(28.04.2023, 12:13)saphir schrieb: Das Arbeitsstreikrecht ist bei uns rechtlich garantiert, also nicht rechtswidrig. Damit liegt juristisch dort kein Fall von Nötigung vor.
So allgemein mag ich das ja nicht stehen lassen. Wie schon in einem konkreten Fall beschrieben: Wer andere nicht das Werktor durchschreiten läßt nötigt diesen dazu der Arbeit fernzubleiben und das ist kein Teil des Streikrechts. Was Teil des Streikrechts ist ist das Aussperrungsrecht des Arbeitgebers, dafür kann der sich aber nix kaufen so das man das quasi nie erlebt.
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Unfassbar: CDU will Art. 13 Abstimmung vorziehen! #NieMehrCDU
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