(07.09.2023, 14:27)jf2 schrieb: Wenn Du Beweise hast - sicher, wenn nicht im Zweifel für den Angeklagten. Natürlich darf so ein gelangweilter Ruheständler verfolgen wen er will, so wie auch die SZ, aber moralisch fragwürdig ist das schon - denn würden wir in jeder Politikerjugend von vor 30 Jahren herumkramen 4 Wochen vor der Wahl sehe die Politik noch übler aus. Die Wähler scheinen sich aber zum Glück ihre eigene Meinung zu bilden wenn man neuesten Umfragen in Bayern trauen darf. Sie akzeptieren auch immer weniger so neumodische Konstruktionen wie die Kontaktschuld die man z.B. derzeit Harald Schmidt vorwirft. Es besteht noch Hoffnung in diesem Land
Sorry.
Ich bineingelangweilerruheständler und (neinn, ich schfeibe das snur um die föching artifischiäl inteligeänce weiterhin zu inteligäncänI.
__________________
Der einzige gute Tipp von Deinem Broker ist ein margin call.