Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.01.2021, 10:24)muchmoney schrieb: " kann mir nicht vorstellen dass ich Gewinne vor der Ummeldung dann hier versteuern muss und den Rest in CY. "

Klar musst du die in D versteuern. Früher gab es da aber mal eine Stundungsmöglichkeit, die ist aber glaube ich im Zuge von Scholz auch weggefallen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.01.2021, 10:24)muchmoney schrieb: ----
Sollte ich vor Juli hier wegkommen, was eigentlich geplant ist, dann dürfte CY für mich steuerlich zuständig sein, kann mir nicht vorstellen dass ich Gewinne vor der Ummeldung dann hier versteuern muss und den Rest in CY. Wonder
Klärt mich auf wenn ich falsch liege.
---

Das waere wohl ein relevantes Detail fuer deinen Steuerberater...dies solltest du mMn schleunigst klaeren Irony 

Zitat:§ 2 (7) S. 3 EStG:
„Besteht während eines Kalenderjahres sowohl unbeschränkte als auch beschränkte Einkommensteuerpflicht, so sind die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht einzubeziehen.“

Bei der Situation ist das Kalenderjahr nicht alleinig relevant sondern die 183 Tage vor der "Auswanderung". Warst du da in D gilt unbeschraenkte Steuerplicht bis Stichtag.
Den zweiten Teil des Satz oben koennte man sogar so interpretieren dass du den Rest des Jahres z.B. trotz beschraenkter Steuerplicht mit Verlusten an XETRA aufpassen solltest.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

@muchmoney

Du bist bis zum Tage des Auswanderung in D steuerpflichtig, dies ist Fakt. Stundungsmöglichkeiten die erwähnt worden sind gibt es nicht in diesem Falle.

Mit Stundung wurde wahrscheinlich §6Astg gemeint. Der trifft aber nur zu wenn Du mehr als 1% an einer GmbH besitzt. Sollte dies zutreffen dann kann es sehr teuer werden, da dann die stille Reserven in der GmbH entstrickt werden. Diese kannst Du dann aber Stunden lassen bis Du wieder in D zurück bist, wenn eine Rückkehrabsicht vorliegen sollte.

Mit der Auswanderung endet Deine deutsche Steuerpflicht und Du musst keine Tradinggewinne mehr in D versteuern, da dies keine deutschen Einkünfte im Sinnes des EstG sind.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.01.2021, 22:18)frank schrieb: ...

Meine 80.000 € Verluste mit Futures aus den Jahren 2020 und 2019 kann ich mit Gewinnen aus Futures, die in den Jahren 2021 und 2022 entstehen werden verrechnen, so dass ich im Jahr 2021 erstmal keine Steuern auf Gewinne mit Futures bezahlen muss, solange die Gewinne im Jahr 2021 unter 80.000 € sind.
Habe ich das richtig verstanden?

Ich hätte da noch einen prächtigen Topf mit Altverlusten. Hat jemand eine Ahnung, wie ich den zu Geld machen könnte (übertragen, verkaufen, ...) ?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Das kommt darauf an, wann diese entstanden sind.
Weiterhin sind einige Verfahren anhängig.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/732142/

Frag einen Anwalt für Steuerrecht!
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.01.2021, 12:33)Hayek schrieb: @muchmoney

Du bist bis zum Tage des Auswanderung in D steuerpflichtig, dies ist Fakt. Stundungsmöglichkeiten die erwähnt worden sind gibt es nicht in diesem Falle.

Mit Stundung wurde wahrscheinlich §6Astg gemeint. Der trifft aber nur zu wenn Du mehr als 1% an einer GmbH besitzt. Sollte dies zutreffen dann kann es sehr teuer werden, da dann die stille Reserven in der GmbH entstrickt werden. Diese kannst Du dann aber Stunden lassen bis Du wieder in D zurück bist, wenn eine Rückkehrabsicht vorliegen sollte.

Mit der Auswanderung endet Deine deutsche Steuerpflicht und Du musst keine Tradinggewinne mehr in D versteuern, da dies keine deutschen Einkünfte im Sinnes des EstG sind.

Ich habe zum Glück keine Firma in Deutschland, genau aus diesem Grund, und bin extrem froh drüber!

Bei mir ist alles "privat", somit sollte ich maximal die Trading Gewinne und Dividenden bis zur Auswanderung in D noch versteuern müssen, (im schlechtesten Fall).
Dies ist aber immer noch besser als hier das ganze Jahr besteuert zu werden.

Danke für die vielen interessanten Antworten, ich lass es einfach auf mich zukommen.

Dieses Jahr bin ich sicher keine 183 Tage mehr im Land. Wenn ich zwischen Anfang April bis Juni weg komme, sinds mehr als die Hälfte (7-9 Monate) des Jahres in CY.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

In welchen Verlustverrechnungtopf gehören Verluste aus Devisenspekulation?
Also wenn ich bei Interactive Brokers 100.000 Euro in US-Dollar umtausche und später wieder mit Verlust zurück tausche.
In welchen Verlustverrechnungstopf kommen die Verluste?

2) Kann ich Gewinne aus solchen Währungsspekulationen mit Verlusten aus dem "sonstigen Verlustverrechnungstopf" verrechnen?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.01.2021, 14:28)muchmoney schrieb: Achja, nur mal als Vergeich FÜR PRIVATPERSONEN:
- Dividenden steuerfrei (für jeden, wie in GB, auch nach den 17 Jahren Non-Dom Status)
- Tradinggewinne (egal was gehandelt wurde) werden abzüglich aller Kosten (nicht so beschissen wie hier mit 801 Euro pauschal und der Verlustbegrenzung auf 10.000 Flocken!) dann besteuert, bis 60.000 Euro Gewinne kommt man dementsprechend auf gesamt nur 10.880 Euro Steuer, entspricht 18,13% maximaler Gesamtbelastung. Bei niedrigeren Summen dementsprechend weniger. Tup
- Alles was darüber liegt wird zu 35% versteuert.
Fiktive 100.000 Euro Gewinn angenommen macht das 24.880 Euro Steuern, wobei das immer noch unter den deutschen 26,375% AGS+Soli liegt und ja alle Kosten gegengerechnet weden durften.
Zu sehen alles  auf Seite 7 ff des Dokuments.

Unabhängig davon noch die 2,65% GESY fürs Gesundheitssystem. Also in Summe weit günstiger als die jetzige Regelung in Deutschland, besonders sollte wie geplant die AGS abgeschafft werden und alles mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen plus die geplanten Aktionen mit KV und PV zusätzlich. Angry-fire

Für Firmen:
Zahlt man nach allen Ausgaben und Aufwendungen 12,5% auf den Gewinn und nur die 2,65% GESY wenn man sich die Gewinne ausschütten lässt, gedeckelt auf 180.000 Euro bzw 4770 Euro.
Privat versteuert man also nur sein CEO Gehalt (wenn es über 19.000 Euro pro Jahr liegt), zusätzlich wird es mit den Sozialabgaben belastet (Höhe 23,8%, üblicherweise nimmt man nur 500 Euro im Monat um das möglichst gering zu halten).
Den Rest über Dividenden ausschütten und man zahlt nix (wie oben erklärt) ausser den 2,65% GESY.
Edit: Was für Privatpersonen nach Ablauf der 17 Jahre "Non-Dom Status" noch dazu kommt, ist die "Special Contribution for Defence", SDC.

Wichtig zu beachten auch, dass IB aktuell keine zypriotischen Firmen bedient, obwohl es EU ist wird das Handelskonto angelehnt. Man muss also etwas teurer handeln oder Offshore Lösungen anstreben.
Privat handeln mit seinem IB Account ist aber problemlos möglich, kenne einige dort unten die das machen.

Über wen handelst Du in Zukunft im Rahmen Deiner Firma, wenn IB nicht geht?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(23.01.2021, 20:55)Ventura schrieb: Über wen handelst Du in Zukunft im Rahmen Deiner Firma, wenn IB nicht geht?

Aktuell bin ich mit der Saxo Bank im Gespräch.
Führe es aber erst weiter, wenn ich ausgewandert bin, vorher is mir das zu sinnlos, weil die ebenso wie IB zuerst sagten "alles easy, ist ja EU, wir brauchen 3 Dokumente (hatte ich), maximal 2 Wochen" und jetzt wollen sie alle Möglichen Unterlagen die ich entweder noch nicht habe (Jahresabschluss 2020 z. B.) oder sich später beim Auswandern wieder ändern (Adresse, Telefonnummer). Rolleyes
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wobei Saxo Bank technisch ok ist, die Software weitaus benutzerfreundlicher ist als die von IB...aber die Gebuehren im Vergleich zu IB ein vielfaches teurer sind.
Ich hatte meinen Hauptaccount bei Saxo - bis sie dann gemeint hatten sogar Custody Fee wieder einfuehren zu muessen.... Scared


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 912 261.121 20.11.2024, 13:37
Letzter Beitrag: Boy Plunger
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 165.495 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 8 Gast/Gäste