(27.04.2020, 22:28)cubanpete schrieb: Irgendwie verstehe ich das nicht. Du musst arbeiten obwohl Du damit gegen die Verordnungen verstösst und Du oder Dein Arbeitgeber dafür vielleicht sogar mit Bussgeld belegt werden könntest. Die vorher angesprochenen Profisportler machen das aber offiziell und anscheinend ohne Sanktionen.
Der Satz der mir aufgestossen ist war "die Profis dürfen das und allen anderen ist Mannschaftssport untersagt.". Wenn das stimmt so ist es eine Schweinerei!
Wie kommst Du auf das schmale Brett? Kenne nur wenige die nicht arbeiten. Da wo Lebensmittel verkauft werden hat alles offen.
Supermärkte, Drogeriemärkte, Biomärkte, Bäcker, Metzger, usw.
Auch die meisten Restaurants, Gaststätten arbeiten - die liefern aus oder Kunden können das Essen abholen. Sogar Kneipen die
sonst nur wenig Essen anbieten, haben ihr Angebot ausgebaut. Nicht erlaubt ist das Bewirten der Gäste im Gastraum.
Produzierende Unternehmen arbeiten auch fast alle. Die meisten die bei uns in der Gegend Kurzarbeit angemeldet haben sind
Zulieferer der Autoindustrie - von denen gibt es keine Bestellungen. Autoindustrie selbst hat von sich aus ohne Zwang die
Produktion gestoppt. Ansonsten haben auch andere Kurzarbeit angemeldet weil die Bestellungen fehlen oder Aufträge storniert
wurden. Da sind aber auch viele am Arbeiten - die renovieren, misten aus, machen Arbeiten für die sonst keine Zeit ist.
Machen halt keine 8 Stunden am Tag oder nur 3-4 Tage Woche. Aber unter Einhaltung der Hygienemassnahmen, mit Masken ist
alles kein Problem oder zumindest erlaubt / nicht verboten.
Nur der Einzelhandel in dem keine Lebensmittel verkauft wurden war für Kundenverkehr geschlossen -> Möbel- und Autohäuser
(Ersatzteilverkauf und Reparaturen war aber weiter erlaubt), Friseure, Nagelstudios, Fitness-Studios, Bekleidung, Buchhandel,
Geschenkeartikel, Fahrradhändler usw. waren als einzige gezwungen für den Kundenverkehr zu schliessen.
Aber auch da wurde in den letzten Wochen dann eben das erledigt wozu sonst zu wenig Zeit ist. Nicht erlaubt war nur
Kunden-/Publikumsverkehr! Und klar Massenveranstaltungen, Diskos, Theater, Bibliotheken und andere Kultur- oder Freizeit-
einrichtungen wo sich Menschen zu lange zu nah kommen können. Also auch andere Sportstätten als nur Fitness-Studios.
Auch Handwerker, KFZ-Werkstätten dürfen arbeiten. A.T.U hat von sich aus geschlossen - auch wieder ohne Zwang.
Baufachhandel, Baumärkte, Handwerkermärkte war auch alles offen. Mischbetriebe - Handwerkerdienstleistungen mit
Verkaufsfläche durften den Laden auch öffnen. Z.B. auch Reifen- und Zubehörhandel mit angeschlossener Werkstatt.
Der einzige Grund warum viele ohne Zwang/Verordnung geschlossen haben und Kurzarbeit oder sonstige Hilfen beantragt haben
ist der das die Kunden von sich aus keine Aufträge erteilen oder wegbleiben. Auch Physiotherapeuten dürfen z.B. arbeiten -
unter Einhaltung der Hygienevorschriften kein Problem, aber auch hier haben viele Schwierigkeiten weil die Kunden/Patienten von
sich aus wegbleiben. Wir haben hier eine grössere Wellnesseinrichtung (Schwimmbad, Sauna, SPA, Massage, etc.) mit angeschlossener
Physiotherapie-Abteilung. Die Physioabteilung dürfte theretisch arbeiten, hat aber wie der Rest der Anlage auch geschlossen.
OK, kann auch sein das die mussten, weil diese Abteilung nur ein kleiner Teil der Wellness-Einrichtung und nicht wirklich getrennt ist.
Was bei uns in Baden-Württemberg erlaubt und verboten ist kannst Du auch hier nachlesen...
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser...ronavirus/
Unterm Strich waren nur Massenveranstaltungen, Bewirtschaftung im Gastraum, Freizeiteinrichtungen, Kunden-/Publikumsverkehr von
nicht systemrelevanten Einzelhandel oder Dienstleistungen verboten. Alle anderen durften ganz normal arbeiten gehen. Wenn sie es
nicht getan haben dann weil der Betrieb mangels Aufträgen/Arbeit das so bestimmt hat und nicht weil das nicht erlaubt war.