Moin,
ich glaube deine Sichtweise ist nicht ganz korrekt und ich denke auch nicht das es um die RV geht bzw. dich dort Probleme
erwarten, sondern eher um das Thema KV. Die werden zumindest ziemlich sicher einen "Hinweis" bekommen
und dann bei dir vorstellig werden.
Wenn du privat KV bist, vergiss das was ich schreibe
Wenn du selber 100 % Gesellschafter und Geschäftsführer bist, funktioniert eine solche Anstellung
nämlich nicht, da du damit ja ziemlich simpel deine gesetzlichen KV Beiträge senken kannst.
Hätte ich auch gerne so gemacht, geht aber nicht. Ich bin freiwillig gesetzlich KV versichert,
das sind über 900 € im Monat, da natürlich Höchstsatz. Bei mir ergibt das aus anderen Gründen
aber Sinn, die ich hier nicht näher ausführen möchte. Im long run und bei guter Gesundheit
wird das aber schnell klar.
Stellst du dich selber an - bei dir selber, dann bist in jedem Fall alleiniger Entscheider, kannst du dich ja
für 4.000 € bspw. anstellen, dann sinkt dein KV-Beitrag exorbitant. DU bist aber beherrschender Gesellschafter,
das akzeptiert die KV dann nicht.
Ich würde mich da zügig beraten lassen bevor ich da reagiere, denn meines Wissens nach kann die KV
da ganz gewaltig nachfordern über viele Jahre hinweg.
Ein entfernter Bekannter durfte einen mittleren 5-stelligen Betrag an seine KV nachzahlen.