(12.09.2021, 10:06)saphir schrieb: (Bild angehängt)
Privatleute entscheiden wer den Wald befahren oder betreten darf. So wie am Bodensee, wo man als Privatmensch kaum noch Zugang hat. Dann bich mal gespannt, wie die beschworene "Freiheit" sich für die meisten anfühlt. Unter dem Banner der "Freiheit" unter den Joch der Besitzenden.
Das ist vollkommen lächerlicher Unsinn!
Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist in Deutschland gesetzlich verboten.
Ob der Wald in Privatbesitz oder Staatsbesitz ist und
ob da ein Schild steht oder nicht, spielt keine Rolle!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
https://www.bussgeld-info.de/befahren-von-waldwegen/
Zitat:Es obliegt den Bundesländern, das Befahren von Waldwegen zu gestatten oder zu verbieten. Je nach Naturschutz- oder Landeswaldgesetz gibt es deshalb Abweichungen zwischen den Ländern. Eine Gemeinsamkeit lässt sich jedoch erkennen: Das Befahren von Waldwegen ist verboten, sofern es nicht einem zulässigen Zweck (z. B. Bewirtschaftung) dient.
Solche Schilder stehen nur als Hilfe für die Deppen da,
die weder vom deutschen Wald noch von deutschen Gesetzen eine Ahnung haben!
Das Betreten von Privatwald zu Erholunszwecken kann der private Waldbesitzer im Gegensatz zu jeglichem anderen Privatbesitz nicht einfach pauschal verbieten!
Zitat:Grundsätzlich darf man Privatgelände nur mit der Zustimmung des Eigentümers betreten.https://www.bundeswaldinventur.de/dritte...dgesetz%29.
Das gilt für Wohnungen, Hausgärten, Firmengelände, Privatwege oder landwirtschaftliche Flächen gleichermaßen. Ausnahmen gibt es für den Wald (§ 14 Bundeswaldgesetz). Danach darf in Deutschland jeder den Wald zur Erholung betreten, sofern diese Flächen nicht aus besonderen Gründen gesperrt sind (z.B. Holzeinschlag, Kulturfläche). Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr.
Zitat:Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__14.html
Und da geht die Rechtsprechung in D sogar soweit, dass wenn irgendwelche grünen Spinner meinen, sie müssten Baumhäuser in deine Privatbäume nageln,und du rufst die Ordnungsmacht, um die Spinner aus deinem Wald entfernen zu lassen,
Gerichte entscheiden, dass die Räumung des Privat-Waldes gestzeswidrig ist!
Selbst wenn die grünen Spinner Feuerchen in deinem Wald anzünden und du sie aus Brandschutzgründen entfernen lassen hast!