Kann es sein das das mit der Grunderwerbssteuer einfach eine Gesetzeslücke ist?
Grunderwerbssteuer wird doch dann fällig wenn der Grundbucheintrag erfolgt.
Nehmen wir jetzt ein Unternehmen - muss ja nicht unbedingt ein Immobilienunternehmen sein - kann ja
auch ein Handwerksbetrieb sein. Die Immobilie wird gekauft - eingetragen wird die Immobilien-GmbH oder
die Sanitär-Maier-GmbH. Wird das Unternehmen jetzt verkauft passiert nichts im Grundbuch - die Immobilie
gehört immer noch der xy-GmbH - nur der Eigentümer der GmbH ist neu -> wird nicht im Grundbuch
eingetragen -> also kein Eigentumswechsel im Grundbuch, kein Eintrag, dementsprechend keine Grunderwerbs-
steuer.
Gesetzeslücke?
Vielleicht schwierig das zu ändern weil man ja vielleicht nicht unbedingt will das ein Handwerksbetrieb oder
eine Fabrik oder oder bei Verkauf, Nachfolge nochmal extra belastet wird und deswegen kein Nachfolger
gefunden wird - dann vielleicht Arbeitsplätze und andere Steuereinnahmen verloren gehen?
Auf der einen Seite ist das vielleicht der Hintergrund das man da nichts ändern will - auf der anderen Seite
nutzen Immobilien-Unternehmen das vielleicht gezielt aus, indem sie für ein Immobilenprojekt eine eigene
GmbH gründen die dann ohne Grunderwerbssteuer für den Käufer weiterverkauft werden kann um den
der Verkaufspreis dann ggfs. niedriger wäre.
Also keinen Plan ob das so ist - aber wäre für mich eine Erklärung dieses Umstandes. Wenn das so ist wird
es schwierig zu sagen das bei der Immobilien-Gmbh bei Verkauf nochmal Grunderwerbssteuer fällig wird,
aber bei allen anderen Unternehmen die verkauft werden nicht.
Grunderwerbssteuer wird doch dann fällig wenn der Grundbucheintrag erfolgt.
Nehmen wir jetzt ein Unternehmen - muss ja nicht unbedingt ein Immobilienunternehmen sein - kann ja
auch ein Handwerksbetrieb sein. Die Immobilie wird gekauft - eingetragen wird die Immobilien-GmbH oder
die Sanitär-Maier-GmbH. Wird das Unternehmen jetzt verkauft passiert nichts im Grundbuch - die Immobilie
gehört immer noch der xy-GmbH - nur der Eigentümer der GmbH ist neu -> wird nicht im Grundbuch
eingetragen -> also kein Eigentumswechsel im Grundbuch, kein Eintrag, dementsprechend keine Grunderwerbs-
steuer.
Gesetzeslücke?
Vielleicht schwierig das zu ändern weil man ja vielleicht nicht unbedingt will das ein Handwerksbetrieb oder
eine Fabrik oder oder bei Verkauf, Nachfolge nochmal extra belastet wird und deswegen kein Nachfolger
gefunden wird - dann vielleicht Arbeitsplätze und andere Steuereinnahmen verloren gehen?
Auf der einen Seite ist das vielleicht der Hintergrund das man da nichts ändern will - auf der anderen Seite
nutzen Immobilien-Unternehmen das vielleicht gezielt aus, indem sie für ein Immobilenprojekt eine eigene
GmbH gründen die dann ohne Grunderwerbssteuer für den Käufer weiterverkauft werden kann um den
der Verkaufspreis dann ggfs. niedriger wäre.
Also keinen Plan ob das so ist - aber wäre für mich eine Erklärung dieses Umstandes. Wenn das so ist wird
es schwierig zu sagen das bei der Immobilien-Gmbh bei Verkauf nochmal Grunderwerbssteuer fällig wird,
aber bei allen anderen Unternehmen die verkauft werden nicht.
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