RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.02.2021, 16:27
(15.02.2021, 13:42)bimbes schrieb: schöne Entscheidung, wenn es die Umstände zulassen!
Auf alle Fälle ist der Startklotz weiter vorne Mehrsprachigkeit ist m.E. der Hebel!
Die allgemeine Aussage die Jugend muß besser gefördert werden - mag sich richtig anfühlen - doch wo ist das Ziel?
80% eines Jahrganges sollen einen akademischen Abschluß erreichen - 80% Elite????
Funktioniert so nicht, um dieses Ziel zu erreichen muß die "Kurve" abgeflacht werden, mit dem Resultat daß sich die Profs beschweren, daß Prüfungsfragen von vor 20 Jahren heute nicht mehr beantwortet werden können. Wie sagte mir letztens einer "zuviel Föderung zu wenig Forderung".
Geht in der Schule los, Kompetenzentwicklung statt Wissensvermittlung. In der Hochschule kommt dann die Frage: wo steht das ?
Yes,yes, es gibt Alternativen, die Jungs aus der Jugend - Feuerwehr haben auch Handwerk gemacht. Einer Gas - Wasser - Sch... hat um die 20 Angestellte und brasselt sich einen Wolf, mit Erfolg.
Andere machen Schreiner usw..
Am einfachsten ist es natürlich, wenn man nur seinen Kopf mitbringen muss und kein Betriebsvermögen. Man kann auch schneller abhauen, zum Meistbietenden
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.02.2021, 17:03
(15.02.2021, 15:09)jf2 schrieb: Du läßt also lieber andere für Dich wählen statt selber das kleinere Übel zu wählen? Und ich wundere mich wo wir einen so kompetenten Finanzminister herbekommen
Du hast nen Denkfehler.
Finanzminister kann man nicht wählen!
Siehe unseren Innenminister.
Den hat auch niemand gewählt!
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.02.2021, 17:12
(15.02.2021, 15:18)Hayek schrieb: Oder Du machst hier Dein Kreuz... Auch nicht ideal aber deutlich besser als die Sozialsten mit dem roten C usw"
Neue Lucke Partei... ohne Nationalisten....
https://de.wikipedia.org/wiki/Liberal-Ko...e_Reformer
Das ist nur ein Showkonstrukt, das Lucke gegründet hat, damit er im EU-Parlament "fraktionslos" sitzen bleiben konnte nachdem er aus der AFD raus ist.
Da hat er dann noch ein paar Anderen, denen es auch zu radikal wurde Asyl gewährt.
Aber aktiv, werden die nicht mehr werden!
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.02.2021, 17:14
Das nennt sich dann repräsentative Demokratie.
Hat schon ma wer nen Richter aus der Judikative gewählt?
Natürlich nicht.
Man mag sich mal fragen, warum man der Wahl seine Stimme abgibt. Wer hat sie danach?
Du gibst sie halt ab und hast danach die Fresse zu halten.
Du bekommst auf jeden Toaster mehr Garantien als auf deine abgegebene Stimme. Da wählst Menschen, bei denen du kein Anrecht auf irgend ein Wissen hast und die du auf absolut nichts festnageln kannst. Im Sinne von: Im hab im Wahlkampf A versprochen und tue nu alles dass A auch passiert.
Du darfst da einfach das Maul halten, weil du ja deine Stimme abgegeben hast.
SG
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.02.2021, 17:18
(15.02.2021, 16:27)Ventura schrieb: Yes,yes, es gibt Alternativen, die Jungs aus der Jugend - Feuerwehr haben auch Handwerk gemacht. Einer Gas - Wasser - Sch... hat um die 20 Angestellte und brasselt sich einen Wolf, mit Erfolg.
Andere machen Schreiner usw..
Am einfachsten ist es natürlich, wenn man nur seinen Kopf mitbringen muss und kein Betriebsvermögen. Man kann auch schneller abhauen, zum Meistbietenden
viele Wege führen nach .....
Der heutige junge Mensch hat jedenfalls weitaus mehr Möglichkeiten der Entwicklung, als Generationen vorher. Diese Chancen richtig einzuschätzen und dann zu entscheiden ist heute evtl die Herausforderung. Interessant wäre eine Liste der Kriterien für eine Entscheidung.
Die Informationsflut durch das Internet trägt auch nicht unbedingt zur Vereinfachung bei.
Ansonsten halt an Sokrates und seine drei Siebe halten.
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Alles ist Zahl - die Vollkommenen --> 6; 28; 496; 8128; 33550336; 8589869056
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.02.2021, 18:25
(15.02.2021, 17:18)bimbes schrieb: viele Wege führen nach .....
Der heutige junge Mensch hat jedenfalls weitaus mehr Möglichkeiten der Entwicklung, als Generationen vorher. Diese Chancen richtig einzuschätzen und dann zu entscheiden ist heute evtl die Herausforderung. Interessant wäre eine Liste der Kriterien für eine Entscheidung.
Die Informationsflut durch das Internet trägt auch nicht unbedingt zur Vereinfachung bei.
Ansonsten halt an Sokrates und seine drei Siebe halten.
Man legt oder lenkt das sich aufbauende Interesse der Kinder.
Bei uns waren es unzählige Kosmos Baukästen, Sportangebote und Musikunterricht.
Um die Literatur habe ich mich gekümmert inkl. Nachbesprechung.
Mit dem PKW konnten alle schon mit 12 fahren, haben wir regelmäßig auf einem riesigen Hof eines Freundes geübt. Die Freunde durften mitmachen. Da war ich King bei den Kids
Nächtliche Lan - Partys gab es fast nur bei uns, den anderen Eltern war es zu mühselig.
Dadurch hatten wir die "totale Kontrolle" über den Umgang. Man konnte gegensteuern.
Bei uns war immer was los. Muss man mögen.
Ich habe gut reden, die größte Last hat meine bessere Hälfte getragen.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.02.2021, 18:30
In den folgenden 19 Jahren ....
https://trading-steuerberatung.de/verlus...e-ab-2021/
... Die restlichen Verluste i.H.v. 380.000 € wandern in den Verlustvortrag und können in den folgenden 19 Jahren, wiederum auf 20.000 € jährlich begrenzt, mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden, wenn nach unterjähriger Verrechnung (ebenfalls auf 20.000 € begrenzt) ein verrechenbarer Gewinn verbleibt.
Wenn du das auf reelle Zahlen umlegst, wird die Wirklichkeitsfremde so richtig deutlich!
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.02.2021, 18:46
(15.02.2021, 18:30)Honnete schrieb: In den folgenden 19 Jahren ....
https://trading-steuerberatung.de/verlus...e-ab-2021/
... Die restlichen Verluste i.H.v. 380.000 € wandern in den Verlustvortrag und können in den folgenden 19 Jahren, wiederum auf 20.000 € jährlich begrenzt, mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden, wenn nach unterjähriger Verrechnung (ebenfalls auf 20.000 € begrenzt) ein verrechenbarer Gewinn verbleibt.
Wenn du das auf reelle Zahlen umlegst, wird die Wirklichkeitsfremde so richtig deutlich!
Man muss auf die höchst, richterliche Rechtsprechung warten.
Oder Söder regelt es nach der Wahl mit den Grünen?
Ich habe noch nicht gehört, wie die Grünen dazu stehen? Ist doch klimaneutral
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.02.2021, 18:48
Söder regelt
Wie geil ist das denn?
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.02.2021, 19:13
(15.02.2021, 18:30)Honnete schrieb: In den folgenden 19 Jahren ....
https://trading-steuerberatung.de/verlus...e-ab-2021/
... Die restlichen Verluste i.H.v. 380.000 € wandern in den Verlustvortrag und können in den folgenden 19 Jahren, wiederum auf 20.000 € jährlich begrenzt, mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden, wenn nach unterjähriger Verrechnung (ebenfalls auf 20.000 € begrenzt) ein verrechenbarer Gewinn verbleibt.
Wenn du das auf reelle Zahlen umlegst, wird die Wirklichkeitsfremde so richtig deutlich!
Mal was ganz anderes, sorry falls ich das überlesen habe, gibts denn schon jemand, der geklagt hat?
Irgendwo las ich davon, dass wer in einer Art Eilantrag schon gleich mit Gültigkeit des betreffenden Gesetzesteils mit den Termingeschäften (01.01.2021) klagen wollte bzw. das dies möglich sei.
Also, hat schon wer eine Klage eingebracht?
(15.02.2021, 15:09)jf2 schrieb: Du läßt also lieber andere für Dich wählen statt selber das kleinere Übel zu wählen? Und ich wundere mich wo wir einen so kompetenten Finanzminister herbekommen
Das kleinere Übel ist immer noch ein Übel und löst damit keine Problem. Und nein, ich lasse nicht andere für mich wählen, ich behalte meine Stimme.
Dieses kleinere-Übel-Argument ist für mich nicht haltbar und nur eines derjenigen, die gern gewählt werden wollen.
Wenn man sich aus der gegenwärtigen Parteienlandschaft und aus sonstigen Bewegungen als keineres Übel wählen lässt, dann nur mit einem Ziel, nämlich das größere Übel zu werden. Man will schließlich auch mal ganz vorn an den Futtertrog.
Ist aber nur meine Meinung
(15.02.2021, 15:18)Hayek schrieb: Oder Du machst hier Dein Kreuz... Auch nicht ideal aber deutlich besser als die Sozialsten mit dem roten C usw"
Neue Lucke Partei... ohne Nationalisten....
https://de.wikipedia.org/wiki/Liberal-Ko...e_Reformer
Ein Kreuz mach ich nur einmal, auf meinem Grabstein. Und selbst da bin ich nicht sicher, ob das geschieht.
An einer lebenswerten Zukunft würde ich sehr gern mitarbeiten und mitgestalten und ich glaube, viele Menschen würden das gern. Sie wollen gehört werden, ernstgenommen werden und haben etwas beizutragen.
Welcher Politiker vertritt das? In meinen Augen keiner, sie sind alle nur Verwalter, schlechte noch dazu.
Es muss sich grundlegend etwas ändern und ich fände es einen guten Anfang, wenn Politiker für das was sie tun verantwortlich gemacht werden können. Ich kann auch nicht einfach zurücktreten, wenn ich in einer Firma Mist gebaut habe
SG
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