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RE: Traumberuf Daytrader
| 16.02.2023, 16:56
Ggf. wenn es sich um Lieberhaberei handelt?
https://finanzensteuern.de/liebhaberei-w...anerkennt/
@Wolkenmann: Hat denn das Finanzamt eine Begründung für die Nichtanerkennung angegeben? Ggf. Könnte man diese ansonsten vielleicht Einfordern. Also Einspruch und Bitte um Begründung?
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RE: Traumberuf Daytrader
| 16.02.2023, 19:40
Seh es mal von der anderen Seite: Beim Finanzamt sitzen Leute die den ganzen Tag nichts anderes machen als anderen Leuten auf den Sack zu gehen und Existenzen zu zerstören.
Organisierte legale Kriminalität.
Gesetze ändern sich jährlich und ganz bestimmt nicht zu den Gunsten der Opfer.
Die werden schon einigermaßen wissen was die machen.
Also würde ich an deiner Stelle im ersten Augenblick davon augehen das ich im Unrecht bin. Über alles weitere muss man mal diskutieren.
Leg den Einspruch ein und verlange die Vorlage der Gesetze aufgrund dessen das alles neu bemessen wird.
Mich wundert natürlich auch das solche (ggf.) Änderungen nicht besser in der Öffentlichkeit bekannt sind.
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