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Verluste in der Steuer verrechnen
#21

RE: Verluste in der Steuer verrechnen

bin per PN gefragt worden ob ich bei steuerlichen Fragen behilflich sein kann.

Konkret ging es darum dass er/sie keinen Steuerausgleich, aber mit Aktien und Futures doch a bissl Geld gemacht hat.

der Begriff "Steuerausgleich" lässt mich vermuten, die Person ist aus Österreich. Mit der dortigen Gesetzgebung bin ich nicht vertraut. Kann und will auch so keinen brüderlichen Tipp geben, also sorry.
#22
Notiz 

RE: Verluste in der Steuer verrechnen

(25.06.2021, 06:44)Ahab schrieb: bin per PN gefragt worden ob ich bei steuerlichen Fragen behilflich sein kann.

Konkret ging es darum dass er/sie keinen Steuerausgleich, aber mit Aktien und Futures doch a bissl Geld gemacht hat.

der Begriff "Steuerausgleich" lässt mich vermuten, die Person ist aus Österreich. Mit der dortigen Gesetzgebung bin ich nicht vertraut. Kann und will auch so keinen brüderlichen Tipp geben, also sorry.

Gut, dass du darauf nicht per PN geantwortet hast!  Irony

__________________
Hat sich erledigt. 
Ansonsten hat "Spekulatius" recht - GANZ wichtig. 
#23
Notiz 

RE: Verluste in der Steuer verrechnen

Mal eine Frage in die Runde:

Macht es nicht Sinn eine gut gelaufene Aktie, oder Teilverkauf, gegen Jahresende zu verkaufen, um den restlichen Freistellungsauftrag zu nutzen, bevor er verfällt. In der Absicht diese Aktie im Anschluss wieder zu kaufen?
Mache ich da einen Denkfehler?
#24
Notiz 

RE: Verluste in der Steuer verrechnen

(23.10.2021, 21:51)charlie2 schrieb: Mal eine Frage in die Runde:

Macht es nicht Sinn eine gut gelaufene Aktie, oder Teilverkauf, gegen Jahresende zu verkaufen, um den restlichen Freistellungsauftrag zu nutzen, bevor er verfällt. In der Absicht diese Aktie im Anschluss wieder zu kaufen?
Mache ich da einen Denkfehler?

Nein, das geht!
Du musst halt gucken, dass bei dem Geschäft die zwei mal Handelsgebühr nicht die Steuerersparnis auffrisst! Biggrin
#25
Notiz 

RE: Verluste in der Steuer verrechnen

(23.10.2021, 21:51)charlie2 schrieb: Mal eine Frage in die Runde:

Macht es nicht Sinn eine gut gelaufene Aktie, oder Teilverkauf, gegen Jahresende zu verkaufen, um den restlichen Freistellungsauftrag zu nutzen, bevor er verfällt. In der Absicht diese Aktie im Anschluss wieder zu kaufen?
Mache ich da einen Denkfehler?

Kein Denkfehler. Das passt so.
Wenn du 801€ im Jahr an Gewinn realisierst, oder als Dividende kassierst, hast du steuerlich ideal gehandelt.

__________________
Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht


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