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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 30.01.2020, 11:40
(30.01.2020, 10:11)Beth schrieb: Auch die Aussage "Gewinne werden sofort besteuert" ist mit Vorsicht zu genießen. Das mag bei einer Bank so sein, bei einem Broker, vor allem bei einem ausländischen, ist das nicht der Fall. Das wird auf jeden Fall interessant werden.
Nein, bei einem ausländischen Broker ist das nicht der Fall weil der nicht verlängerter Arm des deutschen Finanzamtes ist. Bei inländischen Brokern könnte ich mir das schon vorstellen, wie mein inländischer Broker (Consors) das hält werde ich aber nicht berichten können denn ich handel bei der "Apotheke" nicht
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.02.2020, 22:28
hier nochmal eine Übersicht über die einzelnen Anlageklassen.
Vorsicht, Link zeigt die Grinsekatze Scholz
https://www.test.de/Steueraenderungen-be...5577313-0/
Zitat:"...
Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes wird künftig die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bestimmter Wertpapiere beschränken. Es geht um Aktien, Anleihen und Termingeschäften. Hier lesen Sie die Details..."
Nachtrag: wobei die Formulierung "Totalverlust" noch nicht abschliessend geklärt ist. So wie ich den Text lese, ist bei Aktiengeschäften auch weiterhin unbeschränkt der Verlustabzug möglich. Nur für den Fall eines Totalverlustes mit Aktien würde die Scholz-Bremse greifen....?
Die Rechtslage bei Derivaten scheint eindeutig, da muss man wohl zukünftige Urteile abwarten bis sich etwas ändert.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 05.04.2020, 20:52
Ich habe mir vorhin von dem Arbeitsplätze-, Steuereinnahmen-, Freiheits,- etc. zerstörer Binding auf abgeordnetenwatch.de seine Antwort zu einem CFD-Trader, der sein Geld mit dem Handel dieser Instrumente durchgelesen. Die Antwort war wie zu erwarten, fürchterlich, aber es kam heraus, dass sich dieser Mann nicht vorstellen kann (will?) oder dieses zumindest vorgibt, dass es private Trader gibt, die davon leben bzw, höhere Verluste aufweisen, die weit über die 10.000 hinausgehen. Binding unterstellt dem CFD-Trader einfach, er mache dies ja beruflich und erzählt danach nur noch steuerrechtlich gesehen vollkommenen Quatsch. Denn der CFD-Trader macht private Veräußerungsgeschäfte und ist privat und unterliegt deshalb zukünftig vollständig dieser Regel, die ihm jeglichen profitablen Handel oder nennen wir es private Vermögensverwaltung unmöglich macht.
Binding dreht es sogar herum und meint, dass private ja nicht über 10.000 Euro Verlust hätten und der CFD-Trader dies in seiner Frage ja zugeben würde. Dabei nennt der CFD-Trader nur das Beispiel von Privaten, die so gut wie keine Transaktionen pro Jahr machen und erwähnt ausdrücklich, dass er private Vermögensverwaltung macht aufgrund von Wissen, was er sich über viele Jahre mit harten Anstrengungen angeeignet hat.
Binding besticht also durch absolutes Nichtwissen der gängigen Steuerregeln und beschliesst und propagiert auf dieses Nichtwissen aufbauend ein für viele Menschen (private Trader, Private, die eigen Vermögensverwaltung betreiben, Mitarbeiter von Online-Banken, von Emittenten, von Börsen, z.B. Börse Stuttgart und alle damit verbundenen Kettenreaktionen) verhängnisvolles Steuergesetz, dass gerade in der Coronazeit noch viel verhängnisvollere Folgen mit sich bringen kann.
Und gerade in Zeiten von gestiegener Volatilität wäre es so wichtig auch für Private, die sich damit auskennen, sinnvoll Optionen einzusetzen.
Nochmal zu den Beispielrechnungen der beschlossenen "Binding"-Steuer ab 2021 (und die nur mit einer massiven Bewegung noch unterbunden/durch andere Auslegung abgemildert werden kann):
Wenn ich einen Call für 10.000 Euro an der Eurex verkaufe und für 10.000 Euro zurückkaufe, habe ich neben den bezahlten Gebühren einen Steuerverlust von 2.800 Euro!!, inklusive Kirchensteuer.
Mache ich Dummerchen das 10 mal, dann sind es über 28.000 Euro Verlust, gut, 1x kriege ich die 10.000 angerechnet., also ca. 25.200 Euro Verlust bei einem effektiven +-0 Handel.
Würde ich den Call jeweils für 9.000 Euro zurückkaufen, was bislang ganz natürlich einen Gewinn von 1.000 Euro wären, sind dies in Zukunft jeweils 1.800 Euro Verlust. Für jeden Privaten und das sind fast alle!!!
Bleibt gesund und setzt Euch bitte für Freiheit und Mündigkeit ein!
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 05.04.2020, 22:47
(05.04.2020, 20:52)Penseur schrieb: Ich habe mir vorhin von dem Arbeitsplätze-, Steuereinnahmen-, Freiheits,- etc. zerstörer Binding auf abgeordnetenwatch.de seine Antwort zu einem CFD-Trader, der sein Geld mit dem Handel dieser Instrumente durchgelesen. Die Antwort war wie zu erwarten, fürchterlich, aber es kam heraus, dass sich dieser Mann nicht vorstellen kann (will?) oder dieses zumindest vorgibt, dass es private Trader gibt, die davon leben bzw, höhere Verluste aufweisen, die weit über die 10.000 hinausgehen. Binding unterstellt dem CFD-Trader einfach, er mache dies ja beruflich und erzählt danach nur noch steuerrechtlich gesehen vollkommenen Quatsch. Denn der CFD-Trader macht private Veräußerungsgeschäfte und ist privat und unterliegt deshalb zukünftig vollständig dieser Regel, die ihm jeglichen profitablen Handel oder nennen wir es private Vermögensverwaltung unmöglich macht.
Binding dreht es sogar herum und meint, dass private ja nicht über 10.000 Euro Verlust hätten und der CFD-Trader dies in seiner Frage ja zugeben würde. Dabei nennt der CFD-Trader nur das Beispiel von Privaten, die so gut wie keine Transaktionen pro Jahr machen und erwähnt ausdrücklich, dass er private Vermögensverwaltung macht aufgrund von Wissen, was er sich über viele Jahre mit harten Anstrengungen angeeignet hat.
Binding besticht also durch absolutes Nichtwissen der gängigen Steuerregeln und beschliesst und propagiert auf dieses Nichtwissen aufbauend ein für viele Menschen (private Trader, Private, die eigen Vermögensverwaltung betreiben, Mitarbeiter von Online-Banken, von Emittenten, von Börsen, z.B. Börse Stuttgart und alle damit verbundenen Kettenreaktionen) verhängnisvolles Steuergesetz, dass gerade in der Coronazeit noch viel verhängnisvollere Folgen mit sich bringen kann.
Und gerade in Zeiten von gestiegener Volatilität wäre es so wichtig auch für Private, die sich damit auskennen, sinnvoll Optionen einzusetzen.
Nochmal zu den Beispielrechnungen der beschlossenen "Binding"-Steuer ab 2021 (und die nur mit einer massiven Bewegung noch unterbunden/durch andere Auslegung abgemildert werden kann):
Wenn ich einen Call für 10.000 Euro an der Eurex verkaufe und für 10.000 Euro zurückkaufe, habe ich neben den bezahlten Gebühren einen Steuerverlust von 2.800 Euro!!, inklusive Kirchensteuer.
Mache ich Dummerchen das 10 mal, dann sind es über 28.000 Euro Verlust, gut, 1x kriege ich die 10.000 angerechnet., also ca. 25.200 Euro Verlust bei einem effektiven +-0 Handel.
Würde ich den Call jeweils für 9.000 Euro zurückkaufen, was bislang ganz natürlich einen Gewinn von 1.000 Euro wären, sind dies in Zukunft jeweils 1.800 Euro Verlust. Für jeden Privaten und das sind fast alle!!!
Bleibt gesund und setzt Euch bitte für Freiheit und Mündigkeit ein!
Es gibt ja ne Menge Horrobeispiele für den Schwachsinn dieses Gesetzes aber dein Beispiel kann ich nicht nachvollziehen. Meiner Kenntnis nach steht im Gesetz das Verluste nur mit max. 10k€/a mit Gewinnen verrechnet werden können, es steht nicht drin das Einnahmen nicht mit Ausgaben verrechnet werden können. Wenn Du eine Option für 10k€ kaufst und dann für 10k€ verkaufst ist kein Gewinn/Verlust entstanden. Und wenn Du erst verkaufst für 10k€ und dann rückkaufst ist auch kein Gewinn/Verlust entstanden.
Gibts es sinnvolle Quellen im Netz die deine Sicht der Dinge bestätigen?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 05.04.2020, 23:03
Ich würde mal abwarten. Interessanterweise sind die ganzen Emis- und Pommesbuden noch relativ entspannt. Will heißen spätestens wenn die ersten Michl es raffen das saftige Nachzahlungen entstehen und die Nachfrage fast komplett einbricht beginnt die Lobby Arbeit. Sollte es nicht so sein, gibt es genügend Möglichkeiten um dem ganzen zu entgehen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 06.04.2020, 01:05
@jf2
Wenn ich dieses Jahr einen odax-Call verkaufe und 10.000 Euro Prämie vereinnahme, sind dies steuertechnisch gesehen erstmal 10.000 Euro Gewinn, davon werden sofort 25%Abgst. abgezogen + Soli + Kirchensteuer, also ca. 2.800 Euro (Auf meinen Eurex-Verrechnungskonto gehen also +7.200€ ein). Beim Closing, also Rückkauf dieses odax-Calls für 10.000 Euro sind dies steuertechnisch gesehen 10.000 Euro Verlust. Also momentan +-0 und ich bekomme die bezahlte Steuer wieder sofort gutgeschrieben (Auf dem Verrechnungskonto gehen also wieder 7.200€ weg: -10.000Euro + 2.800 Steuergutschrift).
Nach der neuen Steuerregel ab 2021 bekomme ich die bezahlte Steuer aber nicht mehr gutgeschrieben (und auch nicht mit der Steuererklärung für 2021, falls ich den 10.000 Euro anrechenbaren Verlust bereits anderweitig verbraucht habe - daher das eher praktische Beispiel, dass man diesen Trade mehrfach vollzieht, so wie ich es im Moment mache, natürlich nach Möglichkeit in der Summe jeweils mit kleinem Gewinn), da der Verlust nach Bindings+Co.´s Logik mein Pech ist. Es gehen also beim Verkauf der Call-Option 7.200€ Guthaben ein, beim Closing gehen vom Verrechnungskonto aber die vollen 10.000Euro ab!! Daher ist der Verkauf einer odaxCall- oder Putoption dann besonders bitter, bzw. auf gut Deutsch gesagt unmöglich.
Eine Quelle kann ich Dir leider ad-hoc nicht nennen, bei der jetzigen Handhabung stimmst Du mir sicher zu (und so ist es ja auch auf den Abrechnungen zu sehen), die Handhabung nach der neuen Steuerregel ab 2021, wenn sich nichts mehr ändert, wurde mir von meinen 2 Eurex-Brokern bestätigt.
Frage bitte selber bei Deinem Broker nach, wo Du Eurexgeschäfte machst.
Daran erkennt man aber wie Du auch sagst, die Absurdität!! Und Steuerungerechtigkeit von den sich selber immer so ach so "Gerechten" genannten in dieser Beziehung.
Viele Grüße, Penseur
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 06.04.2020, 02:31
Meinen Broker brauch ich nicht fragen, er gibt keine steuerlichen Informationen (Interactive Brokers). Aber ich werde bei Gelegenheit mal mit meinem Steuerberater sprechen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 06.04.2020, 19:58
(06.04.2020, 01:05)Penseur schrieb: @jf2
...
Nach der neuen Steuerregel ab 2021 bekomme ich die bezahlte Steuer aber nicht mehr gutgeschrieben (und auch nicht mit der Steuererklärung für 2021, falls ich den 10.000 Euro anrechenbaren Verlust bereits anderweitig verbraucht habe - daher das eher praktische Beispiel, dass man diesen Trade mehrfach vollzieht, so wie ich es im Moment mache, natürlich nach Möglichkeit in der Summe jeweils mit kleinem Gewinn), da der Verlust nach Bindings+Co.´s Logik mein Pech ist. Es gehen also beim Verkauf der Call-Option 7.200€ Guthaben ein, beim Closing gehen vom Verrechnungskonto aber die vollen 10.000Euro ab!! Daher ist der Verkauf einer odaxCall- oder Putoption dann besonders bitter, bzw. auf gut Deutsch gesagt unmöglich.
...
Daran erkennt man aber wie Du auch sagst, die Absurdität!! Und Steuerungerechtigkeit von den sich selber immer so ach so "Gerechten" genannten in dieser Beziehung.
dann darfst halt Call &Puts nicht mehr "closen" (Logik von Binding & Co ...) und bis zum Ende durchhalten
keine Werbung, aber wird wohl auf GmbH rauslaufen:
https://www.youtube.com/watch?v=zirJVqMWvSY
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Beste Grüße
Roti
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 07.04.2020, 12:27
(06.04.2020, 19:58)Roti schrieb: dann darfst halt Call &Puts nicht mehr "closen" (Logik von Binding & Co ...) und bis zum Ende durchhalten
keine Werbung, aber wird wohl auf GmbH rauslaufen:
https://www.youtube.com/watch?v=zirJVqMWvSY
§20 (1) 11
Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.
heißt doch
Einnahme 1000 closing 1200 =-200
Einnahme 1000 closing 800= +200
geht auch nicht jährlich z.B. LEAPS
FRage: ist der 11er gestrichen, bzw umgedeutet?????
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Alles ist Zahl - die Vollkommenen --> 6; 28; 496; 8128; 33550336; 8589869056
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 07.04.2020, 12:42
(07.04.2020, 12:27)bimbes schrieb: §20 (1) 11
Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.
heißt doch
Einnahme 1000 closing 1200 =-200
Einnahme 1000 closing 800= +200
geht auch nicht jährlich z.B. LEAPS
FRage: ist der 11er gestrichen, bzw umgedeutet?????
Ich denke nicht. Hab dazu zumindest noch nix gehört, weder von Optionshändlern noch Steuerberatern. Einzig natürlich das Du die -200 mit den +200 nur noch begrenzt verrechnen darfst (10k€/a)
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