458€
Grundsteuer-Wahnsinn
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RE: Grundsteuer-Wahnsinn| 14.01.2025, 19:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2025, 19:19 von gelbfuss.)(14.01.2025, 19:07)Spaceman schrieb: 458€ 😂 Ich hoffe, das ich da dich irgendwo missverstanden habe....🤔 Erst 473.- , jetzt 458. Hilf mir bitte.👍 Edit. Ich mag anmerken, Space meinte wahrscheinlich, das er insgesamt grundsätzlich über den hier genannten Zahlen liegt. Meine ich. __________________
Hackfleisch kneten ist wie Tiere streicheln.
Nur später... ;-) Wer Frauen versteht, kann auch Holz schweißen. (14.01.2025, 19:07)Spaceman schrieb: 458€ jetzt 473, vorher 458. Hält sich doch im Rahmen... Was den Vergleich mit anderen Objekten in anderen Bundesländern angeht... vermutlich hast du hier halt das größere Immobilienvermögen. Wie gesagt, eine reine Vermögenssteuer. Hängt ja irgendwie vom erzielbaren Marktpreis ab. Was meinst du denn, könntest du beim Verkauf erzielen? Ich weiß, indiskrete Frage, du musst ja nicht antworten.
610% Anstieg für ein Gebäude was nicht bewohnt werden kann:
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Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
RE: Grundsteuer-Wahnsinn| 15.01.2025, 09:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2025, 09:45 von Spaceman.)
https://www.dihk.de/resource/blob/92548/...4-data.pdf
mit einem Hebesatz von 655 befinde ich mich natürlich wieder in der Spitzengruppe es wird Zeit für Plan B.
In der Tabelle fehlen leider die Hebesätze für 2025. Die sind ja zum 1.1. völlig neu festgelegt worden;d.h., die Tabelle ist nutzlos.
die Tabelle ist doch nicht nutzlos!!
sie zeigt doch ganz deutlich, dass die Hebesätze immer weiter steigen werden. In manchen Bundesländern sogar exorbitant stark im Vergleich zu anderen. NRW liegt natürlich mal wieder ganz weit vorne, tja die Kassen sind halt leer, woran das wohl liegt?! RE: Grundsteuer-Wahnsinn| 15.01.2025, 12:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2025, 12:03 von Lolo.)
Ja, Steuern fallen selten...
Bei uns ist der Hebesatz von 300% (2024) auf 160% (2025) reduziert worden. Gleichwohl zahle ich etwa die gleichen Steuern wie vorher. Das Versprechen der Aufkommensneutralität hat die Gemeinde bei uns eingehalten. Insofern nützt die Historie wenig, denn 2025 gab es einen generellen Wechsel in der Berechnung, der manche finanziell besser, andere schlechter stellte. Was sich in B/W geändert hat, ist die Tatsache, dass sich die Steuer grundsätzlich am Bodenrichtwert orientiert. Das heißt, wenn die Grundstückspreise steigen, kann die Steuer ohne viel Tamtam angehoben werden. Allerdings müsste sich die Steuer auch verringern, wenn die Grundstückspreise fallen.
Nur die Werte duerften eher selten fallen - da wird der Gutachterausschuss schon fuer sorgen.
Uebel kann es werden wenn man hinter dem Haus noch ein grosses Grundstueck hat, fuer das allerdings wegen Stadtplanung, Stadtbild und/oder einiger Baeume Bauverbot herrscht....aber trotzdem der Bodenwert fuer Wohnbebauung gilt. Das duerfte die Gerichte noch beschaeftigen. Richtig interessant wird das dann bei Erbschaften....da hat man dann das grosse Grundstueck das an fuer sich keinen grossen Wert hat, bzw Wiese ist , aber kaum verkauft werden kann. Fuer die Bewertung des FAs ist das allerdings edelstes Baugelaende. Denke mal dass, falls da nicht nachgebessert wird, speziell in Lagen wie z.B. dem hier mal erwaehnten Bodenseeufer in ein paar Jahre etliche Schnaeppchen zu haben sein duerften... |
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