Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021| 22.01.2021, 11:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2021, 11:11 von Ste Fan.)(22.01.2021, 10:24)muchmoney schrieb: ---- Das waere wohl ein relevantes Detail fuer deinen Steuerberater...dies solltest du mMn schleunigst klaeren Zitat:§ 2 (7) S. 3 EStG: Bei der Situation ist das Kalenderjahr nicht alleinig relevant sondern die 183 Tage vor der "Auswanderung". Warst du da in D gilt unbeschraenkte Steuerplicht bis Stichtag. Den zweiten Teil des Satz oben koennte man sogar so interpretieren dass du den Rest des Jahres z.B. trotz beschraenkter Steuerplicht mit Verlusten an XETRA aufpassen solltest. RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021| 22.01.2021, 12:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2021, 12:46 von Hayek.)
@muchmoney
Du bist bis zum Tage des Auswanderung in D steuerpflichtig, dies ist Fakt. Stundungsmöglichkeiten die erwähnt worden sind gibt es nicht in diesem Falle. Mit Stundung wurde wahrscheinlich §6Astg gemeint. Der trifft aber nur zu wenn Du mehr als 1% an einer GmbH besitzt. Sollte dies zutreffen dann kann es sehr teuer werden, da dann die stille Reserven in der GmbH entstrickt werden. Diese kannst Du dann aber Stunden lassen bis Du wieder in D zurück bist, wenn eine Rückkehrabsicht vorliegen sollte. Mit der Auswanderung endet Deine deutsche Steuerpflicht und Du musst keine Tradinggewinne mehr in D versteuern, da dies keine deutschen Einkünfte im Sinnes des EstG sind. (21.01.2021, 22:18)frank schrieb: ... Ich hätte da noch einen prächtigen Topf mit Altverlusten. Hat jemand eine Ahnung, wie ich den zu Geld machen könnte (übertragen, verkaufen, ...) ?
Das kommt darauf an, wann diese entstanden sind.
Weiterhin sind einige Verfahren anhängig. https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/732142/ Frag einen Anwalt für Steuerrecht! (22.01.2021, 12:33)Hayek schrieb: @muchmoney Ich habe zum Glück keine Firma in Deutschland, genau aus diesem Grund, und bin extrem froh drüber! Bei mir ist alles "privat", somit sollte ich maximal die Trading Gewinne und Dividenden bis zur Auswanderung in D noch versteuern müssen, (im schlechtesten Fall). Dies ist aber immer noch besser als hier das ganze Jahr besteuert zu werden. Danke für die vielen interessanten Antworten, ich lass es einfach auf mich zukommen. Dieses Jahr bin ich sicher keine 183 Tage mehr im Land. Wenn ich zwischen Anfang April bis Juni weg komme, sinds mehr als die Hälfte (7-9 Monate) des Jahres in CY.
In welchen Verlustverrechnungtopf gehören Verluste aus Devisenspekulation?
Also wenn ich bei Interactive Brokers 100.000 Euro in US-Dollar umtausche und später wieder mit Verlust zurück tausche. In welchen Verlustverrechnungstopf kommen die Verluste? 2) Kann ich Gewinne aus solchen Währungsspekulationen mit Verlusten aus dem "sonstigen Verlustverrechnungstopf" verrechnen? (07.01.2021, 14:28)muchmoney schrieb: Achja, nur mal als Vergeich FÜR PRIVATPERSONEN: Über wen handelst Du in Zukunft im Rahmen Deiner Firma, wenn IB nicht geht? (23.01.2021, 20:55)Ventura schrieb: Über wen handelst Du in Zukunft im Rahmen Deiner Firma, wenn IB nicht geht? Aktuell bin ich mit der Saxo Bank im Gespräch. Führe es aber erst weiter, wenn ich ausgewandert bin, vorher is mir das zu sinnlos, weil die ebenso wie IB zuerst sagten "alles easy, ist ja EU, wir brauchen 3 Dokumente (hatte ich), maximal 2 Wochen" und jetzt wollen sie alle Möglichen Unterlagen die ich entweder noch nicht habe (Jahresabschluss 2020 z. B.) oder sich später beim Auswandern wieder ändern (Adresse, Telefonnummer).
Wobei Saxo Bank technisch ok ist, die Software weitaus benutzerfreundlicher ist als die von IB...aber die Gebuehren im Vergleich zu IB ein vielfaches teurer sind.
Ich hatte meinen Hauptaccount bei Saxo - bis sie dann gemeint hatten sogar Custody Fee wieder einfuehren zu muessen.... |
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