(31.10.2021, 12:30)Ist wohl was schief gelaufen schrieb: Quizfrage: in welchem Bundesland gibt es die zweitmeisten CSU-Wähler?
Dem Gewinner spendiere ich eine Flasche Söder-Schampus.
https://www.facebook.com/ju.niederbayern...624562727/
"Die Anmeldung nach Melderecht begründet lediglich eine widerlegbare Vermutung, dass sich die wahlberechtigte Person dort mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen aufhält, wo sie gemeldet ist. Der melderechtliche Begriff der Hauptwohnung (§ 12 Abs. 1 und 2 MRRG, Art. 16 Abs. 1 und 2 MeldeG) richtet sich nach dem überwiegenden zeitlichen Aufenthalt, wogegen es kommunalwahlrechtlich auf den als Schwerpunkt der Lebensbeziehungen benutzten Aufenthaltsort ankommt. Dadurch werden wahlrechtlich angemessene Lösungen, z. B. auch bei Pendlern und Studierenden, ermöglicht. Eine streng formalisierte Anknüpfung an den zeitlich überwiegenden Aufenthalt nach Tagen und Stunden, wie es das Melderecht vorsieht, würde der besonderen Verbundenheit eines Wahlberechtigten mit seiner Gemeinde oder seinem Landkreis nicht gerecht werden."
Hierbei wird noch auf spezielle Einzelfälle (Student, verheirateter Pendler, Spätaussiedliche, Unionsbürger) eingegangen (S. 8 ff.)
Somit ist eine Wahl am Zweitwohnsitz möglich!!
Da die meisten Zweitwohnsitze in Bayern von Baden-Württemberger gemeldet sind ist zu vermuten dass die zweitmeisten CSU wähler aus Baden-Württemberg kommen!
Beweisbar ist das allerdings nicht!
Da selbst Söder es noch nicht geschafft hat, das Wahlgeheimnis aufzuweichen!
Wenn man den ersten geisteskranken König von Bayern nach König Otto dem I. aber noch ein bisschen machen lässt, und nicht bald einen neuen Prinzregenten Luitpold einsetzt wissen wir es spätesens zur nächsten Wahl!
Bis dahin kann ich dir schonmal versichern, dass mindestens eine Stimme des Volksbegehrens zur Abwahl des bayrischen Landtags, das leider mit nur 205.435
stimmen scheiterte, von einem Zweitwohnsitzler aus Baden-Württemberg kam!