Na wenn es der Reichelt sagt.
Auszug aus Wikipedia:
Die Axel Springer SE beendete am 18. Oktober 2021 die Zusammenarbeit mit Reichelt, da er auch nach Abschluss eines Compliance-Verfahrens (siehe unten) Privates und Berufliches nicht klar getrennt und dem Vorstand darüber die Unwahrheit gesagt habe
Im August 2015 widersetzte sich Reichelt in seiner Position als Chefredakteur einer Akkreditierungsabsprache, angeklagte mutmaßliche IS-Kämpfer in einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Celle nur verpixelt zu zeigen. Daraufhin entzog das Gericht dem Bildreporter die Akkreditierung für den Prozess.
Reichelt wehrte sich im November 2017 gegen eine Schätzung seines Gehaltes vom Medienmagazin „Kress pro“ mit der Begründung, dass „eine Schätzung seines Gehalts das Risiko finanziell motivierter Straftaten gegen seine Familie erhöhen würde“. Er selbst berichtet regelmäßig über die Gehälter von diversen Personen des öffentlichen Lebens ohne deren Einverständnis.
Der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer attestierte Reichelt im Februar 2018, in Bezug auf angeblich zu große Milde der deutschen Justiz „kenntnisfreie Panikmache und rechtspolitische Scharfmacherei auf sehr niedrigem Niveau“ zu betreiben. Er verwies darauf, dass die von Reichelt bei Hart aber fair erhobenen Forderungen (u. a. nach Abschaffung eines Strafrahmens bei Sexualdelikten) in Deutschland zuletzt von 1941 bis 1945 im Rahmen der „Polenstrafverordnung“ praktiziert wurden, und unterstellte ihm „eine ausdrückliche und überlegte Absage an die Europäische Menschenrechtskonvention, das Menschenrecht aus Art. 2 Grundgesetz, den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“
Darin zitierte das Blatt die Aussage einer Mitarbeiterin vor Anwälten der von Springer beauftragten Kanzlei Freshfields:[62] Reichelt habe ihr im November 2016 gesagt, er würde seinen Job verlieren, wenn sie herausfänden, dass er eine Affäre mit einer Auszubildenden habe. Er habe die Beziehung jedoch weitergeführt, auch nachdem er 2017 zum Vorsitzenden der Chefredaktion befördert worden war. Er habe sie in ein Hotelzimmer nahe des Axel-Springer-Hochhauses kommen lassen und sie auf eine Führungsposition im Newsroom befördert. Es sei immer so bei der Bild: Wer mit dem Chef schlafe, werde befördert. Sie habe sich damit überfordert gefühlt. Nachdem sie auf eine andere Stelle im Newsroom versetzt worden sei, habe ihr ein anderer Redakteur gesagt, er habe es satt, Frauen beschäftigen zu müssen, mit denen Reichelt Beziehungen gehabt habe.
Zudem lagen der New York Times von Reichelt – der 2016 geheiratet hatte[66][67][68] – gefälschte Scheidungspapiere vor, wie schon der Compliance-Abteilung des Springer-Verlags. Reichelt habe damit eine Mitarbeiterin von seiner Verfügbarkeit überzeugen wollen.
Am 17. Januar 2022 entschied das Oberlandesgericht Hamburg im Rechtsstreit zwischen Julian Reichelt und dem Spiegel zugunsten des Nachrichtenmagazins.[92][93] Der Artikel Vögeln, fördern, feuern konnte aus diesem Grund anschließend wieder online verfügbar gemacht werden.[44]
Auszug aus Wikipedia:
Die Axel Springer SE beendete am 18. Oktober 2021 die Zusammenarbeit mit Reichelt, da er auch nach Abschluss eines Compliance-Verfahrens (siehe unten) Privates und Berufliches nicht klar getrennt und dem Vorstand darüber die Unwahrheit gesagt habe
Im August 2015 widersetzte sich Reichelt in seiner Position als Chefredakteur einer Akkreditierungsabsprache, angeklagte mutmaßliche IS-Kämpfer in einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Celle nur verpixelt zu zeigen. Daraufhin entzog das Gericht dem Bildreporter die Akkreditierung für den Prozess.
Reichelt wehrte sich im November 2017 gegen eine Schätzung seines Gehaltes vom Medienmagazin „Kress pro“ mit der Begründung, dass „eine Schätzung seines Gehalts das Risiko finanziell motivierter Straftaten gegen seine Familie erhöhen würde“. Er selbst berichtet regelmäßig über die Gehälter von diversen Personen des öffentlichen Lebens ohne deren Einverständnis.
Der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer attestierte Reichelt im Februar 2018, in Bezug auf angeblich zu große Milde der deutschen Justiz „kenntnisfreie Panikmache und rechtspolitische Scharfmacherei auf sehr niedrigem Niveau“ zu betreiben. Er verwies darauf, dass die von Reichelt bei Hart aber fair erhobenen Forderungen (u. a. nach Abschaffung eines Strafrahmens bei Sexualdelikten) in Deutschland zuletzt von 1941 bis 1945 im Rahmen der „Polenstrafverordnung“ praktiziert wurden, und unterstellte ihm „eine ausdrückliche und überlegte Absage an die Europäische Menschenrechtskonvention, das Menschenrecht aus Art. 2 Grundgesetz, den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“
Darin zitierte das Blatt die Aussage einer Mitarbeiterin vor Anwälten der von Springer beauftragten Kanzlei Freshfields:[62] Reichelt habe ihr im November 2016 gesagt, er würde seinen Job verlieren, wenn sie herausfänden, dass er eine Affäre mit einer Auszubildenden habe. Er habe die Beziehung jedoch weitergeführt, auch nachdem er 2017 zum Vorsitzenden der Chefredaktion befördert worden war. Er habe sie in ein Hotelzimmer nahe des Axel-Springer-Hochhauses kommen lassen und sie auf eine Führungsposition im Newsroom befördert. Es sei immer so bei der Bild: Wer mit dem Chef schlafe, werde befördert. Sie habe sich damit überfordert gefühlt. Nachdem sie auf eine andere Stelle im Newsroom versetzt worden sei, habe ihr ein anderer Redakteur gesagt, er habe es satt, Frauen beschäftigen zu müssen, mit denen Reichelt Beziehungen gehabt habe.
Zudem lagen der New York Times von Reichelt – der 2016 geheiratet hatte[66][67][68] – gefälschte Scheidungspapiere vor, wie schon der Compliance-Abteilung des Springer-Verlags. Reichelt habe damit eine Mitarbeiterin von seiner Verfügbarkeit überzeugen wollen.
Am 17. Januar 2022 entschied das Oberlandesgericht Hamburg im Rechtsstreit zwischen Julian Reichelt und dem Spiegel zugunsten des Nachrichtenmagazins.[92][93] Der Artikel Vögeln, fördern, feuern konnte aus diesem Grund anschließend wieder online verfügbar gemacht werden.[44]
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