Wenn's mit der Börse nicht mehr klappen sollte - neue Geschäftsideen
| 13.12.2024, 11:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2024, 11:19 von Speculatius.)Zitat:Weil ein „d“ fehlte: Trans-Person gewinnt 239 Prozesse gegen Arbeitgeber
Zur Erklärung: Es reicht schon, wenn in einer Stellenanzeige das „d“ für divers fehlt. Dann schuldet der Arbeitgeber einem entsprechenden Bewerber wegen Diskriminierung unter Umständen bis zu drei Monatsgehältern. So sieht es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Das weiß eine Trans-Person (47) aus Dortmund. Die Person hat nach Angaben des Arbeitsgerichts in Einzelfällen deutlich über 3.000 Euro zugesprochen bekommen. Zwar lebe die Person von Bürgergeld, aber die gerichtlich zugesprochenen Gelder dürfen darauf nicht angerechnet werden – und sie sind steuerfrei.
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Richter Klevemann sagte, dass die Klageserie der Person bisher einen sechsstelligen Betrag beschert habe. „240.000 Euro, wenn wir ganz konservativ davon ausgehen, dass es pro Klage nur 1.000 Euro gab. Tatsächlich sind die Summen aber oft höher.“
Mehr: https://www.nius.de/gesellschaft/news/we...5720e06401
Darauf aufsetzend könnte man jetzt noch mit Hilfe von KI das gesamte Internet auf Stellenanzeigen ohne "d" bzw. "-mann/-frau" (ohne "-person") absuchen lassen um das Ganze zu skalieren.