(22.10.2021, 15:30)Ca$hmandt schrieb: auf ab.com wurde auch niemand gefragt seinerzeit...ist das überhaupt von nöten? bzw. wo ist das gesetzlich geregelt?
Müsste man im Netzwerksdurchsetzungsgetz finden.
Das gabs damals noch nicht.
Frage ist aber, ob das für ein privatgeführtes Kleinforum überhaupt zutreffend ist.
Falls ja, ist die Übergangsfrist von 1 Woche in Frage zu stellen.
Für eine unverzügliche Antwort hat man nach geltender Rechtsprechung 14 Tage Zeit.
Hierzu mal ein konstruierter Fall:
Privatbörsenbesitzer xy verkauft sein privates Forum an den Privatmann
YZ.
YZ verkauft die e-mailadressen an die Ströer Media GmbH.
Die Str...r Media GmbH nutzt dann diese e_mailadressen.
Der user az meldt sich dann nach 3 Monaten wieder mal im Forum an und hat den Verdacht dass die vielen Spammails, die er seit kurzem erhält durch den Verkauf von e_mailinteressen zustande kommen.
Weil a.z. eine Rechtsschutzversicherung hat, beauftragt er mal schnell seinen Anwalt Strafanzeige wegen des Verdachts auf Datenmissbrauch zu stellen.
Gegen wen wird der Anwalt jetzt Strafanzeige erstellen?
XY oder YZ?
Und rucky zucky ist aus einer Lächerlichkeit ein Fall geworden, wo die Staatsanwaltschaft mal an der Haustür klingelt.
Da wird dann zwar nicht viel dabei herumkommen bevor der Staatsanwalt dieses Verfahren nach 1-2 Jahren wieder einstellt,
aber den Papierkram den man damit hat, kann man sich auch sparen.