(28.04.2023, 14:27)jf2 schrieb: So allgemein mag ich das ja nicht stehen lassen. Wie schon in einem konkreten Fall beschrieben: Wer andere nicht das Werktor durchschreiten läßt nötigt diesen dazu der Arbeit fernzubleiben und das ist kein Teil des Streikrechts. Was Teil des Streikrechts ist ist das Aussperrungsrecht des Arbeitgebers, dafür kann der sich aber nix kaufen so das man das quasi nie erlebt.
Du musst das ja auch nicht stehen lassen mögen.
Es ist einfach so.
Wenn ein Betrieb bestreikt wird, ist Ende mit den primären Pflichten/Rechten aussm Arbeitsvertrag.
Wenn die Bahn streikt, wirst auch als Passagier "genötigt" zu schauen, wie du weiter kommst.
Ist halt so - hat aber nichts mit Nötigung zu tun.
Wie kommst da auf den Terminus "Nötigung" ??
Die üben einfach eins ihrer Grundrechte aus.
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Hat sich erledigt.