Wie immer gilt: "Dieser Beitrag stellt ausschließlich eine persönliche Meinung dar. Er erhebt weder Anspruch auf vollständige Richtigkeit, noch sollte jemand seine Inhalte ungeprüft übernehmen."
Aus dem Schulunterricht oder anderen Quellen sollte uns das Modell der sogenannten "Gewaltenteilung" bekannt sein. Eine Idee, die von klugen Männern vor vielen Generationen entwickelt wurde, um den Staat zu analysieren. Die Absicht dieser Analyse war ein System, in dem sich die einzelnen staatlichen Organe gegenseitig kontrollieren und so eine einseitige Tyrannei verhindern und für Rechtssicherheit und idealerweise auch Gerechtigkeit für die Bürger sorgen.
Die klassische Gewaltenteilung kennt drei Gewalten: Die ausführende, die urteilende und die gesetzgebende Gewalt.
Daneben ist auch von der "vierten Gewalt" die Rede. Mit dem Konzept der 4. Gewalt sind ganz unterschiedliche Dinge gemeint. Das ist keine Überraschung, denn das Konzept ist nicht klar definiert. Das Grundgesetz etwa kennt nur drei Gewalten, eben die oben aufgezählten.
Die Leute, die sich die Gewaltenteilung ausgedacht haben, kannten teilweise noch andere Gewalten, weil sie eine andere Einteilung vorgenommen haben. Etwa die "Föderative" als die außenpolitische Gewalt. Die liegt in den meisten Regierungssystemen größtenteils bei der Exekutive und zu geringeren Teilen bei der Legislative, wenn es um die Ratifizierung von Verträgen geht.
Meist ist mit der 4. Gewalt aber die Presse gemeint. Was mich angeht, habe ich mit diesen Sprachgebrauch so meine Probleme, denn erstens handelt es sich bei der Presse um keine staatliche Gewalt, im Gegenteil soll sie möglichst unabhängig sein, und zweitens scheinen mir andere Kandidaten für diesen Posten eher in Frage zu kommen. Das oben zitierte Beispiel ist dabei allerdings eher ein Aussenseiter im Rennen.
Ein Kandidat für die 4. Gewalt im Staat wäre etwa die "Administrative". Das Wort klingt nicht vertraut, das Konzept dahinter ist allerdings leicht erklärbar. Die Mitglieder des Parlaments müssen sich regelmäßig einer Wiederwahl stellen. Die Regierung selbst wird dabei, je nach Wahlergebnis und "politischer Großwetterlage", unregelmäßig ausgetauscht. Die politischen Beamten, Minister und Regierungsmitarbeiter wechseln damit. Es gibt aber Beamte, deren Karriere von der jeweils aktuellen Regierung mehr oder weniger unabhängig ist.
Das sind die Beamten, die sich auf ihre Posten hochgearbeitet haben. Auf den ersten Blick mag man diese Beamten der Exekutive zuordnen. Eine genauere Unterteilung ergibt aber durchaus einen Sinn, denn auch diese Beamten nehmen natürlich Einfluss auf die Politik eines Landes, wenn auch nicht so offensichtlich wie die Politiker. In der Ministerialbürokratie sind es häufig auch solche Beamte, die Gesetzestexte ausarbeiten oder Daten sichten und den Vorgesetzten weiterleiten und vergleichbar wichtige Tätigkeiten ausführen. Durch diese Möglichkeit übt die "Administrative" durchaus eine bestimmte politische Macht aus. Man könnte sie daher mit Recht als die 4. Gewalt im Staat betrachten.
Die Vordenker der Gewaltenteilung hatten die Administrative nicht im Blick. Zu ihrer Zeit herrschten fast überall noch Könige oder aristokratische Familien, oft in auf Lebenszeit vergebenen Posten. Häufig sah die Gewaltenteilung für den Posten des Leiters der Exekutive noch den König vor und der wird nicht regelmäßig neu bestimmt. Vor diesem Hintergrund ist die Unterscheidung zwischen wechselnden "Wahlbeamten" und fest angestellten "Karrierebeamten" nicht sinnvoll. In heutigen demokratischen Republiken dagegen ist es sehr wohl möglich, dass ein Beamter im Laufe seiner Karriere vielen verschiedenen Regierungen dient.
Ein weiterer Kandidat für die 4. Gewalt ist in meinen Augen die "Monikrative". Damit sind die Zentralbanken gemeint. Nun mag der Leser im ersten Augenblick stutzen, ich bitte ihn aber, näher darüber nachzudenken.
Die Zentralbanken sind unabhängig von der Politik, sie sind kein Teil der üblichen, weisungsgebundenen Beamtenschaft und trotzdem treffen sie Entscheidungen, die die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes nachhaltig beeinflussen können.
Natürlich könnte man das im weitesten Sinne auch zur Administrative zählen. Eine Unterscheidung würde allerdings den Unterschied zwischen Geldpolitik und der sonstigen Politik klarer herausstellen. Vor allen Dingen würde es Kritikern besser erlauben, ihre Kritik an der Politik der Zentralbanken deutlicher zu platzieren. Europa in Form der EU verfügt nämlich heute über sehr viele Legislativen und Exekutiven, die Judikativen wachsen noch zusammen, aber die Monikrative ist bereits stark vereinheitlicht durch den Euro.
In Systemen, in denen ein "Öffentlich-Rechtliches Medienangebot" existiert, könnte man auch dieses als eine 4. Gewalt betrachten. Dennoch halte ich das für relativ problematisch. Erstens üben die Medien keine wirkliche staatliche Gewalt aus und zweitens kann man hier selbst darüber streiten, wie viel Staat in dieser 4. Gewalt drin ist. Natürlich werden diese Einrichtungen durch öffentliche Gelder finanziert und sind insofern natürlich im staatlichen Auftrag unterwegs.
Positiv wäre die Einstufung als 4. Gewalt insofern, als man damit sachlicher über dieses Thema diskutieren könnte. Man könnte feststellen, "ja, die Öffentlich-Rechtlichen sind relativ unabhängig von der Politik, wie auch die Richter, aber sie gehören dennoch zum Staat".
Einen letzten Kandidaten für die 4. Gewalt will ich auch noch vorstellen. Das Staatsoberhaupt. Im Falle des deutschen Systems wäre das der Bundespräsident. Er übt sozusagen die Prärogative aus. Er schlägt die Regierung vor und ernennt und entlässt Minister, wenn auch nicht aus eigenem Antrieb heraus.
Tatsächlich scheint das Staatsoberhaupt sich von den drei anderen Gewalten der klassischen Gewaltenteilung zu unterscheiden. Er macht selbst keine Gesetze, führt auch keine Regierungsgeschäfte und fällt auch keine Urteile. Dennoch spielt er im Gefüge der Verfassung eine gewisse Rolle, wenn diese auch nur in Ausnahmesituationen eine aktiv ist. Übrigens, selbst politische Theoretiker haben so eine Funktion durchaus vorgedacht. Eben Locke mit der "Prärogative" oder Hegel.
Gibt es also eine vierte Gewalt im Staat? Ich glaube, nach obigen Ausführungen sagen zu dürfen, "wahrscheinlich schon, aber die Presse ist es nicht".
Meinung und Kritik sind willkommen.
Aus dem Schulunterricht oder anderen Quellen sollte uns das Modell der sogenannten "Gewaltenteilung" bekannt sein. Eine Idee, die von klugen Männern vor vielen Generationen entwickelt wurde, um den Staat zu analysieren. Die Absicht dieser Analyse war ein System, in dem sich die einzelnen staatlichen Organe gegenseitig kontrollieren und so eine einseitige Tyrannei verhindern und für Rechtssicherheit und idealerweise auch Gerechtigkeit für die Bürger sorgen.
Die klassische Gewaltenteilung kennt drei Gewalten: Die ausführende, die urteilende und die gesetzgebende Gewalt.
Daneben ist auch von der "vierten Gewalt" die Rede. Mit dem Konzept der 4. Gewalt sind ganz unterschiedliche Dinge gemeint. Das ist keine Überraschung, denn das Konzept ist nicht klar definiert. Das Grundgesetz etwa kennt nur drei Gewalten, eben die oben aufgezählten.
Die Leute, die sich die Gewaltenteilung ausgedacht haben, kannten teilweise noch andere Gewalten, weil sie eine andere Einteilung vorgenommen haben. Etwa die "Föderative" als die außenpolitische Gewalt. Die liegt in den meisten Regierungssystemen größtenteils bei der Exekutive und zu geringeren Teilen bei der Legislative, wenn es um die Ratifizierung von Verträgen geht.
Meist ist mit der 4. Gewalt aber die Presse gemeint. Was mich angeht, habe ich mit diesen Sprachgebrauch so meine Probleme, denn erstens handelt es sich bei der Presse um keine staatliche Gewalt, im Gegenteil soll sie möglichst unabhängig sein, und zweitens scheinen mir andere Kandidaten für diesen Posten eher in Frage zu kommen. Das oben zitierte Beispiel ist dabei allerdings eher ein Aussenseiter im Rennen.
Ein Kandidat für die 4. Gewalt im Staat wäre etwa die "Administrative". Das Wort klingt nicht vertraut, das Konzept dahinter ist allerdings leicht erklärbar. Die Mitglieder des Parlaments müssen sich regelmäßig einer Wiederwahl stellen. Die Regierung selbst wird dabei, je nach Wahlergebnis und "politischer Großwetterlage", unregelmäßig ausgetauscht. Die politischen Beamten, Minister und Regierungsmitarbeiter wechseln damit. Es gibt aber Beamte, deren Karriere von der jeweils aktuellen Regierung mehr oder weniger unabhängig ist.
Das sind die Beamten, die sich auf ihre Posten hochgearbeitet haben. Auf den ersten Blick mag man diese Beamten der Exekutive zuordnen. Eine genauere Unterteilung ergibt aber durchaus einen Sinn, denn auch diese Beamten nehmen natürlich Einfluss auf die Politik eines Landes, wenn auch nicht so offensichtlich wie die Politiker. In der Ministerialbürokratie sind es häufig auch solche Beamte, die Gesetzestexte ausarbeiten oder Daten sichten und den Vorgesetzten weiterleiten und vergleichbar wichtige Tätigkeiten ausführen. Durch diese Möglichkeit übt die "Administrative" durchaus eine bestimmte politische Macht aus. Man könnte sie daher mit Recht als die 4. Gewalt im Staat betrachten.
Die Vordenker der Gewaltenteilung hatten die Administrative nicht im Blick. Zu ihrer Zeit herrschten fast überall noch Könige oder aristokratische Familien, oft in auf Lebenszeit vergebenen Posten. Häufig sah die Gewaltenteilung für den Posten des Leiters der Exekutive noch den König vor und der wird nicht regelmäßig neu bestimmt. Vor diesem Hintergrund ist die Unterscheidung zwischen wechselnden "Wahlbeamten" und fest angestellten "Karrierebeamten" nicht sinnvoll. In heutigen demokratischen Republiken dagegen ist es sehr wohl möglich, dass ein Beamter im Laufe seiner Karriere vielen verschiedenen Regierungen dient.
Ein weiterer Kandidat für die 4. Gewalt ist in meinen Augen die "Monikrative". Damit sind die Zentralbanken gemeint. Nun mag der Leser im ersten Augenblick stutzen, ich bitte ihn aber, näher darüber nachzudenken.
Die Zentralbanken sind unabhängig von der Politik, sie sind kein Teil der üblichen, weisungsgebundenen Beamtenschaft und trotzdem treffen sie Entscheidungen, die die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes nachhaltig beeinflussen können.
Natürlich könnte man das im weitesten Sinne auch zur Administrative zählen. Eine Unterscheidung würde allerdings den Unterschied zwischen Geldpolitik und der sonstigen Politik klarer herausstellen. Vor allen Dingen würde es Kritikern besser erlauben, ihre Kritik an der Politik der Zentralbanken deutlicher zu platzieren. Europa in Form der EU verfügt nämlich heute über sehr viele Legislativen und Exekutiven, die Judikativen wachsen noch zusammen, aber die Monikrative ist bereits stark vereinheitlicht durch den Euro.
In Systemen, in denen ein "Öffentlich-Rechtliches Medienangebot" existiert, könnte man auch dieses als eine 4. Gewalt betrachten. Dennoch halte ich das für relativ problematisch. Erstens üben die Medien keine wirkliche staatliche Gewalt aus und zweitens kann man hier selbst darüber streiten, wie viel Staat in dieser 4. Gewalt drin ist. Natürlich werden diese Einrichtungen durch öffentliche Gelder finanziert und sind insofern natürlich im staatlichen Auftrag unterwegs.
Positiv wäre die Einstufung als 4. Gewalt insofern, als man damit sachlicher über dieses Thema diskutieren könnte. Man könnte feststellen, "ja, die Öffentlich-Rechtlichen sind relativ unabhängig von der Politik, wie auch die Richter, aber sie gehören dennoch zum Staat".
Einen letzten Kandidaten für die 4. Gewalt will ich auch noch vorstellen. Das Staatsoberhaupt. Im Falle des deutschen Systems wäre das der Bundespräsident. Er übt sozusagen die Prärogative aus. Er schlägt die Regierung vor und ernennt und entlässt Minister, wenn auch nicht aus eigenem Antrieb heraus.
Tatsächlich scheint das Staatsoberhaupt sich von den drei anderen Gewalten der klassischen Gewaltenteilung zu unterscheiden. Er macht selbst keine Gesetze, führt auch keine Regierungsgeschäfte und fällt auch keine Urteile. Dennoch spielt er im Gefüge der Verfassung eine gewisse Rolle, wenn diese auch nur in Ausnahmesituationen eine aktiv ist. Übrigens, selbst politische Theoretiker haben so eine Funktion durchaus vorgedacht. Eben Locke mit der "Prärogative" oder Hegel.
Gibt es also eine vierte Gewalt im Staat? Ich glaube, nach obigen Ausführungen sagen zu dürfen, "wahrscheinlich schon, aber die Presse ist es nicht".
Meinung und Kritik sind willkommen.