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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.04.2020, 12:42)jf2 schrieb: Ich denke nicht. Hab dazu zumindest noch nix gehört, weder von Optionshändlern noch Steuerberatern. Einzig natürlich das Du die -200 mit den +200 nur noch begrenzt verrechnen darfst (10k€/a)

....ist halt besser es läuft nach Plan, der sieht jedenfalls bei mir keine "Verlusttrades" vor - aber wie immer, der Plan ist die eine Seite Wink
dann ist halt die exit Strategie wichtig

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.04.2020, 14:24)bimbes schrieb: ....ist halt besser es läuft nach Plan, der sieht jedenfalls bei mir keine "Verlusttrades" vor - aber wie immer, der Plan ist die eine Seite Wink
dann ist halt die exit Strategie wichtig

Ich hoffe noch immer das es bis 1.1.21 Änderungen geben wird auch wenn das Thema zur Zeit nicht in der Öffentlichkeit ist. Da meine bevorzugte Lösung (auf nach Zypern) leider aktuell nicht realistisch ist werde ich im Zweifelsfall evtl. doch die GmbH-Lösung wählen auch wenn mir die Bürokratie jetzt schon zu wider ist, steuerlich wird es bei Abschaffung der Abgeltungssteuer nicht mehr soooo viel Nachteile haben.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.04.2020, 19:58)Roti schrieb: dann darfst halt Call &Puts nicht mehr "closen" (Logik von Binding & Co ...) und bis zum Ende durchhalten  Scared

keine Werbung, aber wird wohl auf GmbH rauslaufen:

https://www.youtube.com/watch?v=zirJVqMWvSY
GmbH ist wie jede andere Kapitalgesellschaft möglich.

Wartet halt einfach bis meine zypriotische Limited fertig ist, dann berichte ich euch. Läuft doch schon alles... Wink

Auf das eine Jahr hin oder her wirds nicht ankommen, gilt doch eh erst ab 2021.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.04.2020, 17:57)muchmoney schrieb: GmbH ist wie jede andere Kapitalgesellschaft möglich.

Wartet halt einfach bis meine zypriotische Limited fertig ist, dann berichte ich euch. Läuft doch schon alles... Wink

Auf das eine Jahr hin oder her wirds nicht ankommen, gilt doch eh erst ab 2021.

Das heißt was genau? Du wohnst in DE und hast auf Zypern eine Trading LTD? Beziehst du dann ein Gehalt? Auf WO läuft die GmbH Diskussion auch schon, dort sind die meisten der Meinung das es nicht geht, da es keinerlei gewerblichen Zweck erfüllt.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.04.2020, 18:50)Sterling schrieb: Das heißt was genau? Du wohnst in DE und hast auf Zypern eine Trading LTD? Beziehst du dann ein Gehalt? Auf WO läuft die GmbH Diskussion auch schon, dort sind die meisten der Meinung das es nicht geht, da es keinerlei gewerblichen Zweck erfüllt.
Schreib mich doch bitte per PN an. Das ist etwas kompliziert.

Was die auf WO posten, ist doch egal, eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft (egal welche "Art" Kapitalgesellschaft, egal welcher Standort) kannst Du IMMER machen...

Ein wirklicher Steuerberater mit Vorstellungskraft (kein Zahlenverwalter) und evtl. als Bonus Sachkenntnis kann Dir weiter helfen bei Deiner persönlichen Situation.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.04.2020, 18:50)Sterling schrieb: Das heißt was genau? Du wohnst in DE und hast auf Zypern eine Trading LTD? Beziehst du dann ein Gehalt? Auf WO läuft die GmbH Diskussion auch schon, dort sind die meisten der Meinung das es nicht geht, da es keinerlei gewerblichen Zweck erfüllt.

Ein gewerblicher Zeck sollte zumindest bei einer deutschen GmbH nicht erfüllt werden, da man sonst Gewerbesteuerpflichtig wird. Gehen tut das aber.

(08.04.2020, 17:33)muchmoney schrieb: Schreib mich doch bitte per PN an. Das ist etwas kompliziert.

Was die auf WO posten, ist doch egal, eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft (egal welche "Art" Kapitalgesellschaft, egal welcher Standort) kannst Du IMMER machen...

Ein wirklicher Steuerberater mit Vorstellungskraft (kein Zahlenverwalter) und evtl. als Bonus Sachkenntnis kann Dir weiter helfen bei Deiner persönlichen Situation.

Eine vermögensverwalten Kapitalgesellschaft kann ich immer gründen, das ist
richtig. Aber, es besteht konkrete Gefahr, dass diese als unerlaubtes
steuervermeidungs Modell gewertet wird. Und dann wird es richtig teuer, weil
dann neben den Gesellschaftskosten auch noch die erhöhten privaten Steuern
fällig werden. Das Grund-Problem ist einfach, dass sich der Privatmann/frau
nicht so wehren kann wie eine Gesellschaft.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(09.04.2020, 08:28)TomJoe schrieb: Eine vermögensverwalten Kapitalgesellschaft kann ich immer gründen, das ist
richtig. Aber, es besteht konkrete Gefahr, dass diese als unerlaubtes
steuervermeidungs Modell gewertet wird. Und dann wird es richtig teuer, weil
dann neben den Gesellschaftskosten auch noch die erhöhten privaten Steuern
fällig werden. Das Grund-Problem ist einfach, dass sich der Privatmann/frau
nicht so wehren kann wie eine Gesellschaft.

Ich kann auch eine GmbH gründen deren Geschäftszweck Börsenhandel ist. Zumindest für DE ist mir nichts bekannt was dem wiedersprechen sollte. Bezieht sich deine Aussage auch auf DE?

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

So nochmal eine Fallstudie für die Experten hier. Wie würdet ihr unter folgender Konstellation vorgehen.

Durch Social Trading werden Einnahmen generiert wie damit umzugehen ist hat mir das Finanzamt schon eine Info gegeben. Jetzt bleibt nur noch die
Trading Seite also das Underlying. Hier muss zwingend die €10.000 grenze vermieden werden. Also wie ich das Richtig verstanden habe, eine UG/GmbH Gründung
damit zum einen das Trading abgedeckt ist aber auch die Einkünfte also die Performance Fees? Hab ich das soweit richtig verstanden? Jetzt stellt sich nur die Frage
in wie weit das Sinn macht bzw. möglich ist?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ist gerade ein kurz zusammengefasstes recht gutes Update bei w:o mit der passenden Überschrift "Riesensauerei von Olaf Scholz" online.

Meine Meinung zu den Umgehungsmaßnahmen, dass dies rechtlich absolut wasserdicht sein muss, was in diesem sozialistischen Umfeld etwas schwierig ist, denn die haben es nicht so mit der Rechtssicherheit...
Wie oben auch angedeutet, kann es, sehr sehr teuer werden, je nach Volumen, wenn man im Nachhinein belangt wird (also statt Gewinn, da für jeden Grundschüler 10 minus 8 = +2 ist, für Scholz und Co. aber ist das Ergebnis minus 0,5 bzw. Plus für den Staat, minus für den Bürger).

Auf der einen Seite besteht die Gefaht, dass das Thema wegen Corona in den Hintergrund gerät, auf der anderen Seite können sich die deutschen Banken gerade wegen Corona diese Umsatzeinbußen im nächsten Jahr wegen der Steuerregel nicht erlauben.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Es gibt nur 2 Varianten:

Entweder die Änderung wird noch pünktlich gekippt (in dem w:o Artikel steht was von Verbänden die mit der CDU/CSU + Scholz reden, hat man auch schon an anderer Stelle gehört)

Oder man muß schauen wie man auf Sicht von 3 Jahren damit leben kann denn schneller wird das den Instanzenweg nicht gehen. Ich überlege mittlerweile ernsthaft die GmbH-Alternative falls sich bis Herbst nix tut. Wenn ich eine Möglichkeit sehen würde Verluste von >10k zu vermeiden wäre das auch gut aber mir fällt nix ein womit ich das erreichen könnte und was mir gleichzeitig die Chance auf gute Erträge bewahren würde (und damit meine ich mehr als 8% durch B&H)

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