(19.03.2022, 13:40)Mr. Passiv schrieb: Ich hab das mit der "Gewaltenteilung" noch nie verstanden.
Von 3 Gewalten steht mir eine zur Wahl - da ist für mich das Wort "Gewaltenteilung" ähnlich angemessen wie die "Drittelparität" in der Unternehmensmitbestimmung.
Ungeteilte Grüße
Kurz, es geht darum, dass Parteien+Politiker per Gesetz regieren, also sie sollen Gesetze erlassen für die Durchsetzung ihres Willens.
Und nicht per Rechtsbeugung einzelne Richter oder Polizeibeamte zu "Handlangern" von Parteien oder Politikern machen.
In Polen besorgt z.B.
Zitat:Generalanwalt Bobek weist in seinem Schlussantrag zunächst darauf hin, dass nichts dagegen spreche, dass Richter an andere Gerichte abgeordnet werden. Doch unterlägen die polnischen Richter nicht den üblichen, sondern besorgniserregenden Regeln. Zum einen kritisiert er die mangelnde Transparenz der Entscheidungen, da diese nicht auf Grundlage bekannter Kriterien getroffen würden. Auch die Tatsache, dass die Abordnungen unbefristet seien und jederzeit beendet werden könnten, sei Anlass zu großer Sorge.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/e...ng-ziobro/
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.