(09.05.2021, 15:20)rienneva schrieb: Das passiert aber nicht sofort, sondern wird erst bei der Anschlussfinanzierung zum Problem.
Kommt auf die Verträge an.
In der Regel steht auf Seite 234 in der AGB in Schriftgröße 3,5 dass man jede persönliche finanzielle Änderung (Job, Scheidung, Gehalt, Kinder,...) dem Bankhaus innerhalb von x Wochen mitteilen muss.
Und auch das der Kredit geprüft werden kann wenn das Marktumfeld sich ändert.
Wenn du dein Haus mit 100% finanzierst und nur bis zum Stichtag der Prüfung 10% abbezahlen kannst, dass Haus aber auf einmal nur noch 60% des Ursprungswertes hat, dann kann die Bank Sicherheiten verlangen.
Soweit ich weiß kann das jederzeit passieren. Die Praxis sieht natürlich anders aus solange alles normal läuft.
Die Bank kann deinen Kredit auch an Dritte verkaufen wenn es nicht emplizit im Vertrag ausgeschlossen wurde. Ob der Käufer des Kredites dann unbedingt im gemeinsamen Interesse handelt ist auch noch so eine Frage.
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