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RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung | 23.05.2023, 16:59
(23.05.2023, 13:39)Vahana schrieb: Das Finanzamt schätzt und interpoliert die Gewinne einfach und zwingt den ehrlichen Selbstständigen zur Zahlung.
Keine Ahnung wer sich dieses System ausgedacht hat, aber daran sind schon etliche gute Firmen zum Opfer gefallen.
Im Himmel gibt es keinen Stammtisch für Finanzbeamte.
Der Fisch stinkt wie immer vom Kopfe her. Es sind Beamte des Finanzministeriums inkl. dem jeweiligen Minister die Finanzämter dazu zwingen geltende Rechtsprechung zu ignorieren zum Nachteil der Betroffenen.
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RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung | 23.05.2023, 23:05
(21.05.2023, 13:00)J R schrieb: jetzt hats mich auch erwischt, muss kräftig abdrücken ans Finanzamt . Im "Krone des Kapitalisten"-Thread schrieb ich noch was von 18k netto Dividenden p.a. Aber bei 10k Vorauszahlung je Quartal wirft das meine fragile Finanzplanung komplett über den Haufen, muss alles neu aufbauen. Mein Plan mit der Dividendenstrategie ist für die Tonne, kann froh sein wenn ich zukünftig die Hälfte davon schaffe.
Mike Tyson: "Everybody has a plan until they´re punched in the mouth"
langsam verliere ich die Geduld: man wird wie ein Gewerbetreibender behandelt und kann als Privatmensch nicht einmal die rudimentärsten steuerlichen Möglichkeiten nutzen.
edit: es ist nioch nicht durch, werde alle Möglichkeiten ausreizen
Mein Beileid,
bei mir geht das schon Jahre lang so, darf jetzt für 3 Jahre zahlen die sich das Finanzamt Zeit gelassen hat. Das Finanzamt ist ja so nett gewesen und hat mir Ihr Geld solange zur Verfügung gestellt. Aber jetzt soll ich bitteschön am besten schon Gestern ihr Geld überweisen. So ganz ideal finde ich das irgendwie nicht.
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RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung | 24.05.2023, 09:11
Nochmal, warum müsste man die Vorauszahlung an Finanzamt zahlen?
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Man hat schon durch die Abgeltungssteuer bzw. Soli, Kirchensteuer abgegolten.
RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung | 24.05.2023, 09:40
Einspruch einlegen und Antrag auf Herabsetzung stellen. So einfach ist das!
Ich muss keine Vorauszahlungen zahlen. Meine Angaben beziehen sich ausschließlich auf Spekulationsgewinne, bei Dividendeneinnahmen sieht die Sachlage wohl anders aus, weil diese als "regelmäßiges Einkommen" gelten.
deafstock
die meisten werden wohl bei einem ausländischen Broker handeln und da ist das FA ganz schnell dabei mit Vorauszahlungen. Bei mir haben sie es auch öfters versucht.
Bei jeder weiteren Steuererklärung, werde ich jetzt immer sofort einen Antrag auf Herabsetzung mit beifügen.
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RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung | 24.05.2023, 09:40
(24.05.2023, 09:11)deafstock schrieb: Nochmal, warum müsste man die Vorauszahlung an Finanzamt zahlen?
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Man hat schon durch die Abgeltungssteuer bzw. Soli, Kirchensteuer abgegolten.
Es geht wohl hier um die nicht abgegoltenen Gewinne z.B. bei einem ausländischen Broker, wo keine Abgeltungsteuer abgeführt wird.
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RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung | 24.05.2023, 15:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2023, 15:28 von Boy Plunger.)
Das FA versucht es bei Spekulationsgewinnen bei ausländischen Brokern immer mit Vorauszahlungen.
Das Lustige an der Sache ist jedoch: Es gibt keine ex-ante regelmäßigen Einkünfte.
Worauf soll sich die Regelmäßigkeit auch beziehen? In jedem! Werbeflyer für Kapitalanlagen steht beispielsweise sowas:
"Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse." oder "Der Wert der Anlage sowie die Erträge daraus unterliegen Schwankungen." oder "Ihr Kapital ist Risiken ausgesetzt" oder "Der Wert von Anteilen kann schwanken und wird nicht garantiert."
Daher hat ein Einspruch bei Vorauszahlungen auf Spekulationsgewinnen bei ausländischen Brokern sehr gute Chancen!
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RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung | 24.05.2023, 15:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2023, 15:27 von Boy Plunger.)
# Spekulationsgewinne bei ausländischen Broker
Einspruch gegen den Einkommenssteuer-Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2022 und für das Jahr 2023 vom xx.xx.xx
Steuernummer: xx
IdNr. xx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den oben genannten Steuerbescheid frist- und formgerecht
Einspruch
ein.
Meine Begründung lautet wie folgt:
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Kalenderjahr 2021 sind nicht repräsentativ für die Folgejahre. Somit lassen sich hieraus keine Prognosen für die Zukunft und die zu erwartende Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen ableiten. Ich werde in 2022 keine Einkünfte aus Kapitalvermögen in dieser Höhe erzielen, so dass die von Ihnen festgesetzten Vorauszahlungen für 2022 und für das Folgejahr 2023 nicht realistisch sind. In der Vergangenheit wurden auch keine Vorauszahlungen festgesetzt.
Ich bitte Sie höflichst, mir die zu leistenden Vorauszahlungen für 2022 und für das Folgejahr 2023 zu erlassen und mir erst nach Erstellung des Steuerbescheides für 2022, die eventuell entstehende Steuerzahllast von mir an Sie anzuweisen. Gleichzeitig beantrage ich, auf Grund des laufenden Einspruchsverfahrens, die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 der Abgabenordnung. Sofern ich nichts Gegenteiliges von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie diesem Antrag entsprechen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
xx
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RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung | 03.06.2023, 08:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.2023, 08:58 von J R.)
Danke für eure Beiträge, habe in den zwei Wochen seit dem "deep impact" fristgerecht Einspruch eingelegt und einen formlosen Antrag auf Änderung der Vorauszahlung gestellt. Aber ich denke mal da kann ich keine Gnade erwarten, es gibt genug Beispiele wie die Ämter arbeiten. Vermutlich sind gewisse Merkmale ein Trigger für die Behörden: Anzahl der Handelsplattformen bzw. Broker, Anzahl der Trades, Exotik der Trades ...
Die Vorgabe der Behörde zwingt mich meine Anlagestrategie komplett umzustellen. Für die nächsten Jahre erwarte ich eine drastisch niedrigere Steuerbelastung, anstatt mehrerer Tausend Euro pro Jahr im Idealfall nur noch 300 €.
Das nenne ich mal Steuerberatung, Danke schön!
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RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung | 03.06.2023, 14:44
...und ich lese Erotik der Trades.
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RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung | 28.06.2023, 11:48
noch mal zusammengefasst, was bisher geschah:
Zitat:2020 war der grösste Einschlag, 2021 war die schnellste Erholung und 2022 war das schnellste Ausbremsen einer Erholung seit einem halben Jahrhundert (VWL-Experte Adam Tooze)
in diesem Hin und Her hatte ich 2021 mein bestes Börsenjahr. Hatte schon eine gewisse Reserve angelegt für Steuerzahlungen, aber es kam ein Steuerbescheid mit einer gigantischen Vorauszahlung, ein wahrer "deep impact". Man lies mir keine Zeit, die Beträge entsprachen ungefähr eineinhalb Jahren Nettolohn oder die Lohnsteuer von sechs Jahren Arbeit. Musste leider langjährige Positionen auflösen und schwere Verluste realisieren.
Mittlerweile wurde der Einspruch akzeptiert und die Vorauszahlung reduziert auf 6.000 p.a., ein Betrag mit dem ich leben kann.
Allerdings sind die Verluste mittlerweile schon realisiert, den Effekt kann man anhand der Grafik sehen.
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