Wie immer gilt: "Dieser Beitrag stellt ausschließlich eine persönliche Meinung dar. Er erhebt weder Anspruch auf vollständige Richtigkeit, noch sollte jemand seine Inhalte ungeprüft übernehmen."
Von jedem Handwerker wird erwartet, dass er eine Gewährleistung auf die Reparatur gibt. Jeder Händler muss mindestens zwei Jahre lang Gewährleistung für die verkauften Produkte bieten, sogar mit Beweislastumkehr im ersten halben Jahr. Unter Herstellern ist es üblich, Garantien für die Produkte abzugeben. Nicht zuletzt mit Rücksicht auf die Händler, die gegenüber den Endkunden direkte Gewährleistungsansprüche haben.
Wer in Deutschland mit seinem Autos am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Von den Sozialversicherungen mal ganz zu schweigen.
So eine Art "Versicherungspflicht" oder Haftung ist unserer Gesellschaft also keineswegs fremd.
Es scheint da naheliegend, dass auch Politiker für ihre Entscheidungen eine Haftung übernehmen sollten. Grade für wirtschaftsliberale politische Kommentatoren scheint diese Idee sehr naheliegend. Meines Wissens wurde dieses Prinzip bisher weltweit nicht ein einziges Mal durchgesetzt.
Das liegt daran, dass führende Politiker gemeinhin über eine Immunität verfügen, es darf gegen sie häufig nicht einmal ermittelt werden.
Diese Einrichtung geht meines Wissens auf die Zeit zurück, in der Abgeordnete tatsächlich noch Vertreter des Volkes gegenüber der Krone waren und man auf diese Weise verhindern wollte, dass es zu willkürlichen Verhaftungen aus politischen Gründen kam. Dabei nahm man dann in Kauf, dass im Zweifelsfall ein Verbrecher unter den Abgeordneten mit seinen Untaten durchkam. Das dürfte jetzt ohnehin nicht so häufig der Fall gewesen sein.
Heute gibt es in den meisten Ländern mit frei gewählten Abgeordneten allerdings so etwas wie eine unabhängige Justiz und auch das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Regierung hat sich verändert. Man könnte jetzt durchaus argumentieren, dass so ein besonderer Schutz der Abgeordneten vielleicht nur noch für die Opposition notwendig wäre, vielleicht nicht einmal da.
Auch das Argument, dass man auf diese Weise ein "Primat der Justiz" über die Politik herstellen würde, sehe ich nicht als stichhaltig. Etwas vergleichbares habe wir in den meisten westlichen Ländern ja schon. Überall gibt es irgendwelche nationalen oder internationalen obersten Gerichte, die theoretisch auch Staatslenker aburteilen können und deren Urteil häufig sogar die Meinung der Politiker aussticht. Insofern würde man den Ist-Zustand vielleicht nicht ändern, sondern nur endgültig institutionalisieren.
Die einzige beiden Argumentationen, die mir einfallen würde, wieso man eine Politikerhaftung kategorisch ausschließt, basieren auf den folgenden Überlegungen:
Erstens einem grundsätzlichen Misstrauen auch gegenüber einer unabhängigen Justiz. Dass dann quasi ein konservativer Staatsanwalt oder ein linker Richter einen unliebsamen Politiker aburteilt. Dieses Misstrauen werde ich durch einen Forenbeitrag, schon gar nicht am Stammtisch, aushebeln können.
Zweitens die Sorge darum, dass die Politiker dann nicht mehr Vertreter des Volkes sind, sondern sich lieber darum kümmern, juristisch unangreifbar zu sein. Man würde also nicht mehr die Politik machen, die das Volk wünscht, sondern jene, die sich die Justiz wünscht.
Insbesondere könnte es sein, dass wichtige, aber riskante Richtungsentscheidungen nicht mehr getroffen werden, wenn Politiker absehbar dafür vor Gericht gestellt werden.
In unser realen Welt haben wir jedoch bereits vergleichbares. Einerseits können unter bestimmten Bedingungen Manager von Großunternehmen verurteilt werden, wenn sie nicht pflichtgemäß die Interessen des Unternehmens wahrnehmen. Andererseits wird ja auch der Staat verklagt, wenn dieser sich einen Bruch des Rechts schuldig gemacht hat.
Da es keine praktischen Erfahrungen gibt, existieren leider auch keine Erfahrungswerte, wie sich Politiker unter der Bedingung einer Haftung für ihre Handlungen real verhalten würden. Es wäre durchaus eine Experiment wert.
Kritik und Anmerkungen sind ausdrücklich erwünscht.
Von jedem Handwerker wird erwartet, dass er eine Gewährleistung auf die Reparatur gibt. Jeder Händler muss mindestens zwei Jahre lang Gewährleistung für die verkauften Produkte bieten, sogar mit Beweislastumkehr im ersten halben Jahr. Unter Herstellern ist es üblich, Garantien für die Produkte abzugeben. Nicht zuletzt mit Rücksicht auf die Händler, die gegenüber den Endkunden direkte Gewährleistungsansprüche haben.
Wer in Deutschland mit seinem Autos am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Von den Sozialversicherungen mal ganz zu schweigen.
So eine Art "Versicherungspflicht" oder Haftung ist unserer Gesellschaft also keineswegs fremd.
Es scheint da naheliegend, dass auch Politiker für ihre Entscheidungen eine Haftung übernehmen sollten. Grade für wirtschaftsliberale politische Kommentatoren scheint diese Idee sehr naheliegend. Meines Wissens wurde dieses Prinzip bisher weltweit nicht ein einziges Mal durchgesetzt.
Das liegt daran, dass führende Politiker gemeinhin über eine Immunität verfügen, es darf gegen sie häufig nicht einmal ermittelt werden.
Diese Einrichtung geht meines Wissens auf die Zeit zurück, in der Abgeordnete tatsächlich noch Vertreter des Volkes gegenüber der Krone waren und man auf diese Weise verhindern wollte, dass es zu willkürlichen Verhaftungen aus politischen Gründen kam. Dabei nahm man dann in Kauf, dass im Zweifelsfall ein Verbrecher unter den Abgeordneten mit seinen Untaten durchkam. Das dürfte jetzt ohnehin nicht so häufig der Fall gewesen sein.
Heute gibt es in den meisten Ländern mit frei gewählten Abgeordneten allerdings so etwas wie eine unabhängige Justiz und auch das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Regierung hat sich verändert. Man könnte jetzt durchaus argumentieren, dass so ein besonderer Schutz der Abgeordneten vielleicht nur noch für die Opposition notwendig wäre, vielleicht nicht einmal da.
Auch das Argument, dass man auf diese Weise ein "Primat der Justiz" über die Politik herstellen würde, sehe ich nicht als stichhaltig. Etwas vergleichbares habe wir in den meisten westlichen Ländern ja schon. Überall gibt es irgendwelche nationalen oder internationalen obersten Gerichte, die theoretisch auch Staatslenker aburteilen können und deren Urteil häufig sogar die Meinung der Politiker aussticht. Insofern würde man den Ist-Zustand vielleicht nicht ändern, sondern nur endgültig institutionalisieren.
Die einzige beiden Argumentationen, die mir einfallen würde, wieso man eine Politikerhaftung kategorisch ausschließt, basieren auf den folgenden Überlegungen:
Erstens einem grundsätzlichen Misstrauen auch gegenüber einer unabhängigen Justiz. Dass dann quasi ein konservativer Staatsanwalt oder ein linker Richter einen unliebsamen Politiker aburteilt. Dieses Misstrauen werde ich durch einen Forenbeitrag, schon gar nicht am Stammtisch, aushebeln können.
Zweitens die Sorge darum, dass die Politiker dann nicht mehr Vertreter des Volkes sind, sondern sich lieber darum kümmern, juristisch unangreifbar zu sein. Man würde also nicht mehr die Politik machen, die das Volk wünscht, sondern jene, die sich die Justiz wünscht.
Insbesondere könnte es sein, dass wichtige, aber riskante Richtungsentscheidungen nicht mehr getroffen werden, wenn Politiker absehbar dafür vor Gericht gestellt werden.
In unser realen Welt haben wir jedoch bereits vergleichbares. Einerseits können unter bestimmten Bedingungen Manager von Großunternehmen verurteilt werden, wenn sie nicht pflichtgemäß die Interessen des Unternehmens wahrnehmen. Andererseits wird ja auch der Staat verklagt, wenn dieser sich einen Bruch des Rechts schuldig gemacht hat.
Da es keine praktischen Erfahrungen gibt, existieren leider auch keine Erfahrungswerte, wie sich Politiker unter der Bedingung einer Haftung für ihre Handlungen real verhalten würden. Es wäre durchaus eine Experiment wert.
Kritik und Anmerkungen sind ausdrücklich erwünscht.