RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 03.10.2020, 11:09
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 03.10.2020, 12:22
(03.10.2020, 11:09)muchmoney schrieb: Und dafür haben sie jetzt 9 Monate gebraucht das festzustellen? Das war alles bekannt, wieso haben sie dann so einen Schwachsinn eigentlich beschlossen...?
Diesen Blindgängern traue ich alles zu, also abwarten.
Beiträge: 109
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2021
Status:
offline
Bewertung:
103
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 05.10.2020, 00:14
Laut Florian Toncar (FDP) wird die Steuerregel m.E. trotzdem nicht gestrichen, weil vermutlich die erforderliche Mehrheit in der Bundesregierung bleibt.
"In der Tat ist es erfreulich, dass die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates in ihren Empfehlungen vorschlagen, die Regelungen zur Begrenzung der Verlustverrechnung zu streichen, die Ende letzten Jahres eingeführt wurden. Wir in der FDP-Bundestagsfraktion haben das im laufenden Jahr mehrfach beantragt und sind stets an der Regierungsmehrheit gescheitert. Wir hoffen natürlich, dass diese Initiative aus dem Bundesrat erfolgreicher ist und unterstützen das Anliegen weiterhin. In der Tat ist es aber leider unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestages ihre Meinung ändert." (TT)
Das wäre ein absoluter Skandal nach der Empfehlung des Finanzausschusses!!! Es gibt kein nachhaltiges Argument für diese Steuerregel, niemanden, dem diese Regel nützt (außer der Hassbefriedigung, die gewisse Leute auf Personen haben, die an der Börse agieren), die Regel wird viele Schicksale hervorrufen, das für die Volkswirtschaft nützliche Wissen von erfahrenen Personen ersatzlos vernichten, gerade auch allen jungen Personen ihre Freiheiten wegnehmen und wieder das gesamte Ausland bevorzugen, wo Privatpersonen im Niedrigzinsumfeld frei agieren können, während die Deutschen nur gegängelt werden.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 05.10.2020, 10:44
FYI
Ich habe Herrn Linnemann (CDU) angeschrieben und um eine Stellungnahme zum Thema gebeten und gefragt warum es soweit kommen konnte?
Daraufhin bekam ich eine Antwort von seinem Büro, dass er es selbst gelesen hätte und man mein Schreiben an den für mich zuständigen Abgeordneten weiter leiten würde.
Ich habe erklärt, dass der "normale Hinterbänkler" mit dem Thema wahrscheinlich überfordert sei?
Und ihn wieder um seine Meinung gebeten.
Die Treppe wird von oben geputzt!
Ihr könnt auch mal "Gas" geben!
Beiträge: 109
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2021
Status:
offline
Bewertung:
103
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 05.10.2020, 13:55
Mail an Linnemann, Tillmann und Brehm sind raus. CDU hat vor Weihnachten für dieses absurde Steuergesetz gestimmt. Frau Tillmann und Herr Brehm waren dabei, beide sind Steuerberater. Gegen das Grundprinzip einer symmetrischen Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Kapitaleinkünfte zu stimmen, sollte für die Ehre eines Steuerberaters eigentlich ein Unding sein.
Herr Linnemann ist Westfale, das +-0 minus ergeben soll, dürfte ein Westfale eigentlich niemals akzeptieren, zumal nachdem er das Buch geschrieben hat "Die machen eh, was sie wollen".
Man sollte jeden vor dem 09.10. anschreiben, die im Dez. 2019 dabei waren.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 05.10.2020, 15:40
(05.10.2020, 13:55)Penseur schrieb: Mail an Linnemann, Tillmann und Brehm sind raus. CDU hat vor Weihnachten für dieses absurde Steuergesetz gestimmt. Frau Tillmann und Herr Brehm waren dabei, beide sind Steuerberater. Gegen das Grundprinzip einer symmetrischen Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Kapitaleinkünfte zu stimmen, sollte für die Ehre eines Steuerberaters eigentlich ein Unding sein.
Herr Linnemann ist Westfale, das +-0 minus ergeben soll, dürfte ein Westfale eigentlich niemals akzeptieren, zumal nachdem er das Buch geschrieben hat "Die machen eh, was sie wollen".
Man sollte jeden vor dem 09.10. anschreiben, die im Dez. 2019 dabei waren.
Habe gerade eine längere mail an Mission Money geschickt.
Sie könnten ja Herrn Toncar interviewen oder einige von diesen Schreibtischtätern.
Beiträge: 109
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2021
Status:
offline
Bewertung:
103
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 06.10.2020, 18:57
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...ten/556400
Frau Tillmann macht wieder klar, dass sie meint, es ginge bei der Regel um Totalverluste. Sie wird somit am Freitag wieder gegen die Streichung stimmen, da sie meint, der SPD entgegenkommen zu müssen.
Sie hat es leider bis heute nicht verstanden, dass es nicht!!! um Totalverluste (Satz6), sondern um Satz 5 geht, deren Dimension sie nicht versteht!!
Wer kann und möchte, der schreibe ihr Bitte mit der Bemühung um Aufklärung. Danke!
Beiträge: 489
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2018
Status:
offline
Bewertung:
151
[ Vote]
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 06.10.2020, 19:39
(06.10.2020, 18:57)Penseur schrieb: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...ten/556400
Frau Tillmann macht wieder klar, dass sie meint, es ginge bei der Regel um Totalverluste. Sie wird somit am Freitag wieder gegen die Streichung stimmen, da sie meint, der SPD entgegenkommen zu müssen.
Sie hat es leider bis heute nicht verstanden, dass es nicht!!! um Totalverluste (Satz6), sondern um Satz 5 geht, deren Dimension sie nicht versteht!!
Wer kann und möchte, der schreibe ihr Bitte mit der Bemühung um Aufklärung. Danke!
Typisches gewollte Nicht-Verstehen. Diese Kungeleien haben uns eine links-radikale Landes-Verfassungsrichterin gebracht, und vor 80 Jahren noch schlimmeres...
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 07.10.2020, 19:21
(06.10.2020, 18:57)Penseur schrieb: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...ten/556400
Frau Tillmann macht wieder klar, dass sie meint, es ginge bei der Regel um Totalverluste. Sie wird somit am Freitag wieder gegen die Streichung stimmen, da sie meint, der SPD entgegenkommen zu müssen.
Sie hat es leider bis heute nicht verstanden, dass es nicht!!! um Totalverluste (Satz6), sondern um Satz 5 geht, deren Dimension sie nicht versteht!!
Wer kann und möchte, der schreibe ihr Bitte mit der Bemühung um Aufklärung. Danke!
Habe die Fachkraft Frau Tillmann angeschrieben und um Klärung gebeten, warum die CDU diesen Weg gehen möchte und habe auch die Frage zur Verlustbegrenzung gestellt.
Da ich von Herrn Linnemann gestern nur eine Eingangsbestätigung bekommen habe, mit dem Hinweis die Sache würde an "meinen" Abgeordneten weiter geleitet, habe ich ihn heute ins CC gesetzt und gebeten seine Fachkraft zu unterweisen.
Ich habe darauf hingewiesen, dass diese Sache virulent werden würde, in den (sozialen) Medien.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 08.10.2020, 10:28
|