RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 16.01.2020, 11:08
(16.01.2020, 11:00)Ventura schrieb: Das ist ein Test.
Ab 50K , die Unterzeichnen, geht es los.
Ich glaube nicht, dass man die Leute zusammen bekommt?Ein Versuch ist es wert.
kriegt man, glaube ich, locker zusammen. z.B. über den Verband der Anleger (DSW).
Die müssten ein Mailing starten, dann die Petition aufmachen, weil man hat beim Bund nur 30 Tage die Unterschriften zusammenh zu bekommen.
DANN ist das Parlament aber nur verprflichtet das Thema anzusprechen. Ansonsten passiert genau GAR NICHTS.
Das ist unser einziges Mittel, welches ungefähr direkten demokratischen Methoden folgt. Darum bleibe ich dabei -> klagen bis sie kotzen, was anderes bringt eher nichts. Weil Du sprichst ja die Selben Leute an, die es gerade beschlossen haben. Die werden den Teufel tun, ihre Meinung zu ändern.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 16.01.2020, 13:35
(16.01.2020, 11:08)Mr. Winterbottom schrieb: kriegt man, glaube ich, locker zusammen. z.B. über den Verband der Anleger (DSW).
Die müssten ein Mailing starten, dann die Petition aufmachen, weil man hat beim Bund nur 30 Tage die Unterschriften zusammenh zu bekommen.
DANN ist das Parlament aber nur verprflichtet das Thema anzusprechen. Ansonsten passiert genau GAR NICHTS.
Das ist unser einziges Mittel, welches ungefähr direkten demokratischen Methoden folgt. Darum bleibe ich dabei -> klagen bis sie kotzen, was anderes bringt eher nichts. Weil Du sprichst ja die Selben Leute an, die es gerade beschlossen haben. Die werden den Teufel tun, ihre Meinung zu ändern.
Ich rede keiner Partei das Wort, aber das könnten für die CDU die paar fehlenden Stimmen sein, beim nächsten Mal?
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 16.01.2020, 14:59
(16.01.2020, 13:35)Ventura schrieb: Ich rede keiner Partei das Wort, aber das könnten für die CDU die paar fehlenden Stimmen sein, beim nächsten Mal?
Wäre möglich...
Ich glaube aber, die haben das auch durchgewunken. FDP und AFD fanden das als einzige "blöd".
Beiträge: 545
Themen: 5
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
562
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 16.01.2020, 15:29
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 16.01.2020, 16:21
(16.01.2020, 11:00)Ventura schrieb: Das ist ein Test.
Ab 50K , die Unterzeichnen, geht es los.
Ich glaube nicht, dass man die Leute zusammen bekommt?Ein Versuch ist es wert.
Beim "Protest" gegen die Abgeltungssteuer damals von Börse Online glaub ich kamen grad mal 4000 paar Zerquetschte zusammen.
50.000 erreichen die im Leben nicht, weils nur Privatinvestoren trifft, und gute/erfolgreiche Trader die solche Konstruktionen nutzen, sind schon lange mit einer Firma unterwegs, oder werden zeitnah eine gründen.
Was bringt es jetzt zu protestieren, wenn sich dann doch nix ändert? Und selbst wenn sich was ändert, fällt ihnen bald der nächste Blödsinn ein!
Ein wahrer "Macher" agiert, statt ständig nur zu reagieren.
Das ganze dient ja nur dazu, wieder mal die Leute zu schröpfen welche sich nicht wehren können.
Beiträge: 1.828
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
515
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 18.01.2020, 18:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.01.2020, 18:02 von Noni-Binder.
Bearbeitungsgrund: Ergänzung
)
steuer § 20... : und diejenigen, die es betrifft, sind nicht betroffen davon, sondern wieder nur die Privatanleger.
wie die Kommentare zuvor; die auf-oktruierte Verwaltungslast (nicht nur bei tradern) steigt jedes Jahr um ~10 % je nach Standpunkt. Die Perfomance fällt jedes Jahr stärker ab.
Siehe Krankenhäuser:
von 24 std werden bereits 4 std Verwaltungs-Aufwand pro Arzt abgezweigt;
anstatt Menschen zu behandeln.
Siehe Privat-Anleger: Kommentare zuvor
"weil ich Minus machte, muss ich die Minus auch noch versteuern ?
......wie krank im Kopf ist das denn?
......was für eine Intelligenz ist das denn?
" Dieser Regulierungswahnsinn muss endlich aufhören. Lasst die Leute verdammt nochmal selbst
entscheiden, wie sie ihr eigenes Geld anlegen und kümmert euch um eure eigenen Sparbücher."
Beiträge: 8.485
Themen: 122
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
2.758
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 18.01.2020, 18:21
Der Grund warum keiner bei Petitionen mit macht ist der, weil es sowieso nichts bringt.
Selbst wenn eine Petition in Umlauf geraten würde die dafür plediert das Sexualstraftäter doppelt so hart bestraft werden sollen, wofür ja eigentlich ALLE Bürger sind, dann kommt davon NICHTS in der Praxis an.
In Deutschland kannst du alle 4 Jahre deine Stimme abgeben und danach heißt es "Maul halten".
__________________
Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
Beiträge: 1.828
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
515
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 18.01.2020, 18:25
(18.01.2020, 18:21)Vahana schrieb: Der Grund warum keiner bei Petitionen mit macht ist der, weil es sowieso nichts bringt.
Selbst wenn eine Petition in Umlauf geraten würde die dafür plediert das Sexualstraftäter doppelt so hart bestraft werden sollen, wofür ja eigentlich ALLE Bürger sind, dann kommt davon NICHTS in der Praxis an.
In Deutschland kannst du alle 4 Jahre deine Stimme abgeben und danach heißt es "Maul halten".
..kann ich nachvollziehen :-)
dieser Text passt ganz gut:.... Nimm an, was nützlich ist. Lass weg, was unnütz ist
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 19.01.2020, 10:43
Beiträge: 2.946
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
1.090
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 19.01.2020, 10:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.2020, 10:50 von jf2.)
Der Schlußsatz des Artikels ("Dümmer geht immer") sagt alles über die Änderung und ihren Urheber, dem Girokonto-Anleger.
__________________
|