(30.01.2023, 23:34)Lolo schrieb: In Baden Württemberg zählt zur Errechnung des Grundsteuermeßbetrags ausschließlich die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert (in etwa der Marktpreis). Was auf dem Wohngrundstück verbaut ist, ist völlig egal. Groß, klein, alt neu...schnurz. Entsprechend simpel ist die Grundsteuererklärung.
Die Kommune multipliziert diesen Betrag dann mit ihrem individuell festgelegten Hebesatz und fertig ist die Grundsteuerschuld für den Eigentümer. Dabei hat sie Spielraum bis etwa Faktor 10 (1000%).
Ich finde das Modell nicht schlecht, super einfach und in den meisten Fällen auch gerecht. Hohe Bodenrichtwerte (verdichtete Bebauung, begehrte Wohn-/Geschäftslagen implizieren hohe Mieteinnahmen) Vera**t sind die Besitzer von unbebauten Wohngrundstücken in Gegenden mit hohen Bodenrichtwerten, aber das ist wohl Absicht.
Unabhängig davon ist den meisten wohl nicht klar, dass es sich hier um eine Vermögenssteuer handelt, völlig unabhängig von irgendwelchen Einnahmen. In anderen Vermögenssparten wurde das schon als verfassungswidrig erklärt. An allfällige Einnahmen geht der Staat natürlich noch mal extra ran.
Nachtrag: solange der sog. Hebesatz deiner Kommune zum 1.1.2025 noch nicht festgelegt ist, kennst du auch deine Grundsteuerschuld noch nicht.
Interessant, das wusste ich garnicht, dass es das gibt. In Gang gesetzt wurde die Steuerreform ja wegen der unterschiedlichen Bewertungen Ost/West dachte ich.
Bei uns wurde bisher ein uralter Einheitswert für das Haus angenommen. Und nun wird dieser Wert quasi zeitgemäß justiert ermittelt. Auf Basis des Ertragswertverfahrens, wenn ich das richtig sehe.
Da das Gesamtsteueraufkommen gleich bleiben soll, hilft das dann Grundstücken mit kleinen Einfamilienhäusern. Kommt mir vor wie eine Hilfe zur Vermögensbildung. Kann mich aber auch täuschen, ich bin gespannt auf Ergebnisse von anderen.
Die Frage mit der Gerechtigkeit ändert sich nach meiner Meinung je nach Perspektive immer. Also aus Gemeindesicht hat diese Infrastrukturausgaben auch stark in Abhängikeit der Einwohner, also je mehr quasi auf einem qm Grundfläche wohnen, je höher die Ausgaben. Für ein brachliegendes Grundstück hat sie kaum Ausgaben. Aber das ist eben nur diese eine Perspektive.
Die perspektive der Vermögenssteuer gibt es natürlich auch, da hilft die Reform nach meinem Eindruck Vermögen aufzubauen. Da bin ich mir aber nicht sicher. Grundsätzlich macht nach meiner Meinung eine Vermögenssteuer Sinn, aber gewiss nicht überall, ich möchte mein Börsendepot auch nicht von einer Vermögenssteuer belastet sehen. Wenn es aber so viel wäre, dass ich und meine Familie davon locker leben könnten und es immer weiter wachsen würde, dann dreht sich das wieder. Aber dieser Grundsteuer stehen nach meiner Meinung tatsächliche Kosten der Gemeinde gegenüber. Deswegen muss man das trennen glaube ich.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.