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RE: Interactive Brokers
| 30.09.2020, 15:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2020, 15:07 von cordo.)
Ok, gut.
Und woher ergibt sich, dass
a) für die Kunden des EU-Brokers IB UK (noch sind sie ja in der EU) die Sicherungen der USA gelten? (wie im von mir verlinkten Dokument, den Informationen nach § 63 Abs. 7 WpHG, angeführt)
b) für die Kunden des EU-Brokers IB LU (bzw. IB IE) die Sicherungen der USA nicht gelten?
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RE: Interactive Brokers
| 30.09.2020, 15:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2020, 15:10 von Ste Fan.)
Weil sie eben Kunden von IB-UK waren. Die Sicherungsbedingungen in UK war fuer den Kunden vorteilhafter als die in der EU da eben in Line mit den US Bedingungen.
IB-LU ist eine eigenstaendige Firma (Niederlassung) die eben schlechtere Absicherung bietet als UK.
Die Reseller (Lynx, etc) waren keine selbstaendigen Broker, sondern einfach nur Vermittler - daher auch fuer alle dt Kunden eben die Bedingungen aus UK
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RE: Interactive Brokers
| 30.09.2020, 15:18
Ganz einfach: Weil IB entschieden hat dies nicht mehr anzubieten.
Ich denke IBUK war eher Aussenstelle von IB-US als eigenstaendige Unternehmung - daher vieles wie in den US.
Die europaeschen Broker sind eigenstaendige Firmen die nicht mehr bieten als sie muessen...