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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.01.2020, 22:03
(20.01.2020, 19:34)muchmoney schrieb: Ich nehme an diese "übertriebenen" Beispiele sind eher selten.
Es reicht doch schon wenn ich steuerlich relevant, also realisiert 50.000 Euro verdiene (was bei vielen hier wohl realistischer ist) und 30.000 Euro "zum Verrechnen" habe.
Bleiben alt 20.000 Gewinn, 5000 Steuer (vereinfacht)
Macht neu 40.000 zu versteuern, also 10.000 Steuer. Eine Verdopplung bei gleichem Ergebnis... 50% Steuerbelastung statt 25% Ist doch prima, mehr als Höchststeuersatz bei lachhaft kleinem Gewinn...
Die Zahlen treffen (im Verhältnis) ziemlich genau mein 19'er Ergebnis, ich müßte nach der neuen Regelung das Doppelte an Steuer zahlen. Dabei ist mein Verhältnis von Gewinntrades zu Verlusttrades mit 2:1 (gemeint Gewinnsumme zu Verlustsumme) ja noch recht günstig.
Wenn man z.B. Optionen-Spreads handelt könnte da aber auch 1,1:1 stehen und dann kommt es tatsächlich zu dem beeindruckenden Ergebnis das man 2x mehr Steuern zahlt wie man verdient hat. So unrealistisch ist das "übertriebene" Beispiel also nicht. Genau das Gleiche passiert wenn man sein Depot mit Butterflys (Airbag-Trade von Optionsuniversum o.ä.) absichert, dann kann man auch bei 1,05:1 landen. Und bei Verlust wirds auch nicht besser, dann zahlt man auf Verlust Steuern.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 21.01.2020, 10:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2020, 10:15 von atze2000.)
Scholz seine Finaztrasaktionssteuer ist im Kontext zum §20EStG aber auch interessant.
Zitat: Laut "SZ" lässt Scholz seine Beamten vorsichtshalber bereits einen nationalen Gesetzesvorschlag entwerfen, um die Steuer notfalls im Alleingang nur für Deutschland einzuführen.
https://www.n-tv.de/politik/EU-Laender-b...21638.html
Also diese Steuer gilt nur für Aktien Derivate sind ausgenommen Den bereich leg der Scholz lieber gleich ganz flach
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 21.01.2020, 10:20
(20.01.2020, 14:42)muchmoney schrieb: Heute die Antwort per Mail bekommen. Bestätigt meine/unsere Befürchtungen und zwingt mich dazu D zu verlassen.
Naja, die Mail sagt insgesamt: "eigentlich habe ich keine Ahnung, was da los ist". Aber danke für's Reinstellen.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 21.01.2020, 11:13
(21.01.2020, 10:20)Guhu schrieb: Naja, die Mail sagt insgesamt: "eigentlich habe ich keine Ahnung, was da los ist". Aber danke für's Reinstellen. Aber wir habens schriftlich. Vom Fachmann.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 22.01.2020, 14:12
Hallo zusammen,
Ich melde mich zurück nach fast 3 monatiger Abstinenz. Hat sich viel getan in der Zeit. Dieses Thema hier finde ich am spannendsten. Es war zu erwarten das die Politik nach dem Cum-Ex Skandal zurückschlagen wird. Über Sinn und Unsinn dieser neuen Regelung brauch man gar nicht diskutieren. Hier allerdings ein Auszug...
und hier das komplette Protokoll.
https://www.bundestag.de/resource/blob/6...l-data.pdf
Zitat:Cum/Cum-Geschäfte werden wie folgt durchgeführt: Wenn deutsche Unternehmen eine Dividende ausschütten, müssen ausländische Anleger darauf normalerweise etwa 15 % Kapitalertragsteuer abführen. Um das zu umgehen, verleihen sie ihre Aktien (Wertpapierleihe) vorübergehend kurz vor dem Dividendenstichtag an einen in Deutschland ansässigen Finanzdienstleister, der sich die Kapitalertragsteuer vom Staat erstatten lassen kann. Kurz nach dem Dividendenstichtag werden die Aktien an den bisherigen ausländischen Besitzer zurückgegeben. Die Kursrisiken werden währenddessen abgesichert, die Partner teilen sich die gesparte Steuer. Nur der deutsche Fiskus wird dabei umgangen.[40]
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 22.01.2020, 16:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2020, 16:12 von StockBayer.)
Danke Sterling für den Link.
Die letzte Seite des Protokolls (Seite 22) offenbart hier das ganz große Dilemma:
Wenn man sich die Aussagen dieses "Experten" durchliest, weiß man nicht ob man lachen oder weinen soll.
Hier wird offenbart, dass man das Thema nicht vollumfänglich verstanden hat, was hier zur Entscheidung gebracht werden soll!
Auf so einer Basis kann man doch in einem "modernen Land" keine Gesetze verabschieden!
Das ist für mich keine Demokratie, wo über Gesetzesänderungen mit abgestimmt werden soll, die mit dem eigentlichen Gesetzentwurf rein gar nix zu tun haben! Wir werden doch wirklich überall beschissen !!
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 28.01.2020, 15:46
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 28.01.2020, 16:29
(22.01.2020, 16:12)StockBayer schrieb: Danke Sterling für den Link.
Die letzte Seite des Protokolls (Seite 22) offenbart hier das ganz große Dilemma:
Wenn man sich die Aussagen dieses "Experten" durchliest, weiß man nicht ob man lachen oder weinen soll.
Hier wird offenbart, dass man das Thema nicht vollumfänglich verstanden hat, was hier zur Entscheidung gebracht werden soll!
Auf so einer Basis kann man doch in einem "modernen Land" keine Gesetze verabschieden!
Das ist für mich keine Demokratie, wo über Gesetzesänderungen mit abgestimmt werden soll, die mit dem eigentlichen Gesetzentwurf rein gar nix zu tun haben! Wir werden doch wirklich überall beschissen !!
Naja, das deutet auf die Interpretation des Gesetzestexts, dass die 10.000 € als kumulativ zu sehen sind und nicht pro einzelnes Geschäft.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 30.01.2020, 10:11
(21.01.2020, 10:09)atze2000 schrieb: Scholz seine Finaztrasaktionssteuer ist im Kontext zum §20EStG aber auch interessant.
https://www.n-tv.de/politik/EU-Laender-b...21638.html
Also diese Steuer gilt nur für Aktien Derivate sind ausgenommen Den bereich leg der Scholz lieber gleich ganz flach
Der NTV-Beitrag zeigt sehr schön, dass auch diese Experten wenig wissen. So kam die Aussage "Da hat die CDU nicht aufgepasst". Das scheint so nicht richtig zu sein.
Zitat:Die SPD wollte im Rahmen des JStG 2019 sogar eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Verluste: Bei den Termingeschäften sollte durch eine komplette gesetzliche Nichtberücksichtigung eines Optionsverfalls die bis 2016 geltende Finanzverwaltungspraxis gesetzlich manifestiert werden und die BFH-Rechtsprechung vom 12. Januar 2016 (BStBl. I 2017 II, S. 264) überschrieben werden. Danach wären Verluste dann in Gänze nicht anzuerkennen gewesen, wenn der Steuerpflichtige eine Option bei Fälligkeit verfallen lassen würde. Das konnten wir verhindern. Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können.[/color]
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...-10/329360
Auch die Aussage "Gewinne werden sofort besteuert" ist mit Vorsicht zu genießen. Das mag bei einer Bank so sein, bei einem Broker, vor allem bei einem ausländischen, ist das nicht der Fall. Das wird auf jeden Fall interessant werden.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 30.01.2020, 11:37
Schwer zu sagen ob die da nicht aufgepasst habe, es ist ja so das die jetzige Regelung (Beschränkung aller Verluste auf 10.000/a) ja weit über das ursprüngliche SPD-Ziel hinaus geht (Nichtberücksichtigung von "Totalverlusten" in Termingeschäften). Irgendwie hab ich aber auch aus CDU-Richtung noch überhaupt nix gehört zum Thema, einzig die FDP hält wohl die jetzige Lage für nicht tragbar. Die CDU hofft wohl das der Unmut der Betroffenen außschließlich bei Herrn Scholz ankommt, wer sich zuerst bewegt hat verloren
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