(30.12.2021, 10:46)Praeriebaer schrieb: es ist nicht unmöglich, dass die nächste variante tödlicher ist als omikron, aber die tendenz kennt immer nur eine Richtung zu harmlos
Die Tendenz ist zum guten Teil Wunschdenken.
(30.12.2021, 10:48)Fundi ist jetzt mal weg! schrieb: Das was sich da gerade anbrodelt ist ein Militärputsch, der nach Meinung der Imfverweigerer unter den Soldaten mit Artikel 20 des GGs abgedeckt ist.
Das glaubst du doch wohl selber nicht, Fundi.
Fundi! schrieb:Die Mehrheit der Juristen sieht die Berechtigung aber erst nach Beendigung des Rechtswegs.
Das steht explizit so in dem Artikel und ist auch von der historischen Genese her relativ eindeutig.
Fundi! schrieb:Wäre es aber so: Dann wär der Rechtsweg, den die meisten Juristen für das Ziehen von Artikel 20 für notwendig halten auch schon teilweise bestritten!
Was?!
Ich bin grade ein wenig erstaunt. In wirtschaftlichen Dingen bist doch immer so rational, wieso nicht auch hier?
Sehen wir uns Artikel 20 mal im Wortlaut an:
Code:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Es geht bei 20 (4) nicht darum, dass jemanden ernsthaftes Unrecht widerfahren ist und er vor deutschen Gerichten keine Hilfe bekommt, sondern um die Beseitigung "dieser Ordnung". Damit ist
mutmaßlich die in Absatz (1) bis (3) genannte Ordnung gemeint.
Die sehe ich hier nicht gefährdet. Unrecht gefährdet diese Ordnung nicht.
Selbst wenn die Ordnung gefährdet wäre, dann ist noch nicht bewiesen, dass jemand "es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen". Und Widerstand ist wahrscheinlich nicht im Sinne eines Militärputsches gemeint.
Man merkt doch schon an der Formulierung, dass niemals geplant war, dass sich jemand vor Gericht auf den Artikel beruft. Es ging meines Wissens darum, die Ausrede abzufangen, dass man ja nichts tun konnte, weil die Verfassung das nicht vorsah.
Ich weiß gar nicht, wie ich da antworten soll, so irrational ist das.