Welle und informiert sich hinterher und nennt das dann "sich tiefer in das Thema einarbeiten".


Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die neueste Entwicklung: BMF will doch die Horrorvariante durchziehen. Siehe Das Update vom 10.01.20:

https://www.meetingpoint-brandenburg.de/..._wenig_auf

Scared

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(10.01.2020, 15:40)jf2 schrieb: Die neueste Entwicklung: BMF will doch die Horrorvariante durchziehen. Siehe Das Update vom 10.01.20:

https://www.meetingpoint-brandenburg.de/..._wenig_auf

Scared

Danke für den Hinweis!

Da jetzt wahrscheinlich erst einmal die BMF-Ausschüsse tagen müssen, um sich mit der tatsächlichen Durchführung zu beschäftigen, werden wir - meiner Meinung nach - frühestens im April eine verbindliche Aussage erhalten.

Könnte mir gut vorstellen, das BMF wird aktuell von Anfragen überrollt und dort weiß keiner Bescheid, da der Teufel im Detail steckt. Dann wird erstmal geprüft, wie und was war gemeint und was geht überhaupt gesetzmäßig durch. Wäre bei weitem nicht das erste Mal. Da werden noch viele interne Debatten geführt bis ein Ergebnis raus kommt.

Letztlich war das Video der beiden Trader-Steuerberater ein sehr geschickter Schachzug. Dadurch haben sie sehr geschickt die Trader-Szene - und hoffentlich auch den Gesetzgeber - in Aufruhr versetzt. 

Vielen Dank an diese beiden Herren!
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(09.01.2020, 21:17)Don Vladimir schrieb: Begründung findest Du hier im "neuen" Video.

Man macht erst mal die Welle und informiert sich hinterher und nennt das dann "sich tiefer in das Thema einarbeiten".


Er erzählt genau das, was ich auch geschrieben habe, Situationen und Steuergesetze können sich ändern, wahrscheinlich liest er hier (und in anderen Foren natürlich auch) mit... Wink

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

.. so im Nachhinein ist es eigentlich klar, dass saldiert wird. Die ganzen Steuergesetze gehen von einer Saldierung aus. Aber wer weiß, was die sich daraus zusammenzimmern ...
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(10.01.2020, 17:17)Guhu schrieb: .. so im Nachhinein ist es eigentlich klar, dass saldiert wird. Die ganzen Steuergesetze gehen von einer Saldierung aus. Aber wer weiß, was die sich daraus zusammenzimmern ...

Ne wirds nicht  Bang



Da müssen wir dann wohl doch auf die erste Sammelklage mit drauf hopsen...

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

DSW-Petition: Stoppt den Steuerirrsinn!

Wir fordern die Bundesregierung, insbesondere Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, die finanzpolitischen Pläne zur Finanztransaktionssteuer, zur gezielten Beibehaltung des Solidaritätszuschlages auf Kapitalerträge und zur Versagung der steuerlichen Anrechnung von Totalverlusten dringend zu überdenken und zu stoppen, da diese Maßnahmen sämtlich die gewünschten Effekte nicht erreichen können und damit vielmehr auch rechtlich höchst umstrittene Belastungen und Signale gesetzt werden, die eine Eigeninitiative zur privaten Altersvorsorge bereits im Keim ersticken.

Anstatt den eigenverantwortlichen Vermögensaufbau und die eigenmotivierte Altersvorsorge zu torpedieren und zu erschweren, sollten die Bundesregierung und Olaf Scholz vielmehr die Bundesbürger durch entlastende Maßnahmen dabei unterstützen, sich für die merkliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation zu engagieren.

...

https://www.dsw-info.de/steuerirrsinn/

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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(10.01.2020, 20:48)Boy Plunger schrieb: DSW-Petition: Stoppt den Steuerirrsinn!

Wir fordern die Bundesregierung, insbesondere Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, die finanzpolitischen Pläne zur Finanztransaktionssteuer, zur gezielten Beibehaltung des Solidaritätszuschlages auf Kapitalerträge und zur Versagung der steuerlichen Anrechnung von Totalverlusten dringend zu überdenken und zu stoppen, da diese Maßnahmen sämtlich die gewünschten Effekte nicht erreichen können und damit vielmehr auch rechtlich höchst umstrittene Belastungen und Signale gesetzt werden, die eine Eigeninitiative zur privaten Altersvorsorge bereits im Keim ersticken.

Anstatt den eigenverantwortlichen Vermögensaufbau und die eigenmotivierte Altersvorsorge zu torpedieren und zu erschweren, sollten die Bundesregierung und Olaf Scholz vielmehr die Bundesbürger durch entlastende Maßnahmen dabei unterstützen, sich für die merkliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation zu engagieren.

...

https://www.dsw-info.de/steuerirrsinn/


Danke, hab ich schon unterschrieben. Das bringt aber nichts. Traurigerweise werden nur erfolgreiche Klagen was bewirken. Einsicht wird es an dieser Adresse nicht geben.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(10.01.2020, 20:56)Mr. Winterbottom schrieb: Danke, hab ich schon unterschrieben. Das bringt aber nichts. Traurigerweise werden nur erfolgreiche Klagen was bewirken. Einsicht wird es an dieser Adresse nicht geben.

Genau so siehts aus und deshalb empfinde ich die Aufregung an allen möglichen Stellen im Internet als gut. Wenn man sich an die Vergangenheit erinnert ist es ja so das das BMF nicht mal davor zurückschreckt richterliche Urteile zu ignorieren. Und sie haben auch ganz offen verkündet: Wenn uns die Rechtssprechung dazu zwingt von unseren verückten Vorstellungen abzurücken dann werden wir die Gesetze so ändern das die Gerichte unseren Vorstellungen folgen müssen.

Wenn man zurückdenkt an die Geschichte das man Totalverluste aus gehebelten Produkten nicht mehr anrechnen durfte so hat es eine erhebliche Zeit gedauert bis die Sache endgültig im Sinne der Steuerzahler geregelt wurde. Das hat immerhin so lang gedauert das die Finanzindustrie die "provisorische" Lösung ersann wertlose Hebelprodukte mit 0,001€ zurückzukaufen. Das wiederum hat das BMF zeitweise als Gestaltungsmißbrauch betrachtet und erst mit höchster Rechtssprechung (BFH-Urteil) konnte der Spuk beendet werden. Nur um jetzt in einer neuen Variante wieder auf zu erstehen.

Natürlich sagen viele (und im Prinzip zu Recht) das diese neue Gesetzesregelung keinen Bestand haben kann weil eine völlig unverhältnismäßige Besteuerung erfolgt. Aber die Vergangenheit lehrt eben auch das das BMF so etwas knallhart durchzieht und es viele Jahre dauern kann so etwas gerichtlich wieder einzufangen.

__________________

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Anbei ein Musterbrief.
Kommt über 3 Ecken.
Gut gemacht finde ich.
Kann man auch ändern.

Schickt es an Eure Mandatsträger !



xxxxxxxxxx Berlin, 11.01.2020
xxxxxxxxxxxx
xxxxx Berlin


SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit der geplanten Finanztransaktionssteuer wird eine eigenverantwortliche, private Altersvorsorge und jegliche Sparanstrengungen der Bürger in Zeiten der Minuszinspolitik torpediert, anstatt diese nachhaltig zu fördern. Zudem sendet eine solche Maßnahme ein fatales Signal an alle Bundesbürger, die sich aus eigenem Antrieb um eine Verbesserung ihrer Situation im Alter kümmern.

Und dieses, obwohl der Staat doppelt von der Minuszinspolitik der EZB profitiert. Er profitiert zum einen von niedrigen Zinsen für die Kredite, die er aufnehmen muss. Zum anderen kommen ihm auch noch die Einnahmen aus den Strafzinsen zugute. Die Einnahmen aus geldpolitischen Geschäften bei der EZB werden unter den nationalen Notenbanken aufgeteilt und fließen somit an den Finanzminister zurück.

Die von Olaf Scholz geplante Finanztransaktionssteuer ist – unabhängig davon, wofür das Geld genutzt werde soll – schon in ihrer Konzeption falsch angelegt und sowohl ordnungs- als auch finanzpolitisch höchst bedenklich. In der aktuellen Ausgestaltung wären Aktien mit einer Marktkapitalisierung von über einer Milliarde Euro erfasst. Dies sind genau die Wertpapiere, mit denen rund 10 Millionen Bundesbürger unmittelbar oder mittelbar für ihr Alter vorsorgen.

Die von der Bundesregierung geplante gezielte Beibehaltung des Solidaritätszuschlages auf Kapitalerträge sind ebenso wie die Versagung der steuerlichen Anrechnung von Totalverlusten von Aktien abzulehnen. Durch den Ausschluss der steuerlichen Anrechenbarkeit von Verlusten aufgrund von erlittenen Totalausfällen, werden hier allein private, langfristige Anleger von Aktien und Anleihen getroffen, die eben nicht wie institutionelle Anleger schnell ein sinkendes Schiff verlassen. Dies ist sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich vollkommen absurd und nicht im Ansatz nachvollziehbar. Auch der BFH vertritt in seinen Entscheidungen eine gegensätzliche Position.

Willkür und Ungerechtigkeit halten mit diesen Maßnahmen Einzug in das Steuerrecht. Die verfassungsrechtliche Problematik dieses Vorschlages ist bekannt und es ist zudem höchst befremdlich, dass damit ausgerechnet die Bundesbürger getroffen und belastet werden, die sich für ihre finanzielle Situation und Altersvorsorge engagieren.

Die beschlossene Beschränkung der Verlustverrechnung bei Einkünften aus Termingeschäften ist ebenfalls abzulehnen. Sie bedeutet, dass Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden können. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10.000 Euro. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt. Die Anerkennung von Verlusten bei Termingeschäften wird damit im Vergleich zur aktuell geltenden Rechtslage erheblich eingeschränkt.

Es werden hiermit Privatanleger gegenüber Kapitalgesellschaften, die dieses Problem der Verlustverrechnung nicht haben, einseitig benachteiligt. Wenn diese Gesetzesänderung Bestand habe sollte, werden Termingeschäfte für Privatanleger, aufgrund unzureichender Verlustverrechnungsmöglichkeiten, der Vergangenheit angehören. Statt wie gewollt mehr Einkünfte für die Finanzbehörden zu generieren, wird es weniger geben.

Unabdingbar ist auch eine deutliche Erhöhung des Sparerfreibetrages, um den Bürgern zu ermöglichen, sich angemessen und eigenverantwortlich um ihre Altersvorsorge zu kümmern.
Warum aber die von Olaf Scholz vorgesehene Finanztransaktionssteuer Aktionäre und damit Anleger, die der Industrie wichtiges Eigenkapital zur Verfügung stellen, erfasst werden sollen, verschließt sich dem Betrachter vollkommen.

Derzeit befindet sich mehr als jede zweite Aktie in ausländischen Depots: 54 Prozent der Anteilsscheine lassen sich nach Handelsblatt-Berechnungen eindeutig ausländischen Investoren zuordnen – vor 20 Jahren lag der Anteil bei einem Drittel. Seitdem haben sich die Verhältnisse umgekehrt: Deutsche Anleger halten noch knapp 30 Prozent an Deutschlands 30 größten börsennotierten Unternehmen (Quelle: Handelsblatt 16.10.2019). Der deutsche Staat kann kein ernsthaftes Interesse daran haben, dass deutsche Unternehmen in ausländische Hände wandern oder Firmenzentralen und damit Steuereinnahmen und Arbeitsplätze ins Ausland abwandern.

Eine Stärkung des Finanzplatzes Deutschland bedeutet, die Anlage in Aktien und Wertpapieren attraktiver zu gestalten. Mit den angesprochenen Maßnahmen erreicht die Politik das Gegenteil.

Dem Bürger wird aktuell das Gefühl der Gängelung und das Sparen sich nicht lohnt vermittelt. Man könnte inzwischen sogar den Eindruck gewinnen, dass Sparen politisch nicht gewollt ist. Wenn der Bürger in eine finanzielle Notlage gerät, muss er in heutiger Zeit die Überzeugung gewinnen, dass der Staat es schon richten wird. Ist dieses gesellschaftspolitisch gewollt?

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sich dafür einzusetzen, dass die geplanten Änderungen der Steuergesetze, zum Nachteil von Sparern und Altersvorsorgenden, zurückgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen


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