(20.03.2022, 11:09)saphir schrieb: Der Formal korrekte Weg wäre gewesen, die Anordnung vorm höheren, also ggf. Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Das stimmt so meines Wissens auch nicht.
saphir schrieb:Soweit alles im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit. Für Staatsanwaltschaft und den zugehörigen Richter schien die Argumentation des Amtsgerichtrichters aber wohl verdächtig bzw. ideologisiert. Deshalb die Durchsuchung usw.
Jetzt kommt der Punkt:
Wie unterscheidet man das denn, ob es "ideologisiert" ist oder nur eine falsche oder andere Rechtsauffassung?
Es gibt ja wirklich fragen, in denen Juristen verschiedene Auffassung haben.
Explizit gesagt, ich bin keiner dieser Corona-Leugner oder sowas.
saphir schrieb:Polen begründet es sogar auch so, dass sie sagen sie hätten ein Problem mit stark kommunistisch geprägten Richtern, die sie aus dem Apparat entfernen möchten.
Klingt für mich nach einer faulen Ausrede, ist aber nicht undenkbar bei der Geschichte dieses Landes.
Wenn ein Richter aber nach rationalen Abwägen zu der Ansicht kommt, dass die Coronamaßnahmen unwirksam (bringen nix) oder unverhältnismäßig (Kosten > Nutzen) sind, dann scheint mir das insgesamt noch nicht für eine Ideologie zu sprechen.
saphir schrieb:Das erste Argument führt nämlich zum Abbau der Rechtsstaatlichkeit und das zweite zur Verbesserung.
Fair Point