Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Das Eine ist aus meiner Sicht nicht abhängig von dem Anderen. Grundsätzlich geht es jedoch um relevante Sachzwänge in der Steueroptimierung.

Ich kann jedem nur anraten, der sich nicht auf den Handel mit Aktien, Fonds, ETF beschränken sondern klassisch traden möchte, all diese erwähnten und besprochen Punkte für sich abzuwägen und dann weiterhin eine Beratung in einer grossen, etablierten Mehrfachkanzlei (Steuerberater, Rechtsanwalt usf.) zu terminieren.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 16:21)aktienguru schrieb: so... nun langsam nervt das ganze und in einem so organisiertem Land dürfte das nicht passieren!

Das Schreiben der Consor Bank beruht sicher auf irgendwelchen Infos und Vermutungen und wie auf der Seite zuvor geschrieben von einem user geschrieben.  Wenn es so kommt wenigstens etwas. Aber so was sollte vom BFM kommen und schon seit Monaten !!!!

Was schlimmer ist, sind schon ab 1.1.2020 die "Totalverluste". Dank der schwammigen Auslegung "ganz oder teilweise" könnte jeder Optionsschein (Hebel) oder jedes Zertifikat bei einem geringen Verlust schon als Totalverlust gewertet werden. Damit wären wahrscheinlich die meisten hier aufgrund der begrenzten Verrechnung sicher jetzt schon bei hohen Nachzahlungen.
Das Wort teilweise sagt nichts über die Höhe des Verlustes aus.

Das gilt für Aktien, nicht für Termingeschäfte.

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

hier, das von Taxadvisor vorgeschlagene Konstrukt:

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Das ist ein gutes Video und mit viel Sachverstand!

Etwas anderes:
Im BMF-Schreiben vom 11.11.2020 steht (wie auch Taxadvisor es schon früh im Laufe des Jahres erklärt hat):
"Verluste aus Stillhaltergeschäften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG (z. B. durch entsprechende
Glattstellungsgeschäfte) werden von § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG nicht erfasst."

Nun höre ich, wie an verschiedenen Stellen, u.a. bei Consors selbst, obwohl sie in ihrem Schreiben in dieser Woche genau dies eben auch verkündeten, dass Unklarheiten darüber bestehen würde, ob es sich hierbei nur um gedeckte Stillhaltergeschäfte (also z.B. man Hält Siemens Aktien und schreibt darauf einen Call) oder auch - wie ich meine - um ungedeckte Stillhaltergeschäfte handelt (also z.B. ODAXCall-Short und anschließende Glattstellung! - nicht Barausgleich, denn dieser würde unter Satz 5 fallen).
Wie sind Eure Auslegungen zu ungedeckten Stillhaltergeschäften? Aus obigen Video meine ich auch entnehmen zu können, dass alle Verluste aus Stillhaltergeschäften nicht! unter § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG und somit weiterhin unbegrenzt verrechnet werden können.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.12.2020, 18:19)Penseur schrieb: Das ist ein gutes Video und mit viel Sachverstand!

Etwas anderes:
Im BMF-Schreiben vom 11.11.2020 steht (wie auch Taxadvisor es schon früh im Laufe des Jahres erklärt hat):
"Verluste aus Stillhaltergeschäften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG (z. B. durch entsprechende
Glattstellungsgeschäfte) werden von § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG nicht erfasst."

Nun höre ich, wie an verschiedenen Stellen, u.a. bei Consors selbst, obwohl sie in ihrem Schreiben in dieser Woche genau dies eben auch verkündeten, dass Unklarheiten darüber bestehen würde, ob es sich hierbei nur um gedeckte Stillhaltergeschäfte (also z.B. man Hält Siemens Aktien und schreibt darauf einen Call) oder auch - wie ich meine - um ungedeckte Stillhaltergeschäfte handelt (also z.B. ODAXCall-Short und anschließende Glattstellung! - nicht Barausgleich, denn dieser würde unter Satz 5 fallen).
Wie sind Eure Auslegungen zu ungedeckten Stillhaltergeschäften? Aus obigen Video meine ich auch entnehmen zu können, dass alle Verluste aus Stillhaltergeschäften nicht! unter § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG und somit weiterhin unbegrenzt verrechnet werden können.

lese ich auch so
§ 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG
Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.

bei den Index-Optionen könnte man auch meinen, daß es sich immer um Barausgleich handelt Wonder

__________________
_________________________________________________________________________________________________

Corrections are usually over very quickly, and they're traditionally painless to long-term investors.

Experience is what you get, if you expect anything else!
Alles ist Zahl - die Vollkommenen --> 6; 28; 496; 8128; 33550336; 8589869056






Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.12.2020, 14:27)Sterling schrieb: hier, das von Taxadvisor vorgeschlagene Konstrukt:

Ehrlich gesagt habe ich ein Problem damit das das ganze relativ einseitig betrachtet wird und dann mit der GmbH
"DIE" Lösung präsentiert wird. Und das vor allem um Geschäfte für Dienstleister (Ride) und Steuerberater zu generieren.

Man muss wirklich ganz genau rechnen - das ist dann eine ganz individuelle Sache.

Warum soll GmbH DIE Lösung sein?

Falls die Verlustbeschränkung ein Problem ist, kann es eine Lösung sein für den Handel ein Gewerbe anzumelden.
Da gibt es nicht nur die GmbH. Es gibt auch das Einzelunternehmen und die Personengesellschaft.

Mal ein paar Rechnungen....

Privat... 

Gewinn 100.000 Verlust 20.000
-> abzgl. Abgeltungssteuer aus 90.000 = 22.500 (+ Soli 5,5% 1.237,50) = 23.237,50 
Netto -> 80.000 - 23.237,50 = 56.262.50

GmbH
80.000 - Gewerbesteuer (z.b. 15 %) = 12.000
68.000 - Körperschaftssteuer (15%) =12.000 (+Soli 5,5% 660.00) 12.660,00
Gewinn nach Steuer - 55.400,00

Auszahlung GmbH-Gewinn
55.400 - Kapitalertragssteuer(Abgeltungssteuer) 25% = 13.850,00 (+ Soli 5,5% 761,75) 14.611,75
Netto -> 55.400 - 14.611,75 = 40.788,25


Mit der GmbH hast du jetzt in dieser Konstellation fast 16.000 Euro weniger.
Rechnen wir beim privaten mit 30.000 Euro Verlust -> dann hast Du immer noch 46.262,50 Gewinn und somit mehr als bei der GmbH.

Natürlich kommt jetzt noch die Kostenebene bei der GmbH dazu.

Sagen wir Du hast 30.000 Euro Kosten inkl. ein Gehalt das Du Dir zahlst - ich rechne der Einfachheit halber einfach mal pauschal.
Mir geht es nur darum zu sehen was ich am Ende Netto habe. Sagen wir Du bekommst dadurch ein Jahresnettogehalt von 12.000 Euro.

Also 80.000 - 30.000 (Kosten ink. Gehalt) = 50.000
Gewerbesteuer = 7500
Körperschaftsstuer 7500 (+Soli 412,50) 7912,50
Gewinn 34.587,50

Auszahlung GmbH-Gewinn
34.587.50 (Kap.Steuer 25% 8646.87 +Soli 5,5% 475,58)
= 25465.05 + 12.000 Nettogehalt = 37465.05 

Auch wieder schlechter als Privat obwohl Du von Deinen 30.000 Euro Verlust 20.000 Euro Verlust nicht verrechnen kannst.

Die Rechnung könnte auch so aussehen

Privat...
200.000 Gewinn - 100.000 Verlust = 100.000 Gewinn
- Kapsteuer aus 190.000 (25% + Soli 5,5%) 50112.5
Netto 49887.5

GmbH
200k - 100k
100k
-30k Kosten (inkl. 12000 Netto-Gehalt)
70k - GewSt 15% (10.500) - KöSt 15%+Soli  (11.077)
Gewinn nach Steuer 48422.5

Auszahlung GmbH-Gewinn
48.422,5 - KapSteuer 25% + Soli 5,5% = 12771.43
35651.06

+ Nettogehalt 12.000 = 47651.06

Auch hier würde die GmbH schlechter abschneiden - obwohl 90k Verlust nicht verrechnet werden können...

Von daher -> man muss es wirklich mal genau ausrechnen - welche Kosten kann man bei der GmbH abziehen
die man als Privat nicht abziehen kann. Wenn ich jetzt zuerst Kosten schaffen muss um meinen Gewinn zu verringern
und dann weniger GewSt + KöSt + Soli zu zahlen dann habe ich nichts davon. Zumindest Netto nicht.
Jetzt kommt es darauf an was ich an Kosten schaffen kann die mir zugute kommen z.b. über die Vorsorgeaufwendungen (Rentenbeiträge).

Als Privat kann ich keine Kosten gegenrechnen - kommt halt darauf an welche man hat.
Krankenversicherung auf Grundlage meiner Kapitalerträge kann ich dadurch umgehen das ich einen 451 Euro - Job habe.

Vorsorgeaufwendungen kann ich auch nicht abrechnen - ist halt dann die Frage welche Vorsorgestrategie man fährt - LV, RV, Riester?
Oder steckt man sein Geld in Immobilien und hat dann anstatt einer Rente Mieterträge?

Nochmal zu den abzugsfähigen Kosten - wenn ich keine oder kaum welche habe und hier erst welche schaffen muss dann habe ich
Netto nichts davon. Klar kann ich dann anteilig mein Arbeitszimmer, meine Stromkosten, meine Heizkosten, etc. pp anrechnen -
aber wieviel ist das? Damit sich das lohnt oder damit etwas zum anrechnen vorhanden ist müsste ich ein Büro mieten, höhere
(neue) Kosten generieren.... Was habe ich davon? Am Ende weniger Steuern aber auch weniger Netto.

Bei der GmbH stört mich unterm Strich dann auch der Aufwand für das ganze Konstrukt -> Gründung, Offenlegung (Bundesanzeiger),
Buchführung, Steuerberater, usw. usf..

Am Ende kommt es auf die Gesamtsituation an - Wie hoch sind Gewinn und Verlust aus dem Handel? Fahre ich besser wenn ich auf
der einen Seite mehr meiner Verluste geltend machen kann aber auf der anderen Seite GewSt. Kö.St+Soli habe + bei Gewinnausschüttung
nochmal KapSt+Soli zahlen muss? Nur weil man mehr als 10.000 Euro Verlust macht ist das alleine kein Grund eine GmbH zu gründen.

Man muss das ganz individuell berechnen. Aber eine GmbH pauschal als beste Lösung zu sehen finde ich falsch.

Wie sieht es mit Einzelunternehmung als Gewerbe aus?
Da kann ich genauso die Verluste voll abziehen oder nicht?
Dann kann ich auch Kosten abziehen.
Dann habe ich noch einen Freibetrag von 24.500 Euro den ich abziehen kann.
Danach zahle ich dann Gewerbesteuer aber keine KöSt+Soli.
Bei der Gewerbesteuer gibt es dann noch die EkSt.-Ermäßigung gemäß § 35 EStG

Wenn ich jetzt mal mit 200k Gewinn und 100k Verlust rechne
(z.B. mit diesem Rechner hier -> https://www.zinsen-berechnen.de/gewerbes...echner.php)
bleiben nach Gew.Steuer 74971.60 Euro übrig

Nehme ich das jetzt als zu versteuernedes Jahreseinkommen (verheiratet, Splitting)
ohne das ich noch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen abziehe bleiben nach Steuer 60k übrig.
Das ist zwar schlechter als die aktuelle Steuer (25%+Soli - da würden knapp 73k übrig bleiben)
aber besser als bei der GmbH.


Unterm Strich kommt es darauf an...

Wenn man das Geld in der GmbH lassen will um damit weiter zu handeln (Zinseszinseffekt) dann kann das ein Argument sein.
Wenn man am Ende des Jahres den Gewinn ausschüttet dann muss man ganz genau rechnen.

Bei der Gmbh fallen Gew.St+Kö.St+Soli an - bei Gewinnauszahlung nochmal Kap.St+ Soli

Beim Einzelunternehmen (oder Personengesellschaft) fällt Gew.St an - aber es gibt die Freigrenze (24.500 Euro)
und die EkSt.-Ermäßigung gemäß § 35 EStG (max. 3,8fache des Gew.St.Messbetrags) der Rest wird dann nach EkSt.-Tabelle versteuert.


Ich denke ich werde erstmal so lange weitertraden bis die 10.000 Verlust erreicht sind und dann einfach immer wieder rechnen.
Wenn die Grenze erreicht ist bei der ich unterm Strich schlechter wegkomme als mit Gewerbe, dann melde ich Gewerbe an.
Vorzugsweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft. Für mich sehe ich keine Vorteile bei einer GmbH. Im Gegenteil.
Der Aufwand, die Offenlegung, der steuerliche Vorteil der erstmal vorhanden sein muss....


Man muss es halt genau rechnen...

Gewinn - Verlust - Kosten - Steuer (Gew.St+Kö.St+Soli) und dann bei Ausschüttung Kap.St+Soli

oder

Gewinn - Verlust - Kosten - Freigrenze - Gew.St (abzgl. Ermässigung §35) und dann nach vorherigem Abzug von Werbungskosten,
Vorsorgeaufwendungen Einkommenssteuer nach EkSt-Tabelle   

Das kann bei anderen anders aussehen. Ich denke pauschal zu sagen die GmbH wäre DIE (einzige) Lösung ist sicher nicht bei jedem
der Fall. Wahrscheinlich ist eine Einzelunternehmung oder eine Personengesellschaft die bessere Lösung. Und es würde mich auch
nicht wundern wenn es für viele sogar die beste Lösung ist "privat" zu bleiben und mit der beschränkten Verlustverrechnung zu
leben. Vor allem wenn man sich das nochmal aus einem weiteren Blickwinkel anschaut...

Die ganzen Rechnungen habe ich jetzt auf Grundlage "nur Termingeschäfte" gemacht.
Wenn man auch noch Aktien handelt sieht es mit der GmbH auch dann schlechter aus wenn man Privat mit den Termingeschäften
vor Steuern einen Gewinn und nach Steuern einen Verlust hat.

Privat
Aktien Gewinn 200.000 - Verlust 70.000 = 130.000 - (KapSt+Soli 34.287,50) = 95712.,50 (Nettogewinn nach Steuer)
Termingeschäfte Gewinn 50.000 Verlust 40.000 = 10.000 - (KapSt+ Soli aus 40k Gewinn 10.550) = -450 (Nettoverlust nach Steuer)
Netto gesamt 95.262,50

GmbH
Aktiengewinn 130.000
Termingewinn 10.000
Gewinn 140.000
-GewSt 21.000
-KöSt + Soli  22.155
GmbH-Gewinn nach Steuer 96.845,00

bei Ausschüttung abzgl. KapSt+Soli (25542.86)
Netto 71302.13

Alles der Einfachheit halber nur relativ pauschal gerechnet - aber ich denke es kommt rüber was und wie ich es meine...

Am Ende ist es eine absolut individuelle Rechnung was die beste Lösung ist mit der unterm Strich auch das beste Netto-Ergebnis
erzielt wird.... Handelt man Aktien und Terminprodukte kann es "Privat" am Ende ein höheres Nettoergebnis geben obwohl
man Steuern auf Termin-Verluste zahlen muss.

Frage ist nur ob man dann wenn der "Schnittpunkt" erreicht ist so schnell auf die Gewerbeschiene wechseln kann.
Denke mit Einzelunternehmen ist das einfacher als mit der GmbH. Bis dahin muss man entscheiden ob man es risikiert bis
zu diesem Schnittpunkt auf der privaten Schiene zu handeln.

Am Ende zählt nur was für Vorteile ich wirklich habe - das können z.B. anrechenbare Vorsorgeaufwendungen für eine Rente sein -
und was mich das unterm Strich Netto kostet bzw. letzten Endes wieviel am Ende Netto übrig bleibt. Wenn man von diesem neuen
Gesetz betroffen ist und privat bleibt wird es im Vergleich zur Abgeltungssteuer eine Verschlechterung geben. Aber trotz dieser
Verschlechterung kann es sein das es unterm Strich günstiger ist privat zu bleiben als ein Gewerbe anzumelden...

Hängt natürlich auch von der individuellen persönlichen Situation ab. Wenn Gewinne und Verluste 6-,7-,8-stellig sind dann sieht
die Sache wahrscheinlich anders aus und man kommt nicht daran vorbei ein Gewerbe anzumelden. Aber auch dann denke ich
muss die GmbH nicht die einzige oder beste Lösung sein...

Das sind einfach nur mal laute Gedanken gewesen. Bin aber kein Steuerberater - von daher alles ohne Gewähr.
Muss jeder selbst wissen wie er was wann macht. Es ist ratsam das mit seinem Steuerberater zu besprechen.
Auf jeden Fall denk ich das man jetzt nicht Hals über Kopf eine GmbH gründen muss. Oder auch ein Einzelunternehmen
oder eine Personengesellschaft oder oder oder.... Rechnen, nachdenken, Rat eines Steuerberaters einholen...


Edit:
Wenn noch andere Einkunftsarten vorhanden sind (z.B. als Angestellter oder vom Ehepartner) dann kann die GmbH
auch von Vorteil sein - weil diese Einkünfte (Auszahlung des GmbH-Gewinns) über KapSt+Soli versteuert werden und
das zu versteuernde Einkommen nicht erhöhen.
Der Gewinn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaft zählt zum versteuernden Einkommen - was dann wenn
andere Einkünfte vorhanden sind bei diesen zu höherer Steuerbelastung führen kann.

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Na in obigen Video sagt Konewka dazu: Stillhalterverluste sind unbeschränkt verrechenbar solang kein Cash-Settlement stattfindet (das findet man im Normalfall bei allen Indexoptionen, wobei ich mir da gerade nicht so sicher bin, im SPX - dem großen S&P 500 Future - bestimmt aber wie isses beim DAX? Im Zweifelsfall nochmal nachschauen, hab gerade keine TWS offen).

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

jf2 schrieb:Na in obigen Video sagt Konewka dazu: Stillhalterverluste sind unbeschränkt verrechenbar solang kein Cash-Settlement stattfindet (das findet man im Normalfall bei allen Indexoptionen, wobei ich mir da gerade nicht so sicher bin, im SPX - dem großen S&P 500 Future - bestimmt aber wie isses beim DAX? Im Zweifelsfall nochmal nachschauen, hab gerade keine TWS offen).

"Cash Settlement:
(auch: Barausgleich) Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung kein Erwerb bzw. keine Veräußerung des Basiswertes statt. Hier wird der Differenzbetrag zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert des Basiswertes an den Optionsscheininhaber ausgezahlt. Bei Indexoptionsscheinen ist das immer der Fall - Wer kann schon einen Index liefern?"

Unter Cash-Settlement verstehe ich die Optionsausübung. Das bedeutet, wenn beim Verfall der Option die Option im Geld ist, findet der Barausgleich statt.

Wenn ich aber den ODAX-Call (oder eine Option auf den S+P500 etc.) verkaufe - also eine initiale Eröffnung einer Stillhalterposition eingehe - und dann während der Laufzeit zurückkaufe (Closing!), habe ich doch dann immer ein Glattstellungsgeschäft im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG?
Oder ist dies etwa auch ein Barausgleich/Cash-Settlement im steuerrechtlichen Sinne?? Confused
Jetzt sind wir glaube ich bei der Definition Glattstellungsgeschäft und Barausgleich angelangt. "Glattstellen bedeutet bei einer Option immer, dass eine ursprünglich eröffnete Position einer Option geschlossen wird."

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Warten auf neue, optimierte Produkte


Demnach gibt es eine Übergangsregelung für 2021.
Optionsscheine und Zertifikate werden nicht als Termingeschäfte eingestuft, wie hier schon früher angekündigt.
CFDs gehören zu den Termingeschäften.
Es ist noch unklar, wie mit KOs verfahren wird, die wertlos verfallen, aber mit Restwert vom Emittenten zurückgekauft werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass das Gesetz noch dieses Jahr ganz gekippt wird, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die Entscheidung wird auf jeden Fall noch im Dezember fallen. Dann bliebe es alles beim Alten.

Für Privatanleger ist bei CFDs zwingend auf die Höhe der Verlusttrades zu achten. Wenn die Verluste kumuliert unter 10 TSD bleiben, brennt nichts an - die Verrechnung mit den Gewinntrades bleibt dann im gleichen Jahr möglich. Es wäre wünschenswert, dass die CFD-Broker entsprechende Hinweise in ihre Tools einbauen, die den Trader warnen.
Das gleiche gilt für Futures und Optionen. Hochvolumige Vieltrader können die Gründung einer UG/GmbH prüfen. Darin gelten diese steuerlichen Regeln nicht, aber Aufwand ist hoch und Steuerlast höher als bei der Abgeltungsteuer.
Totalverluste sind unbedingt zu vermeiden, schon ab 2020 ! Optionsscheine ohne inneren Wert vor dem Verfall verkaufen, KOs nicht ausknocken lassen. Nicht mehr als 10, maximal 20 TSD EUR an kumulierten Totalverlusten zulassen!
Strategie ändern ! Mehr Abstand von der Basis bei Hebelzertifikaten.
Emittenten werden vermutlich auf diese Entwicklung reagieren und Produkte optimieren. Dies kann schon sehr bald passieren.
Abrechnungen checken! Nicht mehr auf die korrekte Abführung der Abgeltungsteuer verlassen.
Jedes Jahr Steuererklärung machen und Verluste mit Gewinnen verrechnen, sofern nötig.



https://www.godmode-trader.de/artikel/ne...rs,8478516
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.12.2020, 19:21)boersenkater schrieb: Ehrlich gesagt habe ich ein Problem damit das das ganze relativ einseitig betrachtet wird und dann mit der GmbH
"DIE" Lösung präsentiert wird. Und das vor allem um Geschäfte für Dienstleister (Ride) und Steuerberater zu generieren.

Man muss wirklich ganz genau rechnen - das ist dann eine ganz individuelle Sache.

Warum soll GmbH DIE Lösung sein?

Falls die Verlustbeschränkung ein Problem ist, kann es eine Lösung sein für den Handel ein Gewerbe anzumelden.
Da gibt es nicht nur die GmbH. Es gibt auch das Einzelunternehmen und die Personengesellschaft.

Mal ein paar Rechnungen....

Privat... 

Gewinn 100.000 Verlust 20.000
-> abzgl. Abgeltungssteuer aus 90.000 = 22.500 (+ Soli 5,5% 1.237,50) = 23.237,50 
Netto -> 80.000 - 23.237,50 = 56.262.50

GmbH
80.000 - Gewerbesteuer (z.b. 15 %) = 12.000
68.000 - Körperschaftssteuer (15%) =12.000 (+Soli 5,5% 660.00) 12.660,00
Gewinn nach Steuer - 55.400,00

Auszahlung GmbH-Gewinn
55.400 - Kapitalertragssteuer(Abgeltungssteuer) 25% = 13.850,00 (+ Soli 5,5% 761,75) 14.611,75
Netto -> 55.400 - 14.611,75 = 40.788,25


Mit der GmbH hast du jetzt in dieser Konstellation fast 16.000 Euro weniger.
Rechnen wir beim privaten mit 30.000 Euro Verlust -> dann hast Du immer noch 46.262,50 Gewinn und somit mehr als bei der GmbH.

Natürlich kommt jetzt noch die Kostenebene bei der GmbH dazu.

Sagen wir Du hast 30.000 Euro Kosten inkl. ein Gehalt das Du Dir zahlst - ich rechne der Einfachheit halber einfach mal pauschal.
Mir geht es nur darum zu sehen was ich am Ende Netto habe. Sagen wir Du bekommst dadurch ein Jahresnettogehalt von 12.000 Euro.

Also 80.000 - 30.000 (Kosten ink. Gehalt) = 50.000
Gewerbesteuer = 7500
Körperschaftsstuer 7500 (+Soli 412,50) 7912,50
Gewinn 34.587,50

Auszahlung GmbH-Gewinn
34.587.50 (Kap.Steuer 25% 8646.87 +Soli 5,5% 475,58)
= 25465.05 + 12.000 Nettogehalt = 37465.05 

Auch wieder schlechter als Privat obwohl Du von Deinen 30.000 Euro Verlust 20.000 Euro Verlust nicht verrechnen kannst.

Die Rechnung könnte auch so aussehen

Privat...
200.000 Gewinn - 100.000 Verlust = 100.000 Gewinn
- Kapsteuer aus 190.000 (25% + Soli 5,5%) 50112.5
Netto 49887.5

GmbH
200k - 100k
100k
-30k Kosten (inkl. 12000 Netto-Gehalt)
70k - GewSt 15% (10.500) - KöSt 15%+Soli  (11.077)
Gewinn nach Steuer 48422.5

Auszahlung GmbH-Gewinn
48.422,5 - KapSteuer 25% + Soli 5,5% = 12771.43
35651.06

+ Nettogehalt 12.000 = 47651.06

Auch hier würde die GmbH schlechter abschneiden - obwohl 90k Verlust nicht verrechnet werden können...

Von daher -> man muss es wirklich mal genau ausrechnen - welche Kosten kann man bei der GmbH abziehen
die man als Privat nicht abziehen kann. Wenn ich jetzt zuerst Kosten schaffen muss um meinen Gewinn zu verringern
und dann weniger GewSt + KöSt + Soli zu zahlen dann habe ich nichts davon. Zumindest Netto nicht.
Jetzt kommt es darauf an was ich an Kosten schaffen kann die mir zugute kommen z.b. über die Vorsorgeaufwendungen (Rentenbeiträge).

Als Privat kann ich keine Kosten gegenrechnen - kommt halt darauf an welche man hat.
Krankenversicherung auf Grundlage meiner Kapitalerträge kann ich dadurch umgehen das ich einen 451 Euro - Job habe.

Vorsorgeaufwendungen kann ich auch nicht abrechnen - ist halt dann die Frage welche Vorsorgestrategie man fährt - LV, RV, Riester?
Oder steckt man sein Geld in Immobilien und hat dann anstatt einer Rente Mieterträge?

Nochmal zu den abzugsfähigen Kosten - wenn ich keine oder kaum welche habe und hier erst welche schaffen muss dann habe ich
Netto nichts davon. Klar kann ich dann anteilig mein Arbeitszimmer, meine Stromkosten, meine Heizkosten, etc. pp anrechnen -
aber wieviel ist das? Damit sich das lohnt oder damit etwas zum anrechnen vorhanden ist müsste ich ein Büro mieten, höhere
(neue) Kosten generieren.... Was habe ich davon? Am Ende weniger Steuern aber auch weniger Netto.

Bei der GmbH stört mich unterm Strich dann auch der Aufwand für das ganze Konstrukt -> Gründung, Offenlegung (Bundesanzeiger),
Buchführung, Steuerberater, usw. usf..

Am Ende kommt es auf die Gesamtsituation an - Wie hoch sind Gewinn und Verlust aus dem Handel? Fahre ich besser wenn ich auf
der einen Seite mehr meiner Verluste geltend machen kann aber auf der anderen Seite GewSt. Kö.St+Soli habe + bei Gewinnausschüttung
nochmal KapSt+Soli zahlen muss? Nur weil man mehr als 10.000 Euro Verlust macht ist das alleine kein Grund eine GmbH zu gründen.

Man muss das ganz individuell berechnen. Aber eine GmbH pauschal als beste Lösung zu sehen finde ich falsch.

Wie sieht es mit Einzelunternehmung als Gewerbe aus?
Da kann ich genauso die Verluste voll abziehen oder nicht?
Dann kann ich auch Kosten abziehen.
Dann habe ich noch einen Freibetrag von 24.500 Euro den ich abziehen kann.
Danach zahle ich dann Gewerbesteuer aber keine KöSt+Soli.
Bei der Gewerbesteuer gibt es dann noch die EkSt.-Ermäßigung gemäß § 35 EStG

Wenn ich jetzt mal mit 200k Gewinn und 100k Verlust rechne
(z.B. mit diesem Rechner hier -> https://www.zinsen-berechnen.de/gewerbes...echner.php)
bleiben nach Gew.Steuer 74971.60 Euro übrig

Nehme ich das jetzt als zu versteuernedes Jahreseinkommen (verheiratet, Splitting)
ohne das ich noch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen abziehe bleiben nach Steuer 60k übrig.
Das ist zwar schlechter als die aktuelle Steuer (25%+Soli - da würden knapp 73k übrig bleiben)
aber besser als bei der GmbH.


Unterm Strich kommt es darauf an...

Wenn man das Geld in der GmbH lassen will um damit weiter zu handeln (Zinseszinseffekt) dann kann das ein Argument sein.
Wenn man am Ende des Jahres den Gewinn ausschüttet dann muss man ganz genau rechnen.

Bei der Gmbh fallen Gew.St+Kö.St+Soli an - bei Gewinnauszahlung nochmal Kap.St+ Soli

Beim Einzelunternehmen (oder Personengesellschaft) fällt Gew.St an - aber es gibt die Freigrenze (24.500 Euro)
und die EkSt.-Ermäßigung gemäß § 35 EStG (max. 3,8fache des Gew.St.Messbetrags) der Rest wird dann nach EkSt.-Tabelle versteuert.


Ich denke ich werde erstmal so lange weitertraden bis die 10.000 Verlust erreicht sind und dann einfach immer wieder rechnen.
Wenn die Grenze erreicht ist bei der ich unterm Strich schlechter wegkomme als mit Gewerbe, dann melde ich Gewerbe an.
Vorzugsweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft. Für mich sehe ich keine Vorteile bei einer GmbH. Im Gegenteil.
Der Aufwand, die Offenlegung, der steuerliche Vorteil der erstmal vorhanden sein muss....


Man muss es halt genau rechnen...

Gewinn - Verlust - Kosten - Steuer (Gew.St+Kö.St+Soli) und dann bei Ausschüttung Kap.St+Soli

oder

Gewinn - Verlust - Kosten - Freigrenze - Gew.St (abzgl. Ermässigung §35) und dann nach vorherigem Abzug von Werbungskosten,
Vorsorgeaufwendungen Einkommenssteuer nach EkSt-Tabelle   

Das kann bei anderen anders aussehen. Ich denke pauschal zu sagen die GmbH wäre DIE (einzige) Lösung ist sicher nicht bei jedem
der Fall. Wahrscheinlich ist eine Einzelunternehmung oder eine Personengesellschaft die bessere Lösung. Und es würde mich auch
nicht wundern wenn es für viele sogar die beste Lösung ist "privat" zu bleiben und mit der beschränkten Verlustverrechnung zu
leben. Vor allem wenn man sich das nochmal aus einem weiteren Blickwinkel anschaut...

Die ganzen Rechnungen habe ich jetzt auf Grundlage "nur Termingeschäfte" gemacht.
Wenn man auch noch Aktien handelt sieht es mit der GmbH auch dann schlechter aus wenn man Privat mit den Termingeschäften
vor Steuern einen Gewinn und nach Steuern einen Verlust hat.

Privat
Aktien Gewinn 200.000 - Verlust 70.000 = 130.000 - (KapSt+Soli 34.287,50) = 95712.,50 (Nettogewinn nach Steuer)
Termingeschäfte Gewinn 50.000 Verlust 40.000 = 10.000 - (KapSt+ Soli aus 40k Gewinn 10.550) = -450 (Nettoverlust nach Steuer)
Netto gesamt 95.262,50

GmbH
Aktiengewinn 130.000
Termingewinn 10.000
Gewinn 140.000
-GewSt 21.000
-KöSt + Soli  22.155
GmbH-Gewinn nach Steuer 96.845,00

bei Ausschüttung abzgl. KapSt+Soli (25542.86)
Netto 71302.13

Alles der Einfachheit halber nur relativ pauschal gerechnet - aber ich denke es kommt rüber was und wie ich es meine...

Am Ende ist es eine absolut individuelle Rechnung was die beste Lösung ist mit der unterm Strich auch das beste Netto-Ergebnis
erzielt wird.... Handelt man Aktien und Terminprodukte kann es "Privat" am Ende ein höheres Nettoergebnis geben obwohl
man Steuern auf Termin-Verluste zahlen muss.

Frage ist nur ob man dann wenn der "Schnittpunkt" erreicht ist so schnell auf die Gewerbeschiene wechseln kann.
Denke mit Einzelunternehmen ist das einfacher als mit der GmbH. Bis dahin muss man entscheiden ob man es risikiert bis
zu diesem Schnittpunkt auf der privaten Schiene zu handeln.

Am Ende zählt nur was für Vorteile ich wirklich habe - das können z.B. anrechenbare Vorsorgeaufwendungen für eine Rente sein -
und was mich das unterm Strich Netto kostet bzw. letzten Endes wieviel am Ende Netto übrig bleibt. Wenn man von diesem neuen
Gesetz betroffen ist und privat bleibt wird es im Vergleich zur Abgeltungssteuer eine Verschlechterung geben. Aber trotz dieser
Verschlechterung kann es sein das es unterm Strich günstiger ist privat zu bleiben als ein Gewerbe anzumelden...

Hängt natürlich auch von der individuellen persönlichen Situation ab. Wenn Gewinne und Verluste 6-,7-,8-stellig sind dann sieht
die Sache wahrscheinlich anders aus und man kommt nicht daran vorbei ein Gewerbe anzumelden. Aber auch dann denke ich
muss die GmbH nicht die einzige oder beste Lösung sein... 

Das sind einfach nur mal laute Gedanken gewesen. Bin aber kein Steuerberater - von daher alles ohne Gewähr.
Muss jeder selbst wissen wie er was wann macht. Es ist ratsam das mit seinem Steuerberater zu besprechen.
Auf jeden Fall denk ich das man jetzt nicht Hals über Kopf eine GmbH gründen muss. Oder auch ein Einzelunternehmen
oder eine Personengesellschaft oder oder oder.... Rechnen, nachdenken, Rat eines Steuerberaters einholen...
Sehe ich ähnlich.
Habe nichts dagegen, dass Steuerberater gute Geschäfte machen, ich halte das gerade für einen Hype, analog zu ehemaligen Steuermodellen im Funds - Bereich (Schiffe etc.) und "Bauprämien".
Aber dieses "GMBH - Modell dürfte recht "Prozess fest" sein? Das wird schon länger praktiziert. Da müsste erst wieder eine Gesetzessänderung her.
Ich beschäftige mich gerade mit anderen Gesellschaftsformen. Bundesanzeiger ist auch nichts.
Scholz plant die Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in 2021, dann sieht die Rechnung o. wieder ganz anders aus.


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 919 262.490 Gestern, 19:35
Letzter Beitrag: Mr. Passiv
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 166.194 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste