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Corona-Virus

RE: Corona-Virus

Zitat:Apotheken dürfen keine FFP2-Kindermasken verkaufen
Zitat:Sollten Apotheken oder andere Wirtschaftsakteure wider besseren Wissens die Kindermasken weiter verkaufen, so müssten wir gegebenenfalls weitere geeignete behördliche Maßnahmen prüfen“, sagt eine Sprecherin der Gewerbeaufsicht.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte...rPage%5D=1

Das war ja wohl jedem klar, der jemals für den Beruf, den Eignungsnachweis für die FFP2-Tragefähigkeit machen musste.

RE: Corona-Virus

Reitschuster interviewt Corona Maßnahmen Kritiker Thomas Berthold und wird dafür bei youtube gesperrt:

https://reitschuster.de/post/das-berthol...n-sperrte/
Notiz 

RE: Corona-Virus

Zitat:Lockdowns wird es in Großbritannien wohl nach dem Auslaufen der jetzigen Regelungen im Juni nicht mehr geben, erklärt der medizinische Chefberater der britischen Regierung. Die Gesellschaft wird massive Beschränkungen nicht tolerieren, um eine ähnliche Todeszahl wie bei einer Grippe zu verhindern.
...
Seiner Ansicht nach müsse Großbritannien lernen, mit dem Virus zu leben. Zugleich verdeutlichte er, dass bis zu 25.000 Menschen im Jahr an einer schweren Grippe sterben könnten, ohne dass die Zahl in die Schlagzeilen geraten würde.

https://www.epochtimes.de/politik/auslan...85572.html

RE: Corona-Virus

Zitat:Stuttgart (dpa/lsw) - Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl, fordert eine lückenlose Aufklärung darüber, wie es zu den massenhaften Verstößen gegen die Corona-Auflagen bei der Stuttgarter Demonstration am Samstag kommen konnte.

Welche Deppen haben wir nur in der Politik?

Es gibt in Deutschland ein Vermummungsverbot für Demonstrationen,
sowie ein Vermummungsverbot im Straßenverkehr.

Dies wird nicht dadurch aufgehoben, dass man per Notverordnung ein Maskengebot einführt.

Bei solchen Politidioten wird wohl keiner das Risiko einegehen und 1 Jahr Gefängnis riskieren? Wonder

Gegen 1 Gesetz verstösst man doch immer!

Entweder gegen den Straftatsbestand Vermummung bei Demonstrationen, der auch schon als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, wenn eine Maske nur mitgeführt wird.

Oder gegen eine billige Ordnungswidrigkeit.

Dieser Grüne Spinner scheint einfach kein Rechtsverständnis zu haben.

Eine Maske tragen während das Vermummungsverbot nicht aufgehoben ist,
ist rechtlich wie einen Fußgänger zu überfahren um nicht gegen ein Halteverbot zu verstossen.

Das höhere Recht geht immer noch vor.
Das scheinen diese grünen Hetzer aber nicht zu kapieren.

Ich fordere eine lückenlose Aufklärung warum Grüne Idioten Gestze machen dürfen die gleichzeitig Vermummung und nicht Maskentragen bestrafen dürfen!


Jeder Straßenmeister der so beschildert:

.jpg   schild.JPG (Größe: 20,89 KB / Downloads: 155)

würde sofort aus dem Verkehr gezogen werden.

Bei den Grünen scheint die Immunität aber auch für den Verstand zu gelten!
Notiz 

RE: Corona-Virus

(05.04.2021, 14:01)Fundamentalist schrieb: Es gibt in Deutschland ein Vermummungsverbot für Demonstrationen,
sowie ein Vermummungsverbot im Straßenverkehr.

Dies wird nicht dadurch aufgehoben, dass man per Notverordnung ein Maskengebot einführt.

Sofern die Behörden anordnen, wegen Corona auf einer Demonstration eine Maske zu tragen, können sie die Teilnehmer der Demonstration nicht wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot belangen.

Mehr noch: man kann dazu auch eine Mütze und eine Sonnenbrille aufziehen, sofern man damit nicht beabsichtigt, seine Identität zu verschleiern. So hat es das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-...t-100.html
Notiz 

RE: Corona-Virus

(05.04.2021, 14:23)Speculatius schrieb: Sofern die Behörden anordnen, wegen Corona auf einer Demonstration eine Maske zu tragen, können sie die Teilnehmer der Demonstration nicht wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot belangen.

Interessant wäre allerdings auch der umgekehrte Fall:

Die Polizei ordnet auf der Demonstration an, die Masken abzusetzen wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot.
So etwas hat es tatsächlich gegeben, guckst du hier:

https://www.radiolippe.de/nachrichten/li...erung.html

Wie wäre die Rechtslage, wenn ich trotz Verbots eine Maske aufsetze und hinterher strafrechtlich dafür belangt werde?
Kann man mich dazu zwingen, das wegen fehlender Sicherheitsabstände erhöhte Corona-Infektionsrisiko dulden zu müssen?
Ich sage: nein.
Interessant wäre, was die Juristen dazu sagen. Meines Wissens ist ein solcher Fall noch nicht vorgekommen.
Notiz 

RE: Corona-Virus

"Bananenrepublik ist die abwertende Bezeichnung für Staaten, in denen Korruption und Bestechlichkeit vorherrschen, deren Rechtssystem nicht funktioniert, wirtschaftliche oder politisch-moralische Verhältnisse von Ineffizienz und Instabilität geprägt sind oder in denen staatliche Willkür herrscht oder denen diese Eigenschaften zugeschrieben werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bananenrepublik

Ich denke, man kann hinter sämtliche Punkte ein Häkchen setzen.  Tup

__________________
Es bleiben im Raum: Scholz, Habeck, Baerbock und Lindner!
Notiz 

RE: Corona-Virus

(05.04.2021, 16:47)Kameldieb schrieb: Ich denke, man kann hinter sämtliche Punkte ein Häkchen setzen.  Tup

Die liegt die Fehlerquelle am Satzanfang. 

SG

__________________
Hat sich erledigt. 

RE: Corona-Virus

(05.04.2021, 14:23)Speculatius schrieb: Sofern die Behörden anordnen, wegen Corona auf einer Demonstration eine Maske zu tragen, können sie die Teilnehmer der Demonstration nicht wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot belangen.

Tup

Ja, wenn es diese Auflage für die Demonstration gibt
Allerdings müsste es dazu einen rechtsgültigen Auflagenbescheid für die Demonstration geben.
Öffentlich ist da aber nix zu finden.

RE: Corona-Virus

Letzte Auswertung bevor die Osternachmeldungen kommen.

   


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