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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(24.03.2024, 09:30)lulumeon schrieb: Es geht hier nicht einfach um einen höheren Steuersatz, sondern um (absichtlich) VERFASSUNGSWIDRIGE Gesetze und die Motivation dahinter. Checkst du überhaupt den Unterschied? Weißt du überhaupt, warum wir ein Grundgesetz haben?

Es geht darum, daß ihr komplett wegreguliert werden könnt, jederzeit, und das sogar völlig grundgesetzkonform. CHECKST DU DAS? Nein, habe ich mir gedacht.

Wenn ihr der "Obrigkeit" zu sehr auf den Sack geht mit eurer Nörgelei, kann diese eben diesen ganz schnell zumachen. Termingeschäfte, Futures, Options, CFDs ab sofort nur noch für institutionelle Anleger erlaubt. Fertig ist die Laube.

Aufgrund der guten Connections der Bankenlobby in die Politik wird den Privatanlegern großzügig zugestanden, Zertifikate von eben diesen Banken zu erwerben, damit die Banken auch weiterhin gute Geschäfte machen können. Der Rest bleibt den institutionellen Anlegern vorbehalten.

Euer Problem ist, daß ihr euch zu wichtig nehmt und glaubt, ihr seid der Nabel der Welt. Seid ihr nicht, ihr seid eine totale Randgruppe, die ganz schnell ruhig gestellt werden kann, wenn sie zu viel Stress macht.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(24.03.2024, 09:50)Speculatius schrieb: Es geht darum, daß ihr komplett wegreguliert werden könnt, jederzeit, und das sogar völlig grundgesetzkonform. CHECKST DU DAS? Nein, habe ich mir gedacht.

Wenn ihr der "Obrigkeit" zu sehr auf den Sack geht mit eurer Nörgelei, kann diese eben diesen ganz schnell zumachen. Termingeschäfte, Futures, Options, CFDs ab sofort nur noch für institutionelle Anleger erlaubt. Fertig ist die Laube.

Aufgrund der guten Connections der Bankenlobby in die Politik wird den Privatanlegern großzügig zugestanden, Zertifikate von eben diesen Banken zu erwerben, damit die Banken auch weiterhin gute Geschäfte machen können. Der Rest bleibt den institutionellen Anlegern vorbehalten.

Euer Problem ist, daß ihr euch zu wichtig nehmt und glaubt, ihr seid der Nabel der Welt. Seid ihr nicht, ihr seid eine totale Randgruppe, die ganz schnell ruhig gestellt werden kann, wenn sie zu viel Stress macht.

Was für eine Obrigkeit? Das Kaisserreich gibt es nicht mehr und die Verfassung steht über den Politikern.

Wenn der Bundestag/Bundesrat verfassungskonform Termingeschäfte verbietet ist das i.O. für mich. So geht Demokratie. Dafür haben sie nur leider keine Mehrheit. Deshalb diese miese verfassungswidrige Trickserei. Dein letzter Absatz liest sich wie eine Drohung, komm mal klar in deinem Leben. Es ist sowieso alles total absurd. Erst heißt es DDR 2.0 sei eine absolute Verschwörungtheorie. Dann heißt es, man solle besser still sein, weil sonst die Obrigkeit auf einen losgeht. Na, wenn das nicht nach DDR 2.0 klingt?? Was denn nun - entscheidet euch bitte.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

@lululemon:

Mir scheint, du hast keine Verbindungen zu den staatlichen Regulierern, kennst nicht deren "Spirit" und bist auch sonst mit den Mechanismen der Politik nicht so vertraut.

Ich sitze auch nicht im Zentrum der Regulierer, bekomme aber aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit am Rande hin und wieder mit, wie da die Denke ist. Und die ist so, daß man am liebsten den gesamten Termingeschäftsbereich nur noch institutionellen Anlegern vorbehalten will.

In der Politik läuft das dann so ab: 99,9 Prozent der Abgeordneten haben von der Materie keine Ahnung und verlassen sich deshalb auf die Meinung der Experten, zunächst ihrer Leute in den Fachausschüssen, und die wiederum auf externen Sachverstand, zum Beispiel von Regulierungsbehörden, Experten der Banken und großen Institutionellen, Professoren usw. Wenn da die Auffassung vorherrscht, Termingeschäfte ist eigentlich nichts für Privatanleger, dann gehen die Abgeordneten in den Fachausschüssen mit einer entsprechenden Beschlußempfehlung zu ihrer Fraktion, und deren Abgeordnete folgen dann dieser Beschlußempfehlung bei der Abstimmung im Bundestag.

Also ein Binding Zwo oder Drei erkundet mal die Meinung in der institutionellen Finanzszene und bei den Regulierungsbehörden, lässt das Thema irgendwann im Fachausschuss auf die Tagesordnung setzen, erarbeitet dann einen Gesetzentwurf, der Termingeschäfte nur noch für Instis vorsieht, womit die überwiegende Mehrheit der externen Experten in der Anhörung im Fachausschuss auch mehr als einverstanden ist, und dann geht das als Beschlußempfehlung in den Bundestag und wird im Rahmen eines großen Gesetzespakets mit abgenickt.

Und warum sollte Binding Zwo und Drei so etwas tun? Weil Binding Zwo und Drei nicht mehr genervt werden wollen von irgendwelchen privaten Feldzügen verärgerter Privatzocker gegen sie selbst. Die sollen jetzt doch bitteschön mal ihr Maul halten, und mit dem neuen Gesetz kriegen sie es dann auch endlich gestopft.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ja, ich stimme den Mechanismus zu. Würde aber noch ergänzen, dass häufig eher Lobbygruppen den Initial-input geben - gerade bei solchen Randthemen wie Termingeschäfte, die kaum jemanden interessieren. Die Lobby holt dann halt die jweiligen Professoren und Experten ran, die deren Meinung vertritt.


Agreed, kann schon passieren, dass die Bankenlobby sagt, dann eben ganz offiziell nur noch Zertis - Pech gehabt. Aber dafür müssen sie erstmal Mehrheiten holen. FDP/CDU werden das nicht einfach durchnicken, sondern wenn nur in Verhandlung abgeben. Kann schon sein, dass Toncar und Lindner von uns genervt sind und uns einen reindrücken. Gerade Lindner mag Termingeschäfte ja eh nicht. Passt halt aber nicht zu deren "Kapitalmarkt stärken" Programm etc. Ich habe keine Zweifel, dass SPD/Grüne Termingeschäfte sofort verbieten möchte, aber ohne Mehrheit wird es halt schwer. Und wenn, dann ist es halt so. Für mich kein Grund, etwas im Ton etc. zu ändern.

Aber ja, ich sehe deinen Punkt: Ein Lindner wird sich nicht als Anwalt derer aufspielen, die mit DDR 2.0 Büchern, um die Ecke kommen (auch wenn sie recht haben).
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(24.03.2024, 10:58)lulumeon schrieb: Ja, ich stimme den Mechanismus zu. Würde aber noch ergänzen, dass häufig eher Lobbygruppen den Initial-input geben - gerade bei solchen Randthemen wie Termingeschäfte, die kaum jemanden interessieren. Die Lobby holt dann halt die jweiligen Professoren und Experten ran, die deren Meinung vertritt.


Agreed, kann schon passieren, dass die Bankenlobby sagt, dann eben ganz offiziell nur noch Zertis - Pech gehabt. Aber dafür müssen sie erstmal Mehrheiten holen. FDP/CDU werden das nicht einfach durchnicken, sondern wenn nur in Verhandlung abgeben. Kann schon sein, dass Toncar und Lindner von uns genervt sind und uns einen reindrücken. Gerade Lindner mag Termingeschäfte ja eh nicht. Passt halt aber nicht zu deren "Kapitalmarkt stärken" Programm etc. Ich habe keine Zweifel, dass SPD/Grüne Termingeschäfte sofort verbieten möchte, aber ohne Mehrheit wird es halt schwer. Und wenn, dann ist es halt so. Für mich kein Grund, etwas im Ton etc. zu ändern.

Na siehste, du hast es ja doch verstanden, genau darauf wollte ich hinaus.
Es schwebt das Damoklesschwert der Wegregulierung von Termingeschäften über dem privaten Anleger, übrigens nicht erst seit heute. Diese Meinung gibt es schon seit Jahrzehnten in der institutionellen Szene. Vor dem Hintergrund eigentlich ein Segen, wie viel Freizügigkeit sich in dieser Zeit nach und nach bis runter zum privaten Kleinanleger hat durchsetzen können. Aber der Trend scheint seit der Finanzkrise wieder in die entgegengesetzte Richtung zu gehen. So restriktiv wie 1970 wird es wohl nicht wieder werden, dazu macht die Bankenlobby vsl. zu viel Druck.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die Grünen wurden hier zu der Verlustverrechnung von Termingeschäften befragt. Dass man die Termingeschäfte den Institutionellen überlassen möchte, ist Wunsch der CDU/CSU und SPD. Die Grünen wollen es insb. gleich behandeln, also in die Einkommensbesteuerung aufnehmen:

Frage:

Zitat:Stehen die Grünen für die Aufrechterhaltung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte bei Privatpersonen und mit welcher Begründung?

Sehr geehrte Frau Beck,
mit § 20 Abs. 6 Satz 5 EstG wird die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften auf 20k€ beschränkt. In meinem Fall hat das, aus Dummheit/Unkenntnis dieser Regelung, zur Folge, dass ich, bei realisierten Gewinnen von 5k€, Steuern in Höhe von 10k€ für das Jahr 2022 nachzahlen muss und für das Jahr 2023ff zudem Steuervorauszahlungen von mehr als der Hälfte meines Gehalts gefordert werden.
Die noch nicht verrechneten Verluste von ca. 30k€ liegen nun in einem Verrechnungstopf der nur mit Gewinnen aus Termingeschäften abgebaut werden kann. Wenn ich nun also vernünftigerweise den Handel mit diesen Produkten einstelle, werde ich diesen Verlust nie ausgleichen können und die Steuerzahlung von 10k€, die bei kompletter Verrechnung eher 2k€ hätte betragen müssen, ist durch nichts auszugleichen.
Was ist der Zweck dieser Regelung?
Wieso gilt sie nicht für Optionsscheine, deren Preise von einzelnen Banken gesetzt und die nicht am offenen Markt gehandelt werden?
Antwort:


Zitat:Sehr geehrter Herr K.,

die von Ihnen angesprochene Verlustbeschränkung des Einkommensteuergesetzes wurde seinerzeit von Union und SPD beschlossen, nicht von uns. Der Bundesfinanzhof hatte die Sichtweise der damaligen Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannt. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigten sich Union und SPD auf die beschränkte Verlustverrechnung - auch mit dem Ziel, den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. Wir haben der Einführung dieser Regelung seinerzeit nicht zugestimmt und uns enthalten, weil auch wir hiergegen ernsthafte Bedenken hatten.
Grundsätzlich teilen wir Grüne zwar das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gelten und nicht nur für Privatanleger*innen. Die Einführung dieser Regelung zeigt, dass die Abgeltungsteuer an vielen Stellen ungerecht wirkt. Aus diesem Grund setzen wir Grüne uns seit langem dafür ein, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren zu erheben. In einer umfassenderen Reform könnten so die von Ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden. Leider konnten wir uns mit der Forderung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen innerhalb der Ampel-Regierung nicht durchsetzen....
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...haefte-bei

__________________
Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Es wird hier ja immer wieder behauptet, dass zu viel Widerstand den Staat provoziert, noch härter zurückzuschlagen.

M.E. fehlt euch tieferes Wissen über Steuern, Verwaltung, Justiz und Politik in Deutschland. Ich kann diesen Ansatz nicht bestätigen. So funktioniert es nicht.

Wenn ich aber nur wenig Wissen habe, übernehmen die Emotionen, die Angst. Im Mikrokosmos wirds stimmen. Wenn ich den Streit mit dem Nachbarn eskaliere, eskaliert der auch usw.

Das ist aber nicht auf den Makrokosmos übertragbar. Warum? Weil hier viele entscheiden. Und da wird das offen vorgetragene Argument, wir müssen die Protestler bestrafen, viel mehr den Initiatoren weiterer Verbote schaden.

Es geht im Großen um Macht, nicht um Emotionen. Dass Lothar Binding die Bindingsteuer durchsetzen konnte, hat andere Gründe. Brinkhaus hat er erpresst oder ausgetrixt, der Rest war naiv. Seither ist die Beibehaltung Teil der Machterhaltung. Die FDP lässt deshalb nicht die Ampel platzen.

Also nochmal, haltet euch nicht an eure Ängste, sondern an Fakten. Und danach hilft Widerstand, statt zu schaden.

Letztes Beispiel sind die Bauern. Lange still und brav, rein in die "Knechtschaft". Nun mit Widerstand gibts Erfolge. Wie ganz früher, als die auch schon Trecker einsetzten.

Widerstand bedeutet Aufmerksamkeit, das ist wichtig. Ohne das geht Repression weiter.

Glaubt Leuten, die mehr vom System wissen als ihr.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(24.03.2024, 11:38)saphir schrieb: Aus diesem Grund setzen wir Grüne uns seit langem dafür ein, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren zu erheben.

Na, da ist ja mal ganz toll für die privaten Anleger! Die Abgeltungsteuer ist ein Cap für die Anleger. Niemand muß mehr zahlen als die 25 % plus Soli, aber jeder, dessen persönlicher Einkommensteuersatz drunter liegt, zahlt weniger. Die Grünen wollen nun diesen Cap beseitigen und alle Steuerzahler, deren Satz drüber liegt, wieder mehr zur Kasse bitten, also quasi nichts weiter als Steuererhöhungen auf Kapitalerträge. Was anderes hätte ich von denen auch gar nicht erwartet.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(24.03.2024, 12:05)minenfuchs schrieb: Letztes Beispiel sind die Bauern.

Ganz, ganz schlechtes Beispiel. Wenn die Bauern in den Generalstreik treten, gibt's hier 'ne Hungersnot.
Wenn die privaten CFD- und Future-Zocker in den Streik treten, was gibt es dann?  Dunce-cap

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Was man auch beachten muss sind Leute, die auf der anderen Seite stehen. Und in Wahrheit weiß man im Internet wie, wer wirklich wofür steht. Tricksen und Täuschen.

Natürlich mögen unsere Gegner keinen Protest. Schlechte Publicity. Wie, ihr seid Verfassungsbrecher? Euch wähle ich nicht mehr usw.

Also wird man sagen, lasst den Protest, das werden wir bestrafen. Seid still, dann werden wir euch helfen. Tun sie aber nicht.

So ist Politik nunmal. Es geht um Macht.

Man kann hier über die Angstschiene ewig diskutieren. Aber zeigt doch mal Beweise, wo Demut erfolgreich war? Hat Demut uns unsere Grundrechte gebracht?


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