To Do`s Depot vor Jahresende
|
RE: To Do`s Depot vor Jahresende| 19.12.2018, 11:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2018, 11:49 von fahri.)
So, ich habe das jetzt mal weiter verifiziert, grundsätzlich geht das und das "Verschieben" macht
defakto auch Sinn, es sorgt in den früheren Jahren für eine höhere Liquidität, die man in den Aufbau der Positionen verwenden kann. Da die Zeit in der DGRI Strategie natürlich eine große Rolle spielt, ist das auch ein gewisser Hebel, den man nutzen kann und auch sollte. Immer auf das existieren mehrerer Strategien bezogen - nicht allein auf DGRI. Ich für meinen Teil werde die Verlustpositionen > 100 € damit einmal schliessen - die Frage ist jetzt nur noch wann ich sie wiedereröffne - mein STB meinte er schaut da lieber nochmal in die aktuelle Rechtssprechung rein - da war wohl erst vor kurzem diesbezüglich was. Ich werde das hier dann entsprechend posten, wenn ich da was in Erfahrung habe bringen können. Ich muss dann nur nochmal schauen ob ich das grade heute schliesse vor der FED Entscheidung, nachher hat sich die FED von Trump einschüchtern lassen und erhöht allen Erwartungen zum Trotz doch nicht und ich verpasse ein kleines Feuerwerk Wenn die Erhöhung kommt, ist es ja eher das was jeder erwartet,...
https://www.haufe.de/finance/finance-off...41211.html
Das Urteil ist bspw. von 2009 - da soll es aber aktuellere Urteile geben. (19.12.2018, 11:48)fahri schrieb: Ich muss dann nur nochmal schauen ob ich das grade heute schliesse vor der FED Entscheidung, Der Markt sieht die Wahrscheinlichkeit für eine Zinserhöhung bei 68%. Käme sie nicht, wäre das wohl tatsächlich eine Überraschung. Die Frage ist nur, ob der Markt da wirklich positiv drauf reagieren würde. Denn das käme einer politischen Einflussnahme gleich und könnte mittel- bis langfristige Schäden für die Fed haben. Unabhängig vom Leitzinsentscheid wird vor allem die PK von Powell sein ab 20:30 Uhr. Da wirds drauf ankommen, wie er sich zur zukünftigen Geldpolitik äußert.
Ein Sache über die ich grade bei der praktischen Umsetzung stolpere:
Ich habe einerseits durch die $-Kurs Entwicklung sehr davon profitiert alle Werte hier in DE gekauft zu haben - wenn ich aber bspw. CAH verkaufen möchte, haben die aufgrund der mangelnden Liquidität in DE einen satten Spread von 1,41 % Sowas ist in den USA natürlich wesentlich besser umzusetzen. Das rechnet sich natürlich unterm Strich für mich immer noch - täte aber beim ausführen weh - ich warte jetzt erstmal bis heute nachmittag ob es zu den US Handelszeiten ein wenig "besser" wird mit dem Spread. Muss natürlich aber in der Rechnung auch betrachtet werden - oder man hat Glück das man nach dem Verkauf weiter fallende Kurse hat, dann ist das natürlich kein Problem. Wenn ich nur nicht so viel Vorbehalte bezüglich der Absicherung bei IB hätte, würde ich ja am liebsten alles dahin transferieren. Auch wenn es ggf. irrational ist, fühle mich bei einem deutschen Broker einfach sicherer
So heute die ersten 5 Werte (die mit den größten Buchverlusten) verkauft, vier davon sind zu besseren Kursen bereits wieder eingebucht, so das ich da sogar abzüglich der Kosten was über habe,....der fünfte ziert sich noch - ist KHC.
Aber da ist die nächsten Tage sicher noch Gelegenheit für - das Marktumfeld schreit ja nicht geradezu vor Euphorie. War natürlich glücklich und kann auch anders laufen - so habe ich aber einige an Verlustvorträgen jetzt "realisiert" und habe die in petto für Kursgewinne aus den nächsten Monaten / Jahren.
Hat also dein Steuerberater für dieses Vorgehen offiziell grünes Licht gegeben?
Ja - es liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor (das war wohl das einzige was FAs machen konnten)
- der einzige Punkt sie früher was gesagt haben wäre der Rückkauf zum selben Preis, so habe ich ja sogar günstiger zurück gekauft,...dagegen kann niemand etwas haben. Weiterhin wird das ganze dann ja auch heute alles elektronisch gemacht und ist für das FA auch gar nicht mehr so ohne weiteres ersichtlich. Das ganze natürlich komplett ohne Gewähr und muss jeder für sich selber entscheiden
Mir liegen jetzt auch die entsprechenden Dokumente vor - die
aktuellsten Urteile diese Thematik betreffend sind aus 2017 - einmal über den taggleichen An- und Verkauf von Bezugsrechten zum "selben" Preis - und wo von vornherein klar ist das es nur diesen einen Feststellungspreis pro Tag gibt (kenne ich nicht, aber scheint es zu geben) - dort kann es zu einem Problem mit dem FA kommen. Macht ggf. sogar auch Sinn, wenn von vornherein klar ist, das man sie zum gleichen Kurs kauft. Das zweite Urteil - vom BFH zu Aktien - sagt klar aus, das wenn der Ver- und Ankauf zu unterschiedlichen Preisen statt findet, kein Gestaltungsmissbrauch vorliegen kann. Die Vorgehensweise ist also definitiv erlaubt, so lange sich die Kurse unterscheiden können auch nur ein paar Sekunden dazwischen liegen. Wie bereits geschrieben - ohne Gewähr.
Vielen Dank für die Info. Denke das ist für den einen oder anderen hier eine wertvolle Information.
|
|
Möglicherweise verwandte Themen… | |||||
Thema | Verfasser | Antworten | Ansichten | Letzter Beitrag | |
Überlegungen zum Jahresende | EMEUV | 63 | 37.292 |
16.02.2020, 18:14 Letzter Beitrag: EMEUV |
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste